NAMEN Verkündet : 20 November Freitag Urkundsbeamter Geschäftsstelle Disziplinarverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. Berücksichtigung Dauer vorläufigen Amtsenthebung Bemessung Disziplinarmaßnahme Anwaltsnotar verhängten Entfernung Amt bestimmte Zeit . Urteil 20 November Bundesgerichtshof Senat Notarsachen hat Sitzung 20 November teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Dr. Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Tropf Dr. Notare Dr. Dr. beisitzende Richter Bundesanwalt Dr. Vertreter Bundesanwaltschaft Freitag Urkundsbeamter Geschäftsstelle Recht erkannt : Berufung Notars wird Urteil Senats Notarsachen Oberlandesgerichts 9 . Februar Rechtsfolgenausspruch aufgehoben . Notar wird schuldhaften Dienstvergehens 31 . Dezember Amt Notars entfernt . Kosten Berufungsverfahrens Notar entstandenen notwendigen Auslagen fallen Staatskasse Last . Gründe : Oberlandesgericht hat Notar mehrfacher Verletzung dienstlicher Pflichten teils vorsätzlich teils fahrlässig begangenen einheitlichen Dienstvergehens schuldig befunden Entfernung Amt 31 . Dezember erkannt . Hiergegen richtet zulässige ausreichend begründete Berufung Notars . V.m . § . rechtswirksam Maßnahmeausspruch beschränkt ist vgl. 8 . Aufl . Rdn . . Notar erstrebt Verkürzung Entfernung Amt Zeit 31 . Dezember . Rechtsmittel hat Erfolg . II . Berufungsbeschränkung sind Schuldspruch zugrundeliegenden Feststellungen Urteils Oberlandesgerichts Rechtskraft erwachsen . Senat hatte folgendem auszugehen : 1 . Notar lernte Herrn kennen wußte mehrfach Betruges vorbestraft damaligen Zeit Freigänger war . S. beauftragte Notar Ende GmbH gründen . Herstellung Urkunde benutzte Notar Muster entsprechende Gründungsurkunde S. GmbH ehemaligen Rechtsanwaltes amtlich bestellter Vertreter war . lautete aber Namen " Namen . " Gesellschafter war offenbar benutzt worden Eintragung Betrüger gerichtsbekannten Amtsgericht falschem Namen erreichen . wußte Notar unwiderlegten Einlassung aber . überklebte Namen . " mal Zentimeter großen Papierstreifen Namen fertigte so Kopien Herstellung neuen Urkunden Eintragung GmbH Handelsregister Amtsgerichts benutzte . Auch Papierstreifen überklebte Muster gelangte wohl Rechtsverkehr . Herstellung Urkunde Überklebens Papierstreifen verstößt Regelungen § § DONot Collage keinesfalls Rechtsverkehr gelangen durfte . Auch Büroversehen geschehen sein sollte ist Notar insoweit Vorwurf fahrlässigen Verletzung Dienstordnung machen bewußte letztlich unnötige Herstellung Vorlage begründete erhöhte Gefahr Inverkehrbringens . 2 . verlegte Folgezeit Geschäfte potenten Geldanlegern versprach hohe Rendite sogenannten Bankgarantien handeln . Fachleuten ist umstritten entsprechenden Handel überhaupt gibt Banken offen steht . Jedenfalls ist typisches Betätigungsfeld Anlagebetrügereien . sammelte gegründete Firma " . " Anlegern hohe Geldbeträge angeblich lichen Handel erforderliche Mindesteinlage Mio. US-Dollar erreichen . Tatsächlich tätigte aber Verkauf Bankgarantien verwandte eingesammelten Gelder teilweise eigenen Zwecken . Sommer erklärte Notar bereit Geschäften Treuhänder mitzuwirken . sollte Weise geschehen Treuhandvereinbarung jeweiligen Anleger schloß schweizerischen Anderkonto eingehende Gelder zunächst " poolen " Erreichen erforderlichen Mindesteinlage anderes Konto transferieren sollte . Rahmen " schränkten Verwaltungsvollmacht " Gelder Ankauf vermeintlich werthaltiger " Bank-Debenture-Instruments " verwenden durfte . " Investitionsvertrag " Anlegern . enthielt entsprechende Regelungen . ist ausdrücklich erwähnt näher erläutert " Notariat " Treuhänder fungieren sollte " Notariat " Konto " benennen werde . Treuhandvertrag Investitionsvertrag genannten " eingeschränkten Verwaltungsvollmacht " ist geregelt Vollmacht Transaktionen Zusammenhang Bank geführten Konten Notars beziehe Verkauf werthaltigen Bankschuldverschreibungen beschränke Maßnahmen Bevollmächtigten Vollmachtgeber voll umfänglich bindend seien Rechtsbeziehungen Kunden schweizerischem Recht unterlägen . Regelung Investitionsvertrag hatte Notar allerdings Möglichkeit Kreditinstitut auszusuchen schon gar . Vielmehr überreichte vorbereitete nungsunterlagen Konto . Bank handelte erst kurz zuvor wieder eröffnetes Institut terverkehr Mitarbeitern . Notar erkannte zwar betrügerischen Absichten ist noch heute überzeugt jedenfalls Geschäften betrügen wollte sichtigte Anlegern Schaden zuzufügen . näheren Einzelheiten Hintergründe Geschäfte eingespannt werden sollte kümmerte auch . ging täter Chance Resozialisierung haben müsse vertraute redlich sei . erklärte bereit gebenen Rahmen Treuhänder mitzuwirken fremden Geschäfte Bankgarantien näheren Überprüfung unterziehen . überprüfte auch angesonnene Treuhandtätigkeit rechtliche Zulässigkeit . erklärte Bereitschaft Übernahme bewußt war eingeschränkten Verwaltungsvollmacht Sinn Zweck Dritter ungehinderten Zugriff verwalteten Gelder hatte . überprüfte völlig unbekannten -Bank hatte ; Erkundigungen nahm insoweit . § Abs. DONot bekannt war sah hierin Hinderungsgrund Eröffnung Notar-anderkontos Ausland . handelte allerdings unwiderlegt eingelassen hat Gewinnstreben Aufgabe rechtlicher Hinsicht " reizvoll " fand Rahmen notariellen Tätigkeit noch Weise betätigt hatte Betätigungsfeld auch einmal kennenlernen wollte . Notar unterzeichnete Kontoeröffnungsunterlagen gab zuleitete . Folgezeit schlossen Anleger Verträge . unterzeichneten vereinbarung Notar zahlten Gelder eröffnete Konto zwar Ende September/Anfang Oktober insgesamt etwa Mio. DM . taten Vertrauen deutschen Notar eingerichtetes Treuhandkonto hinreichende Sicherheit darstelle . übersandte Notar regelmäßig Kontoabrechnungsunterlagen aber größtenteils verstand . Insbesondere war häufig möglich Buchungen einzelnen Anlegern zuzuordnen . übersandten Kontoauszügen wies eigentlich vereinbarten Geschäften Zusammenhang stehendes Devisengeschäft Verkauf US-Dollar Gegenwert über DM . Auch konnte Notar zuordnen . veranlaßte aber weiteren Nachforschungen zunächst auch nachhaltigen Zweifeln Sicherheit anvertrauten Gelder unberechtigtem Zugriff Dritter vielmehr behandelte Vorgang Fehlbuchung . Sicht unbefriedigende Handhabung Angelegenheit Bank führte schließlich aber doch wachsenden Bedenken . sah nunmehr auch veranlaßt Notarkammer Zulässigkeit derartigen Treuhandkontos erkundigen . erhielt Auskunft Ausland geführt werden dürfe . schrieb Anleger Treuhandvertrag abgeschlossen hatten an teilte Lage sehe Treuhandkonto Eigenschaft Notar führen . bot Einlagen künftig Rechtsanwalt verwalten zurückzuzahlen . Anleger bestanden Rückzahlung auch erfolgte . Gewinne wurden ausgezahlt . hatte Notar " verwalteten " Gelder möglicherweise Ausnahme Devisengeschäfts Verursacher unklar blieb aber auch nennenswerten finanziellen Schaden verursachte zugegriffen . Notar Geschäften beteiligte hat vorsätzlich schwerwiegender