BESCHLUSS 18 . Juni Strafvollstreckungssache Mitgliedschaft terroristischen Vereinigung hier : Sofortige Beschwerde Widerruf Strafaussetzung Bewährung 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 18 . Juni gemäß § Abs. Satz § Abs. Satz Nr. beschlossen : sofortige Beschwerde Verurteilten wird Beschluss Oberlandesgerichts 22 . April aufgehoben . Kosten Rechtsmittels Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen werden Landeskasse auferlegt . Gründe : Bayerische Oberste Landesgericht hatte Beschwerdeführer 5 . April rechtskräftig 25 . Mai Mitgliedschaft terroristischen Vereinigung Jugendstrafe Jahr Monaten verurteilt Vollstreckung Dauer Jahren Bewährung ausgesetzt . Beschluss 27 Juli hat Auflösung Bayerischen Obersten Landesgerichts nunmehr zuständige Oberlandesgericht Bewährungszeit Jahr Jahre verlängert . Bewährungszeit endete Ablauf 24 . Mai . angefochtenen Beschluss hat Oberlandesgericht Aussetzung Jugendstrafe widerrufen . hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde Verurteilten ist zulässig hat Sache Erfolg . Entscheidung hat Oberlandesgericht begründet Verurteilte habe Verurteilung weitere Straftaten begangen gezeigt Erwartung Strafaussetzung lag erfüllt habe § Abs. Nr. . liegt Folgendes zugrunde : Verurteilte hatte 22 . September Oktoberfest Teleskopschlagstock . vorsätzlichen unerlaubten Führens Waffe erteilte Jugendschöffengericht Urteil 18 . Dezember Geldauflage Euro . Urteil war auch Bewährungszeit höchstzulässige vgl. § Abs. Satz Maß Jahren verlängern . 7 . Oktober hatte Verurteilte wiederum Münchener Oktoberfest Springmesser . wurde 1 Juli unerlaubten Führens Waffen öffentlichen Veranstaltungen Geldstrafe Tagessätzen je Euro verurteilt . Ausgangspunkt zutreffend ist Oberlandesgericht ausgegangen neue Straftaten Bewährungszeit grundsätzlich Indiz sind Erwartung Zeitpunkt Verurteilung Heranwachsende werde schon Verurteilung Warnung dienen lassen auch Einwirkung Strafvollzugs erzieherischen Einwirkung Bewährungszeit künftig rechtschaffenen Lebenswandel führen § Abs. Satz erfüllt hat . Neue Straftaten führen indes zwingend Widerruf Strafaussetzung selbst hier mildere Maßnahmen § Abs. Nr. Ablaufs mehr angeordnet werden können . Erneute Straftaten stehen günstigen Prognose durchweg vgl. Sonnen 5 . Aufl . § . w. . gend ist besonderer Bedeutung Verurteilte berufliche Ausbildung durchgehalten hat unmittelbar erfolgreichen Abschluss Ausbildung Brauer steht Möglichkeit hat erlernten Beruf Beschäftigung finden . Widerruf Strafaussetzung verbundene Strafvollzug würden positive Entwicklung unterbrechen . kommt Taten nur jugendrichterlichen Sanktion Geldstrafe geahndet werden mussten bereits erhebliche Zeit zurückliegen . Angeklagte weiteren Fällen Gericht verantworten musste kann Prognoseentscheidung Rolle spielen Angeklagte jeweils freigesprochen worden ist . Gleiches gilt polizeilichen Berichte " angeblich vollständige Loslösung Verurteilten rechtsextremistischen Szene . vagen Angaben kann gestützt werden . Oberlandesgericht erklärt zwar Entscheidung bedeutungslos S. verwendet aber gleichwohl Beschreibung Verurteilte Eindruck nötig erachteten Vollstreckung Jugendstrafe distanzieren sollte . Pfister