NAMEN Verkündet : 28 November Langendörfer-Kunz Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Bundesgerichtshof Senat Landwirtschaftssachen hat mündliche Verhandlung 28 November Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Richterin Dr. ehrenamtlichen Richter Rukwied Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 5 . Zivilsenats Brandenburgischen gerichts 30 . Mai insoweit aufgehoben Klage stattgegeben worden ist . Umfang Aufhebung wird Berufung Klägerin Urteil wirtschaftsgericht 17 Juli zurückgewiesen . Klägerin trägt Kosten Rechtsmittelverfahren . Tatbestand : schriftlichem Vertrag verpachtete gehörende Grundstücke insgesamt bestehend Flurstücken Beklagten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung Zeit 1 November 31 . Oktober jährlichen Pachtzins € . Pachtflächen befanden Gebiet später Bodenordnungsverfahren durchgeführt wurde . Verpächter schrieb April Flurneuordnungsbehörde Klägerin Geldleistung insgesamt € Landabfindung verzichtete . Weiter erklärte eingebrachten Flächen Beklagte verpachtet seien Klägerin bestehenden Pachtvertrag eintreten solle . Klägerin erklärte Flurneuordnungsbehörde April Landverzicht Gunsten annehme Geldausgleich € Aufforderung Behörde zahlen werde . Bodenordnungsverfahren wurden Stelle Flurstücke u.a. Flurstücke gebildet . Klägerin wurde Grund Flurneuordnungsbehörde 1 . Oktober Juni/Juli Eigentümerin neu gebildeten Flurstücke Grundbuch eingetragen . Amtsgericht Landwirtschaftsgericht hat u.a. Herausgabe Flurstücke Feststellung Verpflichtung Ersatz Nichtherausgabe gerichtete Klage abgewiesen . Oberlandesgericht hat Beklagte Herausgabe Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten verurteilt . Ferner hat Verpflichtung Beklagten Zahlung Verzugszinsen Klägerin eingezahlten Prozesskosten festgestellt . weitergehende Klage hat abgewiesen . Urteil wendet Beklagte Senat zugelassenen Revision Wiederherstellung amtsgerichtlichen Urteils erreichen möchte . Klägerin beantragt Zurückweisung Revision . Entscheidungsgründe : entscheidende Sachverhalt entspricht Abweichung hier Grundstücke geht Eintritt neuen Rechtszustands Bodenordnungsverfahren Eigentümer gehörten Parteien geführten Revisionsverfahren . Senat nimmt Begründung Entscheidung Vermeidung Wiederholungen Gründe Sache heute ergangenen Urteils Bezug . Czub Vorinstanzen : AG Entscheidung Lw OLG Entscheidung 30.05.2013