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2483 lines
20 KiB

NAMEN
Verkündet
:
20
November
Freitag
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Disziplinarverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
Berücksichtigung
Dauer
vorläufigen
Amtsenthebung
Bemessung
Disziplinarmaßnahme
Anwaltsnotar
verhängten
Entfernung
Amt
bestimmte
Zeit
.
Urteil
20
November
Bundesgerichtshof
Senat
Notarsachen
hat
Sitzung
20
November
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Tropf
Dr.
Notare
Dr.
Dr.
beisitzende
Richter
Bundesanwalt
Dr.
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Freitag
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Berufung
Notars
wird
Urteil
Senats
Notarsachen
Oberlandesgerichts
9
.
Februar
Rechtsfolgenausspruch
aufgehoben
.
Notar
wird
schuldhaften
Dienstvergehens
31
.
Dezember
Amt
Notars
entfernt
.
Kosten
Berufungsverfahrens
Notar
entstandenen
notwendigen
Auslagen
fallen
Staatskasse
Last
.
Gründe
:
Oberlandesgericht
hat
Notar
mehrfacher
Verletzung
dienstlicher
Pflichten
teils
vorsätzlich
teils
fahrlässig
begangenen
einheitlichen
Dienstvergehens
schuldig
befunden
Entfernung
Amt
31
.
Dezember
erkannt
.
Hiergegen
richtet
zulässige
ausreichend
begründete
Berufung
Notars
.
V.m
.
§
.
rechtswirksam
Maßnahmeausspruch
beschränkt
ist
vgl.
8
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Notar
erstrebt
Verkürzung
Entfernung
Amt
Zeit
31
.
Dezember
.
Rechtsmittel
hat
Erfolg
.
II
.
Berufungsbeschränkung
sind
Schuldspruch
zugrundeliegenden
Feststellungen
Urteils
Oberlandesgerichts
Rechtskraft
erwachsen
.
Senat
hatte
folgendem
auszugehen
:
1
.
Notar
lernte
Herrn
kennen
wußte
mehrfach
Betruges
vorbestraft
damaligen
Zeit
Freigänger
war
.
S.
beauftragte
Notar
Ende
GmbH
gründen
.
Herstellung
Urkunde
benutzte
Notar
Muster
entsprechende
Gründungsurkunde
S.
GmbH
ehemaligen
Rechtsanwaltes
amtlich
bestellter
Vertreter
war
.
lautete
aber
Namen
"
Namen
.
"
Gesellschafter
war
offenbar
benutzt
worden
Eintragung
Betrüger
gerichtsbekannten
Amtsgericht
falschem
Namen
erreichen
.
wußte
Notar
unwiderlegten
Einlassung
aber
.
überklebte
Namen
.
"
mal
Zentimeter
großen
Papierstreifen
Namen
fertigte
so
Kopien
Herstellung
neuen
Urkunden
Eintragung
GmbH
Handelsregister
Amtsgerichts
benutzte
.
Auch
Papierstreifen
überklebte
Muster
gelangte
wohl
Rechtsverkehr
.
Herstellung
Urkunde
Überklebens
Papierstreifen
verstößt
Regelungen
§
§
DONot
Collage
keinesfalls
Rechtsverkehr
gelangen
durfte
.
Auch
Büroversehen
geschehen
sein
sollte
ist
Notar
insoweit
Vorwurf
fahrlässigen
Verletzung
Dienstordnung
machen
bewußte
letztlich
unnötige
Herstellung
Vorlage
begründete
erhöhte
Gefahr
Inverkehrbringens
.
2
.
verlegte
Folgezeit
Geschäfte
potenten
Geldanlegern
versprach
hohe
Rendite
sogenannten
Bankgarantien
handeln
.
Fachleuten
ist
umstritten
entsprechenden
Handel
überhaupt
gibt
Banken
offen
steht
.
