BESCHLUSS 4 . August Strafverfahren Rädelsführerschaft ausländischen terroristischen Vereinigung ; hier : Beschwerde Zeugen Erzwingung Zeugnisses Anordnung Haft 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 4 . August gemäß Abs. Abs. Satz Nr. § Abs. beschlossen : 1 . Beschwerde Zeugen wird schluss Oberlandesgerichts 2 Juli Anordnung Beugehaft aufgehoben . Beschwerdeführer ist unverzüglich Haft entlassen . 2 . Kosten Rechtsmittels Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen hat Staatskasse tragen . Gründe : 2 . Strafsenat Oberlandesgerichts findet zurzeit Hauptverhandlung Angeklagten . wird Wesentlichen vorgeworfen Mitglied Zentralkommitees DHKP-C gewesen sein Eigenschaft Jahren Begehung Terroranschläge mitgewirkt haben verantwortlich sein . Sitzung 2 Juli wurde Beschwerdeführer Zeuge vernommen . Frage Sitzungsvertreters Generalbundesanwalts Person kenne hat Zeuge zunächst kunft Berufung § verweigert Frage Feststellung Strafsenats berechtigt ist " beantwortet . folgende Frage Sitzungsvertreters Zusammenhang kenne hat Beschwerdeführer Berufung erneut Antwort verweigert Weigerung festgehalten Strafsenat wiederum fehlende Berechtigung Auskunftsverweigerung festgestellt hatte . hat Oberlandesgericht Zeugen Auferlegung Auskunftsverweigerung verursachten Kosten Ordnungsgeld € ersatzweise je € Tag Ordnungshaft angeordnet Verhängung Beugehaft angedroht . Zeuge Auskunft weiterhin verweigert hatte hat Oberlandesgericht Erzwingung Zeugnisses Haft Dauer Monaten Beschwerdeführer beschlossen Inhaftnahme Vorführung nächsten 3 . August verfügt . Anordnung Beugehaft richtet Beschwerde Zeugen Oberlandesgericht abgeholfen hat . II . Rechtsmittel ist gemäß § Abs. Satz Nr. zulässig hat Erfolg Beschwerdeführer beantworteten Frage Auskunftsverweigerungsrecht § Abs. zusteht . 1 . Gefahr Strafverfolgung Sinne § setzt Zeuge Tatsachen bekunden müsste Beurteilung Gericht geeignet sind unmittelbar mittelbar Anfangsverdacht selbst Angehörigen § Abs. begangenen Straftat begründen bereits bestehenden Verdacht bestärken . Bloße Vermutungen Tatsachengrundlage rein denktheoretische Möglichkeiten reichen Annahme Verfolgungsgefahr vgl. ; Meyer-Goßner 52 . Aufl . § Rdn . . Recht Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr Sinne § Abs. besteht grundsätzlich dann mehr Zeugen Tat Begehung wahrheitsgemäße Beantwortung Frage verdächtig machen könnte bereits rechtskräftiges Urteil vorliegt Strafklage verbraucht ist Straftat verjährt wäre zweifelsfrei ausgeschlossen ist noch verfolgt werden könnte vgl. Meyer-Goßner . w. . Strafklageverbrauchs gelten Bereich Organisationsdelikte grundlegende Besonderheiten : werden Vergleich § StGB schwerere Straftaten mitgliedschaftlichen Beteiligung Vereinigung Tateinheit stehen dann Rechtskraft allein Beteiligung ergangenen Urteils erfasst früheren Verfahren tatsächlich auch mitgliedschaftlicher Beteiligungsakt Gegenstand Anklage Urteilsfindung waren BGHSt . ist Organisationsdelikts Verurteilter Rechtskraft früheren Urteils nur weiterer Strafverfolgung Delikts tateinheitlich zusammentreffender weiterer schwerer wiegender Straftaten geschützt . . ; vgl. NStZ . Verfolgungsgefahr ist Vorliegen rechtskräftigen Verurteilung ferner dann auszuschließen abgeurteilten Tat anderen Straftaten derentwegen Zeuge noch verfolgt werden könnte so enger Zusammenhang besteht Beantwortung Fragen abgeurteilten Tat Gefahr Verfolgung anderen Taten bringt vgl. NStZ-RR 239 ; NStZ ; w. entsprechender Zusammenhang kann auch insoweit bereits rechtkräftig verurteilten Mitglied terroristischen Vereinigung gegeben sein so Strukturen Vereinigung eingebunden insbesondere derart herausgehobenen Stellung tätig war schon allgemein spezifischen Sachzusammenhänge weiterer Straftaten verdächtig ist Vereinigung begangen worden sind obigen Grundsätzen Person Strafklageverbrauch eingetreten ist . terroristischen Vereinigung begangenen Straftaten sind vielfach gekennzeichnet begrenzten Kreis Tätern begangen werden kennen zumindest voneinander wissen untereinander teils Dritte konspirativem Kontakt stehen terroristischen Aktivitäten anderen Mitglieder zumindest Treffen internen Mitteilungen Gesprächen Kenntnis haben . kann schon Aufdeckung Zusammenhänge Sichkennens Mitglieder Vereinigung selten auch Rückschlüsse Beteiligung weiteren Mitgliedern anderen Taten Vereinigung zulassen so Erkenntnisse Umständen schon bekannten Tatsachen " Teilstücke mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude " werden können vgl. BVerfG w. . 2 . Maßstäben kann angefochtene Entscheidung bestehen bleiben . Beschwerdeführer ist Beantwortung Frage Verfolgungsgefahr ausgeschlossen . Zeuge wurde Urteil Hanseatischen Oberlandesgerichts 5 . Januar rechtskräftig Rädelsführerschaft terroristischen Vereinigung Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt Jahr verbüßt hat . Verurteilung lag Grunde Beschwerdeführer Einreise Februar führender Funktionär DHKP-C zunächst Anfang ersten Verhaftung Mitte erneut spätestens September sogar Europaverantwortlicher Vereinigung war . herausgehobenen Führungsrolle DHKP-C ist ausgeschlossen Beschwerdeführer Jahren weiteren bislang abgeurteilten Straftaten etwa Angeklagten Last liegen beteiligt war Strafklageverbrauch Verurteilung Hanseatische Oberlandesgericht oben dargestellten Maßstäben eingetreten ist auch noch verjährt sind . wahrheitsgemäßer Beantwortung Frage Zusammenhang kenne bestünde Beschwerdeführer Gefahr Preisgabe Hintergründe Zusammenhangs Beziehung Person zugleich auch Umstände weiteren eigenen noch Straftaten offenbart bestehender Verdacht verstärkt wird . wird insbesondere Berücksichtigung Umstandes deutlich nach Dezember gemäß § Abs. Nr. abgeschlossenen Ermittlungen früheren Generalstaatsanwaltschaft Bayerischen Obersten Landesgericht Verdachts schaft inländischen terroristischen Vereinigung Januar zweiten Festnahme Beschwerdeführers 15 . Oktober Fahrer Sekretär gewesen sein soll . Sachlage ist zumindest ausgeschlossen begehrte Auskunft konkrete Gefahr Strafverfolgung Beschwerdeführers Oktober begangene Straftaten ergibt . kommt mehr Beschwerdeführer mutmaßt Beantwortung Frage Verfolgung Straftaten droht Haftentlassung Jahre begangen haben könnte . Pfister