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380 lines
3.2 KiB

BESCHLUSS
18
.
Juni
Strafvollstreckungssache
Mitgliedschaft
terroristischen
Vereinigung
hier
:
Sofortige
Beschwerde
Widerruf
Strafaussetzung
Bewährung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
18
.
Juni
gemäß
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
Nr.
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Verurteilten
wird
Beschluss
Oberlandesgerichts
22
.
April
aufgehoben
.
Kosten
Rechtsmittels
Beschwerdeführer
entstandenen
notwendigen
Auslagen
werden
Landeskasse
auferlegt
.
Gründe
:
Bayerische
Oberste
Landesgericht
hatte
Beschwerdeführer
5
.
April
rechtskräftig
25
.
Mai
Mitgliedschaft
terroristischen
Vereinigung
Jugendstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
Vollstreckung
Dauer
Jahren
Bewährung
ausgesetzt
.
Beschluss
27
Juli
hat
Auflösung
Bayerischen
Obersten
Landesgerichts
nunmehr
zuständige
Oberlandesgericht
Bewährungszeit
Jahr
Jahre
verlängert
.
Bewährungszeit
endete
Ablauf
24
.
Mai
.
angefochtenen
Beschluss
hat
Oberlandesgericht
Aussetzung
Jugendstrafe
widerrufen
.
hiergegen
gerichtete
sofortige
Beschwerde
Verurteilten
ist
zulässig
hat
Sache
Erfolg
.
Entscheidung
hat
Oberlandesgericht
begründet
Verurteilte
habe
Verurteilung
weitere
Straftaten
begangen
gezeigt
Erwartung
Strafaussetzung
lag
erfüllt
habe
§
Abs.
Nr.
.
liegt
Folgendes
zugrunde
:
Verurteilte
hatte
22
.
September
Oktoberfest
Teleskopschlagstock
.
vorsätzlichen
unerlaubten
Führens
Waffe
erteilte
Jugendschöffengericht
Urteil
18
.
Dezember
Geldauflage
Euro
.
Urteil
war
auch
Bewährungszeit
höchstzulässige
vgl.
§
Abs.
Satz
Maß
Jahren
verlängern
.
7
.
Oktober
hatte
Verurteilte
wiederum
Münchener
Oktoberfest
Springmesser
.
wurde
1
Juli
unerlaubten
Führens
Waffen
öffentlichen
Veranstaltungen
Geldstrafe
Tagessätzen
je
Euro
verurteilt
.
Ausgangspunkt
zutreffend
ist
Oberlandesgericht
ausgegangen
neue
Straftaten
Bewährungszeit
grundsätzlich
Indiz
sind
Erwartung
Zeitpunkt
Verurteilung
Heranwachsende
werde
schon
Verurteilung
Warnung
dienen
lassen
auch
Einwirkung
Strafvollzugs
erzieherischen
Einwirkung
Bewährungszeit
künftig
rechtschaffenen
Lebenswandel
führen
§
Abs.
Satz
erfüllt
hat
.
Neue
Straftaten
führen
indes
zwingend
Widerruf
Strafaussetzung
selbst
hier
mildere
Maßnahmen
§
Abs.
Nr.
Ablaufs
mehr
angeordnet
werden
können
.
Erneute
Straftaten
stehen
günstigen
Prognose
durchweg
vgl.
Sonnen
5
.
Aufl
.
§
.
w.
.
gend
ist
besonderer
Bedeutung
Verurteilte
berufliche
Ausbildung
durchgehalten
hat
unmittelbar
erfolgreichen
Abschluss
Ausbildung
Brauer
steht
Möglichkeit
hat
erlernten
Beruf
Beschäftigung
finden
.
Widerruf
Strafaussetzung
verbundene
Strafvollzug
würden
positive
Entwicklung
unterbrechen
.
kommt
Taten
nur
jugendrichterlichen
Sanktion
Geldstrafe
geahndet
werden
mussten
bereits
erhebliche
Zeit
zurückliegen
.
Angeklagte
weiteren
Fällen
Gericht
verantworten
musste
kann
Prognoseentscheidung
Rolle
spielen
Angeklagte
jeweils
freigesprochen
worden
ist
.
Gleiches
gilt
polizeilichen
Berichte
"
angeblich
vollständige
Loslösung
Verurteilten
rechtsextremistischen
Szene
.
vagen
Angaben
kann
gestützt
werden
.
Oberlandesgericht
erklärt
zwar
Entscheidung
bedeutungslos
S.
verwendet
aber
gleichwohl
Beschreibung
Verurteilte
Eindruck
nötig
erachteten
Vollstreckung
Jugendstrafe
distanzieren
sollte
.
Pfister