Jedenfalls
ist
typisches
Betätigungsfeld
Anlagebetrügereien
.
sammelte
gegründete
Firma
"
.
"
Anlegern
hohe
Geldbeträge
angeblich
lichen
Handel
erforderliche
Mindesteinlage
Mio.
US-Dollar
erreichen
.
Tatsächlich
tätigte
aber
Verkauf
Bankgarantien
verwandte
eingesammelten
Gelder
teilweise
eigenen
Zwecken
.
Sommer
erklärte
Notar
bereit
Geschäften
Treuhänder
mitzuwirken
.
sollte
Weise
geschehen
Treuhandvereinbarung
jeweiligen
Anleger
schloß
schweizerischen
Anderkonto
eingehende
Gelder
zunächst
"
poolen
"
Erreichen
erforderlichen
Mindesteinlage
anderes
Konto
transferieren
sollte
.
Rahmen
"
schränkten
Verwaltungsvollmacht
"
Gelder
Ankauf
vermeintlich
werthaltiger
"
Bank-Debenture-Instruments
"
verwenden
durfte
.
"
Investitionsvertrag
"
Anlegern
.
enthielt
entsprechende
Regelungen
.
ist
ausdrücklich
erwähnt
näher
erläutert
"
Notariat
"
Treuhänder
fungieren
sollte
"
Notariat
"
Konto
"
benennen
werde
.
Treuhandvertrag
Investitionsvertrag
genannten
"
eingeschränkten
Verwaltungsvollmacht
"
ist
geregelt
Vollmacht
Transaktionen
Zusammenhang
Bank
geführten
Konten
Notars
beziehe
Verkauf
werthaltigen
Bankschuldverschreibungen
beschränke
Maßnahmen
Bevollmächtigten
Vollmachtgeber
voll
umfänglich
bindend
seien
Rechtsbeziehungen
Kunden
schweizerischem
Recht
unterlägen
.
Regelung
Investitionsvertrag
hatte
Notar
allerdings
Möglichkeit
Kreditinstitut
auszusuchen
schon
gar
.
Vielmehr
überreichte
vorbereitete
nungsunterlagen
Konto
.
Bank
handelte
erst
kurz
zuvor
wieder
eröffnetes
Institut
terverkehr
Mitarbeitern
.
Notar
erkannte
zwar
betrügerischen
Absichten
ist
noch
heute
überzeugt
jedenfalls
Geschäften
betrügen
wollte
sichtigte
Anlegern
Schaden
zuzufügen
.
näheren
Einzelheiten
Hintergründe
Geschäfte
eingespannt
werden
sollte
kümmerte
auch
.
ging
täter
Chance
Resozialisierung
haben
müsse
vertraute
redlich
sei
.
erklärte
bereit
gebenen
Rahmen
Treuhänder
mitzuwirken
fremden
Geschäfte
Bankgarantien
näheren
Überprüfung
unterziehen
.
überprüfte
auch
angesonnene
Treuhandtätigkeit
rechtliche
Zulässigkeit
.
erklärte
Bereitschaft
Übernahme
bewußt
war
eingeschränkten
Verwaltungsvollmacht
Sinn
Zweck
Dritter
ungehinderten
Zugriff
verwalteten
Gelder
hatte
.
überprüfte
völlig
unbekannten
-Bank
hatte
;
Erkundigungen
nahm
insoweit
.
§
Abs.
DONot
bekannt
war
sah
hierin
Hinderungsgrund
Eröffnung
Notar-anderkontos
Ausland
.
handelte
allerdings
unwiderlegt
eingelassen
hat
Gewinnstreben
Aufgabe
rechtlicher
Hinsicht
"
reizvoll
"
fand
Rahmen
notariellen
Tätigkeit
noch
Weise
betätigt
hatte
Betätigungsfeld
auch
einmal
kennenlernen
wollte
.
Notar
unterzeichnete
Kontoeröffnungsunterlagen
gab
zuleitete
.