Weise Pflichten Abs. fahrlässig Pflichten § Abs. DONot verstoßen . Notar hat Amt Rahmen verfassungsmäßigen Ordnung gewissenhaft unabhängig unparteiisch führen § Abs. Amtstätigkeit versagen Amtspflichten vereinbar wäre § Abs. . Notar sicher weiß Handlung unredlichen Zielen dient aber konkreten Umständen Falles möglich darstellt gar aufdrängt muß nachfragen ; erhält zufriedenstellende Antwort muß Tätigkeit verweigern . Geschäften rechtlichen wirtschaftlichen Tragweite ansatzweise durchschaut darf mitwirken zuvor tatsächlichen rechtlichen Fragen sorgfältig geprüft haben . wußte Bankgarantiehandel " bedeutet " Bank-Debenture-Instruments " sind mußte kundig machen Mitwirkung bereit erklärte . übersehen konnte übernommene Treuhandtätigkeit praktischen Abwicklung Detail darstellte mußte nachfragen Zweifel Tätigkeit versagen . war gehalten rechtliche Zulässigkeit Notar-Anderkonto Ausland führen erkundigen Kontoeröffnungsunterlagen Dritter präsentierte unterschrieb . mußte ferner Erkundigungen völlig unbekannte holen . hatte so Anlaß Dienste Herrn sorgfältig prüfen wußte einkritisch Betrügereien erheblich Vorbestrafter war . entfaltete Treuhandtätigkeit mußte schlicht versagen wirkliche Treuhandtätigkeit war nur Anschein treuhänderischer Funktion geweckt wurde ; tatsächlich bestimmten Treuhänder -9- Geld zugegriffen wurde . überhaupt klar war Tätigkeit Eigenschaft Notar entfalten durfte mußte unterbinden Verträgen . mehrfach Hinweis Notar erfolgte . durfte schließlich Notar-Anderkonto Ausland eröffnen § Abs. DONot . 3 . Jahren stand Notar geschäftlicher Verbindung Herrn Immobilienhandel tig war . Notar selbst gibt gesamten Umsätzen Notariats etwa % Beurkundungsgeschäfte erteilte Angestellten Notars Frau . vollmacht . mietete entfielen . Jahr Ende Notar ten Etage Kanzlei unterhielt . stand Flur gemeinsamen Mitbenutzung offen . Hier befand zumindest zeitweise auch Faxgerät Notars . mindestens Fall ist gekommen Faxgerät Empfänger sichtlichen Kennung Notars Absender eigene geschäftliche Korrespondenz benutzte . Notar hatte veranlaßt gesehen Notariat Geschäftsräume so strikt voneinander trennen Zugriff Einrichtungen Notariats insbesondere Faxgerät ausgeschlossen war . Vorfall Faxgerät hat Notar unwiderlegten Darstellung Rede gestellt weitere Benutzung Faxgerätes unterbunden . Unterlassen Sicherungsmaßnahmen eigenmächtige unbefugte Benutzung Büroeinrichtungen Notariats nämlich Kennung Notariats trug Dritten stellt weitere fahrlässige Amtspflichtverletzung . Verpflichtung Notars § Abs. Amt unabhängig unparteiisch Weise auszuüben Achtung Vertrauen Bevölkerung Amtsführung Notars gewahrt werden gehört auch Anschein vermeiden Dritte könnten Belieben Notariat schalten walten . Gerade Notar räumliche Nähe gemeinsame Nutzung Räumlichkeiten geschäftlichen Verbindungen personellen Verflechtungen Mitarbeiterin . besonders enger Verbindung stand war gehalten Geschäftsbereiche besonders sorgfältig trennen . Gefahr Flur befindliches Telefaxgerät Bedarf zu- greifen würde lag Hand . Gerät hatte Flur suchen hätte vornherein Räumlichkeiten Notariats untergebracht werden müssen zugänglich waren . 4 . Zeitraum beurkundete Notar Kaufverträge Verkäuferseite beteiligt war . Verträgen ist gemeinsam zunächst Vertrag höheren Kaufpreis unmittelbar darauffolgend inhaltsgleicher Vertrag deutlich niedrigeren Kaufpreis beurkundet wurde Urkunden hinreichend plausibler Grund Vorgehensweise entnehmen wäre . Fällen steht Verträge höheren Kaufpreissumme Bankinstituten Zusammenhang Gewährung Krediten vorgelegen haben . handelt folgende Beurkundungen : 3 . März beurkundete Notar Grundstückskaufvertrag GmbH Verkäuferin Käufer Kaufpreis DM UR-Nr . selben Tag Kaufvertrag Grundstück Kaufpreis DM UR-Nr . . 