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108 lines
851 B

BESCHLUSS
26
.
Mai
verwaltungsrechtlichen
Notarsache
Amtsenthebung
Senat
Notarsachen
Bundesgerichtshofs
hat
26
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Richter
Richterin
Pentz
Notar
Müller-Eising
Notarin
Dr.
beschlossen
:
Kläger
hat
Kosten
Rechtsstreits
tragen
.
Gründe
:
Kläger
hat
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
bestandskräftig
widerrufen
worden
war
Gesetzes
Erlöschen
Amts
Notar
führte
vgl.
§
Nr.
Enthebung
Amt
Notars
betreffenden
Rechtsstreit
Hauptsache
erledigt
erklärt
.
Beklagte
hat
Schriftsatz
5
.
Mai
dortigen
Bezugnahme
§
Abs.
Satz
VwGO
entnommen
werden
kann
Erledigungserklärung
angeschlossen
.
gebotene
Entscheidung
Kosten
Rechtsstreits
billigem
Ermessen
Berücksichtigung
bisherigen
Streitstands
ergibt
Kläger
Kosten
Rechtsstreits
aufzuerlegen
sind
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
Abs.
Satz
VwGO
.
Müller-Eising
Pentz
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung
Not