Folgezeit
schlossen
Anleger
Verträge
.
unterzeichneten
vereinbarung
Notar
zahlten
Gelder
eröffnete
Konto
zwar
Ende
September/Anfang
Oktober
insgesamt
etwa
Mio.
DM
.
taten
Vertrauen
deutschen
Notar
eingerichtetes
Treuhandkonto
hinreichende
Sicherheit
darstelle
.
übersandte
Notar
regelmäßig
Kontoabrechnungsunterlagen
aber
größtenteils
verstand
.
Insbesondere
war
häufig
möglich
Buchungen
einzelnen
Anlegern
zuzuordnen
.
übersandten
Kontoauszügen
wies
eigentlich
vereinbarten
Geschäften
Zusammenhang
stehendes
Devisengeschäft
Verkauf
US-Dollar
Gegenwert
über
DM
.
Auch
konnte
Notar
zuordnen
.
veranlaßte
aber
weiteren
Nachforschungen
zunächst
auch
nachhaltigen
Zweifeln
Sicherheit
anvertrauten
Gelder
unberechtigtem
Zugriff
Dritter
vielmehr
behandelte
Vorgang
Fehlbuchung
.
Sicht
unbefriedigende
Handhabung
Angelegenheit
Bank
führte
schließlich
aber
doch
wachsenden
Bedenken
.
sah
nunmehr
auch
veranlaßt
Notarkammer
Zulässigkeit
derartigen
Treuhandkontos
erkundigen
.
erhielt
Auskunft
Ausland
geführt
werden
dürfe
.
schrieb
Anleger
Treuhandvertrag
abgeschlossen
hatten
an
teilte
Lage
sehe
Treuhandkonto
Eigenschaft
Notar
führen
.
bot
Einlagen
künftig
Rechtsanwalt
verwalten
zurückzuzahlen
.
Anleger
bestanden
Rückzahlung
auch
erfolgte
.
Gewinne
wurden
ausgezahlt
.
hatte
Notar
"
verwalteten
"
Gelder
möglicherweise
Ausnahme
Devisengeschäfts
Verursacher
unklar
blieb
aber
auch
nennenswerten
finanziellen
Schaden
verursachte
zugegriffen
.
Notar
Geschäften
beteiligte
hat
vorsätzlich
schwerwiegender
Weise
Pflichten
Abs.
fahrlässig
Pflichten
§
Abs.
DONot
verstoßen
.
Notar
hat
Amt
Rahmen
verfassungsmäßigen
Ordnung
gewissenhaft
unabhängig
unparteiisch
führen
§
Abs.
Amtstätigkeit
versagen
Amtspflichten
vereinbar
wäre
§
Abs.
.
Notar
sicher
weiß
Handlung
unredlichen
Zielen
dient
aber
konkreten
Umständen
Falles
möglich
darstellt
gar
aufdrängt
muß
nachfragen
;
erhält
zufriedenstellende
Antwort
muß
Tätigkeit
verweigern
.
Geschäften
rechtlichen
wirtschaftlichen
Tragweite
ansatzweise
durchschaut
darf
mitwirken
zuvor
tatsächlichen
rechtlichen
Fragen
sorgfältig
geprüft
haben
.
wußte
Bankgarantiehandel
"
bedeutet
"
Bank-Debenture-Instruments
"
sind
mußte
kundig
machen
Mitwirkung
bereit
erklärte
.
übersehen
konnte
übernommene
Treuhandtätigkeit
praktischen
Abwicklung
Detail
darstellte
mußte
nachfragen
Zweifel
Tätigkeit
versagen
.
war
gehalten
rechtliche
Zulässigkeit
Notar-Anderkonto
Ausland
führen
erkundigen
Kontoeröffnungsunterlagen
Dritter
präsentierte
unterschrieb
.
mußte
ferner
Erkundigungen
völlig
unbekannte
holen
.
hatte
so
Anlaß
Dienste
Herrn
sorgfältig
prüfen
wußte
einkritisch
Betrügereien
erheblich
Vorbestrafter
war
.
entfaltete
Treuhandtätigkeit
mußte
schlicht
versagen
wirkliche
Treuhandtätigkeit
war
nur
Anschein
treuhänderischer
Funktion
geweckt
wurde
;
tatsächlich
bestimmten
Treuhänder
-9-
Geld
zugegriffen
wurde
.