6 . März trat ursprünglichen Vertrag . Ebenfalls 3 . März beurkundete Notar Beteiligten Vertrag weiteres Grundstück Kaufpreis DM UR-Nr . sodann Vertrag Kaufpreis DM UR-Nr . . Auch hier trat 6 . März Ursprungsvertrag . 7 . Juni beurkundete Notar Grundstückskaufvertrag Herrn Verkäufer Herrn Käufer Kaufpreis DM UR-Nr . . selben Tag beurkundete Vertrag Grundstück Kaufpreis DM UR-Nr . . Käufer traten ursprünglichen Vertrag 8 . Juni . 10 . Januar beurkundete Notar Grundstückskaufvertrag Verkäufern . Ha . Käufer UR-Nr . 2/94 Kaufpreis DM betrug weiteren selben Tag aufgenommenen Vertragsurkunde DM reduziert wurde UR-Nr . . 22 . April beurkundete Notar . Bewilligung Grundschuldbestellung Höhe 510.000,-- DM Bank AG 5 . Oktober Grundbuch eingetragen wurde . reits 19 . April hatte Bank DM Notar überwiesen auch auszahlte . 15 . Januar beurkundete Notar Grundstückskaufvertrag Firma Verkäufer Käufer Kaufpreis DM UR-Nr . beurkundetem Vertrag gleichen Tag . Mio. DM reduziert wurde . Schreiben 10 . Mai teilte B. Bank Notar Ansprüche Kaufvertrag abgetreten worden seien . Beigefügt war Kopie Abtretungserklärung Kaufpreis Mio. DM angegeben war . Notar bestätigte Bank Erhalt Abtretungserklärung wies aber Kaufpreis tatsächlich Mio. DM reduziert worden war . 7 . Dezember beurkundete Notar Grundstückskaufvertrag Verkäufern Frau Käuferin Kaufpreis zunächst DM UR-Nr . Vertrag 22 . Dezember UR-Nr . 750.000,-- DM herabgesetzt wurde zwar Urkunde heißt " Renovierung " . 30 . März beurkundete Notar insoweit Bestellung Grundschuld Bank AG 870.000,-- DM . auch Fällen Vertragsurkunden höheren Kaufpreisen Banken Zwecke Kreditgewährung vorgelegt wurden ist feststellbar . Ebenso kann festgestellt werden Kreditinstitut Vorlage Verträgen Realität entsprechenden Kaufpreisen Vermögensschaden entstanden ist . Fall enthalten Vertragsurkunden Begründung Reduzierung ursprünglichen Kaufpreises . Doppelbeurkundungen Kaufverträgen stellen schuldhafte Amtspflichtverletzungen ganz erheblichem Gewicht Notar unterlassen hat sorgfältig Hintergründe Verträge vergewissern notfalls Beurkundung abzulehnen . Komplex gilt auch hier Notar Amtstätigkeit versagen hat Amtspflichten vereinbar wäre insbesondere Mitwirkung Handlungen verlangt wird erkennbar unerlaubte unredliche Ziele verfolgt werden § Abs. . gilt Verdacht besteht Tätigkeit Begehung Straftaten dienen könnte . Grundsatz Notar Zweifel Angaben Beteiligten vertrauen darf gilt so weniger je gewichtiger Hinweise unredliches Verhalten sind je größer mögliche Unredlichkeit verfolgten Zwecks ist . Verträgen mußte Notar aufdrängen unredliche möglicherweise strafwürdige Zwecke verfolgt wurden . kurzfristige Änderung gerade erst abgeschlossenen Kaufvertrages deutliche Reduzierung Kaufpreises ist äußerst ungewöhnlicher Vorgang . beurkundeter Preis Irrtum herausstellt gar Stunden entscheidende Änderungen Sachlage ergeben ist Vorgang auffällig fordert Erklärungen geradezu . ist völlig unvertretbar Notar Fällen Kaufpreisänderung kommentarlos hinnimmt Gründe interessiert Preisvereinbarung Sache Vertragsparteien sei Notar angehe . zumindest mögliche Schädigung Dritter speziell finanzierenden