BESCHLUSS 26 . Mai verwaltungsrechtlichen Notarsache Amtsenthebung Senat Notarsachen Bundesgerichtshofs hat 26 . Mai Vorsitzenden Richter Richter Richterin Pentz Notar Müller-Eising Notarin Dr. beschlossen : Kläger hat Kosten Rechtsstreits tragen . Gründe : Kläger hat Zulassung Rechtsanwaltschaft bestandskräftig widerrufen worden war Gesetzes Erlöschen Amts Notar führte vgl. § Nr. Enthebung Amt Notars betreffenden Rechtsstreit Hauptsache erledigt erklärt . Beklagte hat Schriftsatz 5 . Mai dortigen Bezugnahme § Abs. Satz VwGO entnommen werden kann Erledigungserklärung angeschlossen . gebotene Entscheidung Kosten Rechtsstreits billigem Ermessen Berücksichtigung bisherigen Streitstands ergibt Kläger Kosten Rechtsstreits aufzuerlegen sind § Abs. Satz . V.m . Abs. Satz VwGO . Müller-Eising Pentz Vorinstanz : OLG Entscheidung Not