überhaupt
klar
war
Tätigkeit
Eigenschaft
Notar
entfalten
durfte
mußte
unterbinden
Verträgen
.
mehrfach
Hinweis
Notar
erfolgte
.
durfte
schließlich
Notar-Anderkonto
Ausland
eröffnen
§
Abs.
DONot
.
3
.
Jahren
stand
Notar
geschäftlicher
Verbindung
Herrn
Immobilienhandel
tig
war
.
Notar
selbst
gibt
gesamten
Umsätzen
Notariats
etwa
%
Beurkundungsgeschäfte
erteilte
Angestellten
Notars
Frau
.
vollmacht
.
mietete
entfielen
.
Jahr
Ende
Notar
ten
Etage
Kanzlei
unterhielt
.
stand
Flur
gemeinsamen
Mitbenutzung
offen
.
Hier
befand
zumindest
zeitweise
auch
Faxgerät
Notars
.
mindestens
Fall
ist
gekommen
Faxgerät
Empfänger
sichtlichen
Kennung
Notars
Absender
eigene
geschäftliche
Korrespondenz
benutzte
.
Notar
hatte
veranlaßt
gesehen
Notariat
Geschäftsräume
so
strikt
voneinander
trennen
Zugriff
Einrichtungen
Notariats
insbesondere
Faxgerät
ausgeschlossen
war
.
Vorfall
Faxgerät
hat
Notar
unwiderlegten
Darstellung
Rede
gestellt
weitere
Benutzung
Faxgerätes
unterbunden
.
Unterlassen
Sicherungsmaßnahmen
eigenmächtige
unbefugte
Benutzung
Büroeinrichtungen
Notariats
nämlich
Kennung
Notariats
trug
Dritten
stellt
weitere
fahrlässige
Amtspflichtverletzung
.
Verpflichtung
Notars
§
Abs.
Amt
unabhängig
unparteiisch
Weise
auszuüben
Achtung
Vertrauen
Bevölkerung
Amtsführung
Notars
gewahrt
werden
gehört
auch
Anschein
vermeiden
Dritte
könnten
Belieben
Notariat
schalten
walten
.
Gerade
Notar
räumliche
Nähe
gemeinsame
Nutzung
Räumlichkeiten
geschäftlichen
Verbindungen
personellen
Verflechtungen
Mitarbeiterin
.
besonders
enger
Verbindung
stand
war
gehalten
Geschäftsbereiche
besonders
sorgfältig
trennen
.
Gefahr
Flur
befindliches
Telefaxgerät
Bedarf
zu-
greifen
würde
lag
Hand
.
Gerät
hatte
Flur
suchen
hätte
vornherein
Räumlichkeiten
Notariats
untergebracht
werden
müssen
zugänglich
waren
.
4
.
Zeitraum
beurkundete
Notar
Kaufverträge
Verkäuferseite
beteiligt
war
.
Verträgen
ist
gemeinsam
zunächst
Vertrag
höheren
Kaufpreis
unmittelbar
darauffolgend
inhaltsgleicher
Vertrag
deutlich
niedrigeren
Kaufpreis
beurkundet
wurde
Urkunden
hinreichend
plausibler
Grund
Vorgehensweise
entnehmen
wäre
.
Fällen
steht
Verträge
höheren
Kaufpreissumme
Bankinstituten
Zusammenhang
Gewährung
Krediten
vorgelegen
haben
.
handelt
folgende
Beurkundungen
:
3
.