Banken liegt Hand . Ferner hat Notar sorgen Vertrag gewollten höheren Kaufpreis Rechtsverkehr gelangt Ausfertigungen herausgibt Vertragspartnern schon erteilte Ausfertigungen zurückfordert . vernünftiger " harmloser " Grund Vertrag mehr gelten soll Rechtsverkehr belassen überhaupt erst Rechtsverkehr bringen ist kaum vorstellbar . Wohl aber gibt Gründe derartigen Vertragsurkunde unredliche Zwecke verfolgen insbesondere tatsächlich gegebenen Wert Grundstücks vorzutäuschen höhere Kredite erlangen . Kreditbetrügereien Art müssen Notar nur Fachliteratur auch Tagespresse bekannt sein . Erst recht mußte Notar hier Unredlichkeit Vorgehensweise aufdrängen merkte einmaligen Vorfall handelte Vorgehen System hatte immer wieder praktiziert wurde . Vollends alarmierend hätte Erkenntnis sein müssen tatsächlich mehr gültigen Verträge finanzierenden Banken vorlegte Zusammenhang Sicherheiten vorspiegelte weit letztendlich gültigen Kaufpreis lagen . Auch war Notar verpflichtet Banken wandten unterrichten gültige Verträge handelte . gilt namentlich B. Bank Abtretung angegebenen Höhe stierenden Kaufpreisforderung mitgeteilt hatte . Notar Umstände beteuert habe Böses gedacht sei ausgegangen habe so Richtigkeit sei Sinn gekommen hier nachzufragen so fällt leicht glauben . Auch insoweit gewisse Weltfremdheit zugute gehalten werden kann so ist Notar aber jedenfalls Hinblick Verletzung Pflichten § Abs. besonders grobe Fahrlässigkeit werfen . hat Augen verschlossen Bedenken förmlich hätten aufdrängen müssen hat getan . Notar fordernde Sorgfalt hat besonders schwerwiegender Weise verletzt . 5 . Jahr erteilte Herr Notar Funktion Rechtsanwalt Mandat Wahrnehmung Rechte Zwangsversteigerungsverfahren Ziel Versteigerung Hauses Herrn verhindern . schaftlichen Verhältnisse Chance hatte selbst entsprechendes Darlehen erhalten schlossen Notar 15 . Januar Vertrag Notar beauftragter Dritter " Finanzierungszusage Bank " versuchen sollte erstrangige Zwangsversteigerungsverfahren betreibende Gläubigerin abzulösen . Kosten Notar aufzunehmenden Darlehens Volumen Parteien DM veranschlagten sollte Herr Notar nenverhältnis freistellen sollte Tätigkeit Honorar Höhe DM Mehrwertsteuer zahlen . Notar unternahm auch Anstrengungen Darlehen erhalten Notar auftrat . Letztlich konnte Zwangsversteigerung aber abgewendet werden so Kreditaufnahme Notar erledigte . Notar hat insoweit fahrlässig § Abs. verstoßen . Vereinbarung Herrn 15 . Januar war mittlung Kredites gerichtet . selbst " Strohmann " fungieren wollte wirtschaftlich eigentliche Kreditnehmer sein sollte allerdings mehr kreditwürdig war Chance hatte Kredit erhalten ändert Beurteilung . Verbot § Abs. Notar verboten ist Darlehen vermitteln gilt uneingeschränkt ; gilt auch Anwaltsnotare zwar gerade auch Rahmen anwaltlichen Tätigkeit vgl. Schippel 7 . Aufl . § Rdn . m.w . . Einlassung Notars Anwendungsbereich § Abs. verkannt haben widerlegt werden kann ist auch hier nur fahrlässigen Pflichtverletzung auszugehen . Notar Pflichtverletzung Eigenschaft Notar begangen hat hindert Einbeziehung disziplinarrechtliche Ahndung § Abs. ; Sandkühler 4 . Aufl . Rdn . . . Berufungshauptverhandlung hat Senat gestützt glaubhaften Angaben Notars persönlichen Verhältnissen beruflichem Werdegang Ablauf disziplinaren Vorermittlungen Disziplinarverfahrens vorliegender Sache Strafverfahrens Betruges Untreue Zusammenhang Anlagegeschäften Notar freigesprochen wurde chen Feststellungen