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255 lines
2.3 KiB

NAMEN
Verkündet
:
28
November
Langendörfer-Kunz
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
mündliche
Verhandlung
28
November
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
ehrenamtlichen
Richter
Rukwied
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
5
.
Zivilsenats
Brandenburgischen
gerichts
30
.
Mai
insoweit
aufgehoben
Klage
stattgegeben
worden
ist
.
Umfang
Aufhebung
wird
Berufung
Klägerin
Urteil
wirtschaftsgericht
17
Juli
zurückgewiesen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Rechtsmittelverfahren
.
Tatbestand
:
schriftlichem
Vertrag
verpachtete
gehörende
Grundstücke
insgesamt
bestehend
Flurstücken
Beklagten
landwirtschaftlichen
Bewirtschaftung
Zeit
1
November
31
.
Oktober
jährlichen
Pachtzins
.
Pachtflächen
befanden
Gebiet
später
Bodenordnungsverfahren
durchgeführt
wurde
.
Verpächter
schrieb
April
Flurneuordnungsbehörde
Klägerin
Geldleistung
insgesamt
Landabfindung
verzichtete
.
Weiter
erklärte
eingebrachten
Flächen
Beklagte
verpachtet
seien
Klägerin
bestehenden
Pachtvertrag
eintreten
solle
.
Klägerin
erklärte
Flurneuordnungsbehörde
April
Landverzicht
Gunsten
annehme
Geldausgleich
Aufforderung
Behörde
zahlen
werde
.
Bodenordnungsverfahren
wurden
Stelle
Flurstücke
u.a.
Flurstücke
gebildet
.
Klägerin
wurde
Grund
Flurneuordnungsbehörde
1
.
Oktober
Juni/Juli
Eigentümerin
neu
gebildeten
Flurstücke
Grundbuch
eingetragen
.
Amtsgericht
Landwirtschaftsgericht
hat
u.a.
Herausgabe
Flurstücke
Feststellung
Verpflichtung
Ersatz
Nichtherausgabe
gerichtete
Klage
abgewiesen
.
Oberlandesgericht
hat
Beklagte
Herausgabe
Ersatz
vorgerichtlicher
Rechtsverfolgungskosten
verurteilt
.
Ferner
hat
Verpflichtung
Beklagten
Zahlung
Verzugszinsen
Klägerin
eingezahlten
Prozesskosten
festgestellt
.
weitergehende
Klage
hat
abgewiesen
.
Urteil
wendet
Beklagte
Senat
zugelassenen
Revision
Wiederherstellung
amtsgerichtlichen
Urteils
erreichen
möchte
.
Klägerin
beantragt
Zurückweisung
Revision
.
Entscheidungsgründe
:
entscheidende
Sachverhalt
entspricht
Abweichung
hier
Grundstücke
geht
Eintritt
neuen
Rechtszustands
Bodenordnungsverfahren
Eigentümer
gehörten
Parteien
geführten
Revisionsverfahren
.
Senat
nimmt
Begründung
Entscheidung
Vermeidung
Wiederholungen
Gründe
Sache
heute
ergangenen
Urteils
Bezug
.
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Lw
OLG
Entscheidung
30.05.2013