März
beurkundete
Notar
Grundstückskaufvertrag
GmbH
Verkäuferin
Käufer
Kaufpreis
DM
UR-Nr
.
selben
Tag
Kaufvertrag
Grundstück
Kaufpreis
DM
UR-Nr
.
.
6
.
März
trat
ursprünglichen
Vertrag
.
Ebenfalls
3
.
März
beurkundete
Notar
Beteiligten
Vertrag
weiteres
Grundstück
Kaufpreis
DM
UR-Nr
.
sodann
Vertrag
Kaufpreis
DM
UR-Nr
.
.
Auch
hier
trat
6
.
März
Ursprungsvertrag
.
7
.
Juni
beurkundete
Notar
Grundstückskaufvertrag
Herrn
Verkäufer
Herrn
Käufer
Kaufpreis
DM
UR-Nr
.
.
selben
Tag
beurkundete
Vertrag
Grundstück
Kaufpreis
DM
UR-Nr
.
.
Käufer
traten
ursprünglichen
Vertrag
8
.
Juni
.
10
.
Januar
beurkundete
Notar
Grundstückskaufvertrag
Verkäufern
.
Ha
.
Käufer
UR-Nr
.
2/94
Kaufpreis
DM
betrug
weiteren
selben
Tag
aufgenommenen
Vertragsurkunde
DM
reduziert
wurde
UR-Nr
.
.
22
.
April
beurkundete
Notar
.
Bewilligung
Grundschuldbestellung
Höhe
510.000,--
DM
Bank
AG
5
.
Oktober
Grundbuch
eingetragen
wurde
.
reits
19
.
April
hatte
Bank
DM
Notar
überwiesen
auch
auszahlte
.
15
.
Januar
beurkundete
Notar
Grundstückskaufvertrag
Firma
Verkäufer
Käufer
Kaufpreis
DM
UR-Nr
.
beurkundetem
Vertrag
gleichen
Tag
.
Mio.
DM
reduziert
wurde
.
Schreiben
10
.
Mai
teilte
B.
Bank
Notar
Ansprüche
Kaufvertrag
abgetreten
worden
seien
.
Beigefügt
war
Kopie
Abtretungserklärung
Kaufpreis
Mio.
DM
angegeben
war
.
Notar
bestätigte
Bank
Erhalt
Abtretungserklärung
wies
aber
Kaufpreis
tatsächlich
Mio.
DM
reduziert
worden
war
.
7
.
Dezember
beurkundete
Notar
Grundstückskaufvertrag
Verkäufern
Frau
Käuferin
Kaufpreis
zunächst
DM
UR-Nr
.
Vertrag
22
.
Dezember
UR-Nr
.
750.000,--
DM
herabgesetzt
wurde
zwar
Urkunde
heißt
"
Renovierung
"
.
30
.
März
beurkundete
Notar
insoweit
Bestellung
Grundschuld
Bank
AG
870.000,--
DM
.
auch
Fällen
Vertragsurkunden
höheren
Kaufpreisen
Banken
Zwecke
Kreditgewährung
vorgelegt
wurden
ist
feststellbar
.
Ebenso
kann
festgestellt
werden
Kreditinstitut
Vorlage
Verträgen
Realität
entsprechenden
Kaufpreisen
Vermögensschaden
entstanden
ist
.
Fall
enthalten
Vertragsurkunden
Begründung
Reduzierung
ursprünglichen
Kaufpreises
.
Doppelbeurkundungen
Kaufverträgen
stellen
schuldhafte
Amtspflichtverletzungen
ganz
erheblichem
Gewicht
Notar
unterlassen
hat
sorgfältig
Hintergründe
Verträge
vergewissern
notfalls
Beurkundung
abzulehnen
.
Komplex
gilt
auch
hier
Notar
Amtstätigkeit
versagen
hat
Amtspflichten
vereinbar
wäre
insbesondere
Mitwirkung
Handlungen
verlangt
wird
erkennbar
unerlaubte
unredliche
Ziele
verfolgt
werden
§
Abs.