Oberlandesgericht getroffen . entsprechende Darstellung . angefochtenen Urteils wird Bezug genommen . Ergänzend ist klarzustellen Notar bereits Dauer Inhaftierung 6 . September auch Zeit 10 November angeordneten Haftverschonung gemäß § Abs. Nr. Gesetzes vorläufig Amtes enthoben war ; schloß vorläufige Amtsenthebung Disziplinarverfahren 12 . April . IV . festgestellten Notar teils vorsätzlich teils fahrlässig begangenen Dienstpflichtverletzungen sind einheitliches Dienstvergehen ahnden § . Senat hält insoweit Übereinstimmung Oberlandesgericht geboten Notar bestimmte Zeit Amt entfernen § Abs. . Pflichtverletzungen Tatkomplexe wiegen schwer . Notar hat sonders leichtfertiger Weise Belange zwielichtiger Geschäftemacher einspannen lassen hat Vermögensinteressen Dritter gefährdet Wahrung Komplex Anleger teilweise selbst oblag ; hat erheblichem Maße Vertrauen Betroffenen Öffentlichkeit Integrität Berufsstandes Notare enttäuscht . Handlungen Unterlassungen finanziellen Schäden erheblichem Ausmaß gekommen ist beruht Einschätzung Senats Glück Zufall . Auch Notar hier kaum mehr nachvollziehbaren Weise geradezu blauäugig weltfremd gezeigt hat Instrument zwielichtiger Dritter geworden ist reichen auch Notar selbst verkennt Verweis Geldbuße erheblichen Verfehlungen ahnden . Gesamtverhalten abzuleitenden persönlichen Mängel Notars überschreiten Grenze Justizverwaltung Rahmen Aufgabe ordnungsgemäße Rechtspflege gewährleisten hinnehmen kann Maße auch vorübergehende Entfernung Notars Amt notwendig ist . konkreten Zeitraum Maßnahme hat Senat Berücksichtigung Berufungshauptverhandlung zutage getretenen Notar sprechenden Umstände kürzer bemessen Oberlandesgericht getan hat . aufgezeigten Schwere Verfehlungen Notars konnte Gunsten unberücksichtigt bleiben Verlaufe Ermittlungen Hauptverhandlung einsichtig gezeigt Fehlverhalten vollem Umfang eingeräumt hat . Notar hat insbesondere erlittene Untersuchungshaft Presseveröffentlichungen wirtschaftlichen Niedergang Anwaltskanzlei erfahren müssen sensibel Öffentlichkeit Verfehlungen reagiert zumindest Nähe krimineller Machenschaften anzusiedeln sind . Auch hat jedenfalls Falle zumindest nachträglich erhebliche Bedenken Zulässigkeit Handelns bekommen ist Anleger herangetreten hat ermöglicht Gelder noch rechtzeitig Sicherheit bringen . Berücksichtigung Umstände geht Senat Notar zwischenzeitlich grundlegenden Anforderungen sein Amt insbesondere notarielle Treuhandtätigkeit erkannt hat künftig ernsthaft bemühen wird gebotenen hohen Sorgfalt gerecht werden . Notars konnte unberücksichtigt bleiben lange Dauer Vorermittlungen förmlichen Disziplinarverfahrens bereits erheblich belastet worden ist . konnten insbesondere Auswirkungen 12 . April andauernden vorläufigen Amtsenthebung förmlichen Disziplinarverfahren Bemessung Disziplinarmaßnahme Betracht gelassen werden . hat Senat Angeklagten Gewicht fallen lassen weitergehend gemäß § Abs. Nr. Gesetzes Wirkungen vorläufigen Amtsenthebung Anordnung Untersuchungshaft Strafverfahren 6 . September nur Dauer Inhaftierung 10 November auch anschließenden Zeit Haftverschonung eingetreten sind ; tatsächlich war also erst vorläufigen Amtsenthebung Disziplinarverfahren April bereits Inhaftierung ununterbrochen heute mehr Notar tätig . Gesamtumstände hält Senat auch Berücksichtigung Grundsatzes Verhältnismäßigkeit Befristung Maßnahme Entfernung Amt 31 . Dezember ausreichend . Auslagenentscheidung beruht § Abs. . Tropf