.
gilt
Verdacht
besteht
Tätigkeit
Begehung
Straftaten
dienen
könnte
.
Grundsatz
Notar
Zweifel
Angaben
Beteiligten
vertrauen
darf
gilt
so
weniger
je
gewichtiger
Hinweise
unredliches
Verhalten
sind
je
größer
mögliche
Unredlichkeit
verfolgten
Zwecks
ist
.
Verträgen
mußte
Notar
aufdrängen
unredliche
möglicherweise
strafwürdige
Zwecke
verfolgt
wurden
.
kurzfristige
Änderung
gerade
erst
abgeschlossenen
Kaufvertrages
deutliche
Reduzierung
Kaufpreises
ist
äußerst
ungewöhnlicher
Vorgang
.
beurkundeter
Preis
Irrtum
herausstellt
gar
Stunden
entscheidende
Änderungen
Sachlage
ergeben
ist
Vorgang
auffällig
fordert
Erklärungen
geradezu
.
ist
völlig
unvertretbar
Notar
Fällen
Kaufpreisänderung
kommentarlos
hinnimmt
Gründe
interessiert
Preisvereinbarung
Sache
Vertragsparteien
sei
Notar
angehe
.
zumindest
mögliche
Schädigung
Dritter
speziell
finanzierenden
Banken
liegt
Hand
.
Ferner
hat
Notar
sorgen
Vertrag
gewollten
höheren
Kaufpreis
Rechtsverkehr
gelangt
Ausfertigungen
herausgibt
Vertragspartnern
schon
erteilte
Ausfertigungen
zurückfordert
.
vernünftiger
"
harmloser
"
Grund
Vertrag
mehr
gelten
soll
Rechtsverkehr
belassen
überhaupt
erst
Rechtsverkehr
bringen
ist
kaum
vorstellbar
.
Wohl
aber
gibt
Gründe
derartigen
Vertragsurkunde
unredliche
Zwecke
verfolgen
insbesondere
tatsächlich
gegebenen
Wert
Grundstücks
vorzutäuschen
höhere
Kredite
erlangen
.
Kreditbetrügereien
Art
müssen
Notar
nur
Fachliteratur
auch
Tagespresse
bekannt
sein
.
Erst
recht
mußte
Notar
hier
Unredlichkeit
Vorgehensweise
aufdrängen
merkte
einmaligen
Vorfall
handelte
Vorgehen
System
hatte
immer
wieder
praktiziert
wurde
.
Vollends
alarmierend
hätte
Erkenntnis
sein
müssen
tatsächlich
mehr
gültigen
Verträge
finanzierenden
Banken
vorlegte
Zusammenhang
Sicherheiten
vorspiegelte
weit
letztendlich
gültigen
Kaufpreis
lagen
.
Auch
war
Notar
verpflichtet
Banken
wandten
unterrichten
gültige
Verträge
handelte
.
gilt
namentlich
B.
Bank
Abtretung
angegebenen
Höhe
stierenden
Kaufpreisforderung
mitgeteilt
hatte
.
Notar
Umstände
beteuert
habe
Böses
gedacht
sei
ausgegangen
habe
so
Richtigkeit
sei
Sinn
gekommen
hier
nachzufragen
so
fällt
leicht
glauben
.
Auch
insoweit
gewisse
Weltfremdheit
zugute
gehalten
werden
kann
so
ist
Notar
aber
jedenfalls
Hinblick
Verletzung
Pflichten
§
Abs.
besonders
grobe
Fahrlässigkeit
werfen
.
hat
Augen
verschlossen
Bedenken
förmlich
hätten
aufdrängen
müssen
hat
getan
.
Notar
fordernde
Sorgfalt
hat
besonders
schwerwiegender
Weise
verletzt
.
5
.
Jahr
erteilte
Herr
Notar
Funktion
Rechtsanwalt
Mandat
Wahrnehmung
Rechte
Zwangsversteigerungsverfahren
Ziel
Versteigerung
Hauses
Herrn
verhindern
.
schaftlichen
Verhältnisse
Chance
hatte
selbst
entsprechendes
Darlehen
erhalten
schlossen
Notar
15
.
Januar
Vertrag
Notar
beauftragter
Dritter
"
Finanzierungszusage
Bank
"
versuchen
sollte
erstrangige
Zwangsversteigerungsverfahren
betreibende
Gläubigerin
abzulösen
.
Kosten
Notar
aufzunehmenden
Darlehens
Volumen
Parteien
DM
veranschlagten
sollte
Herr
Notar
nenverhältnis
freistellen
sollte
Tätigkeit
Honorar
Höhe
DM
Mehrwertsteuer
zahlen
.
Notar
unternahm
auch
Anstrengungen
Darlehen
erhalten
Notar
auftrat
.
Letztlich
konnte
Zwangsversteigerung
aber
abgewendet
werden
so
Kreditaufnahme
Notar
erledigte
.
Notar
hat
insoweit
fahrlässig
§
Abs.
verstoßen
.
Vereinbarung
Herrn
15
.
Januar
war
mittlung
Kredites
gerichtet
.
selbst
"
Strohmann
"
fungieren
wollte
wirtschaftlich
eigentliche
Kreditnehmer
sein
sollte
allerdings
mehr
kreditwürdig
war
Chance
hatte
Kredit
erhalten
ändert
Beurteilung
.
Verbot
§
Abs.
Notar
verboten
ist
Darlehen
vermitteln
gilt
uneingeschränkt
;
gilt
auch
Anwaltsnotare
zwar
gerade
auch
Rahmen
anwaltlichen
Tätigkeit
vgl.
Schippel
7
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m.w
.
.
Einlassung
Notars
Anwendungsbereich
§
Abs.
verkannt
haben
widerlegt
werden
kann
ist
auch
hier
nur
fahrlässigen
Pflichtverletzung
auszugehen
.
Notar
Pflichtverletzung
Eigenschaft
Notar
begangen
hat
hindert
Einbeziehung
disziplinarrechtliche
Ahndung
§
Abs.
;
Sandkühler
4
.
Aufl
.
Rdn
.
.
.
Berufungshauptverhandlung
hat
Senat
gestützt
glaubhaften
Angaben
Notars
persönlichen
Verhältnissen
beruflichem
Werdegang
Ablauf
disziplinaren
Vorermittlungen
Disziplinarverfahrens
vorliegender
Sache
Strafverfahrens
Betruges
Untreue
Zusammenhang
Anlagegeschäften
Notar
freigesprochen
wurde
chen
Feststellungen
Oberlandesgericht
getroffen
.
entsprechende
Darstellung
.
angefochtenen
Urteils
wird
Bezug
genommen
.
Ergänzend
ist
klarzustellen
Notar
bereits
Dauer
Inhaftierung
6
.
September
auch
Zeit
10
November
angeordneten
Haftverschonung
gemäß
§
Abs.
Nr.
Gesetzes
vorläufig
Amtes
enthoben
war
;
schloß
vorläufige
Amtsenthebung
Disziplinarverfahren
12
.
April
.
IV
.
festgestellten
Notar
teils
vorsätzlich
teils
fahrlässig
begangenen
Dienstpflichtverletzungen
sind
einheitliches
Dienstvergehen
ahnden
§
.
Senat
hält
insoweit
Übereinstimmung
Oberlandesgericht
geboten
Notar
bestimmte
Zeit
Amt
entfernen
§
Abs.
.
Pflichtverletzungen
Tatkomplexe
wiegen
schwer
.
Notar
hat
sonders
leichtfertiger
Weise
Belange
zwielichtiger
Geschäftemacher
einspannen
lassen
hat
Vermögensinteressen
Dritter
gefährdet
Wahrung
Komplex
Anleger
teilweise
selbst
oblag
;
hat
erheblichem
Maße
Vertrauen
Betroffenen
Öffentlichkeit
Integrität
Berufsstandes
Notare
enttäuscht
.
Handlungen
Unterlassungen
finanziellen
Schäden
erheblichem
Ausmaß
gekommen
ist
beruht
Einschätzung
Senats
Glück
Zufall
.
Auch
Notar
hier
kaum
mehr
nachvollziehbaren
Weise
geradezu
blauäugig
weltfremd
gezeigt
hat
Instrument
zwielichtiger
Dritter
geworden
ist
reichen
auch
Notar
selbst
verkennt
Verweis
Geldbuße
erheblichen
Verfehlungen
ahnden
.
Gesamtverhalten
abzuleitenden
persönlichen
Mängel
Notars
überschreiten
Grenze
Justizverwaltung
Rahmen
Aufgabe
ordnungsgemäße
Rechtspflege
gewährleisten
hinnehmen
kann
Maße
auch
vorübergehende
Entfernung
Notars
Amt
notwendig
ist
.
konkreten
Zeitraum
Maßnahme
hat
Senat
Berücksichtigung
Berufungshauptverhandlung
zutage
getretenen
Notar
sprechenden
Umstände
kürzer
bemessen
Oberlandesgericht
getan
hat
.
aufgezeigten
Schwere
Verfehlungen
Notars
konnte
Gunsten
unberücksichtigt
bleiben
Verlaufe
Ermittlungen
Hauptverhandlung
einsichtig
gezeigt
Fehlverhalten
vollem
Umfang
eingeräumt
hat
.
Notar
hat
insbesondere
erlittene
Untersuchungshaft
Presseveröffentlichungen
wirtschaftlichen
Niedergang
Anwaltskanzlei
erfahren
müssen
sensibel
Öffentlichkeit
Verfehlungen
reagiert
zumindest
Nähe
krimineller
Machenschaften
anzusiedeln
sind
.
Auch
hat
jedenfalls
Falle
zumindest
nachträglich
erhebliche
Bedenken
Zulässigkeit
Handelns
bekommen
ist
Anleger
herangetreten
hat
ermöglicht
Gelder
noch
rechtzeitig
Sicherheit
bringen
.
Berücksichtigung
Umstände
geht
Senat
Notar
zwischenzeitlich
grundlegenden
Anforderungen
sein
Amt
insbesondere
notarielle
Treuhandtätigkeit
erkannt
hat
künftig
ernsthaft
bemühen
wird
gebotenen
hohen
Sorgfalt
gerecht
werden
.
Notars
konnte
unberücksichtigt
bleiben
lange
Dauer
Vorermittlungen
förmlichen
Disziplinarverfahrens
bereits
erheblich
belastet
worden
ist
.
konnten
insbesondere
Auswirkungen
12
.
April
andauernden
vorläufigen
Amtsenthebung
förmlichen
Disziplinarverfahren
Bemessung
Disziplinarmaßnahme
Betracht
gelassen
werden
.
hat
Senat
Angeklagten
Gewicht
fallen
lassen
weitergehend
gemäß
§
Abs.
Nr.
Gesetzes
Wirkungen
vorläufigen
Amtsenthebung
Anordnung
Untersuchungshaft
Strafverfahren
6
.
September
nur
Dauer
Inhaftierung
10
November
auch
anschließenden
Zeit
Haftverschonung
eingetreten
sind
;
tatsächlich
war
also
erst
vorläufigen
Amtsenthebung
Disziplinarverfahren
April
bereits
Inhaftierung
ununterbrochen
heute
mehr
Notar
tätig
.
Gesamtumstände
hält
Senat
auch
Berücksichtigung
Grundsatzes
Verhältnismäßigkeit
Befristung
Maßnahme
Entfernung
Amt
31
.
Dezember
ausreichend
.
Auslagenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Tropf