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1024 lines
8.4 KiB

NAMEN
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
Verkündet
:
9
November
Riegel
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
ja
:
:
ja
§
Satz
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
alleinvertretungsberechtigten
Gesellschafter
abgegebene
einseitige
empfangsbedürftige
Willenserklärung
kann
Empfänger
§
Satz
zurückgewiesen
werden
Vollmacht
anderen
Gesellschafter
noch
Gesellschaftsvertrag
Erklärung
anderen
Gesellschafter
beigefügt
ist
Befugnis
handelnden
Gesellschafters
alleinigen
Vertretung
Gesellschaft
ergibt
.
.
9
November
AG
Oschatz
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
mündliche
Verhandlung
9
November
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
ehrenamtlichen
Richter
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
Landwirtschaftssenats
8
.
Dezember
wird
Kosten
Kläger
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Parteien
streiten
Wirksamkeit
Kündigung
Landpachtvertrages
.
W.
war
Eigentümer
Flurstücken
bestehenden
landwirtschaftlich
genutzten
Grundstücks
.
Vertrag
28
.
September
verpachtete
Beklagten
Teil
Grundstücks
28
.
September
.
Folgezeit
wurde
Grundstück
zwangsversteigert
.
Pachtverhältnis
wurde
Versteigerungsverfahren
offenbar
.
2
.
Dezember
wurde
Grundstück
Klägern
Gesellschaftern
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
zugeschlagen
.
Gesellschaftsvertrag
sind
Gesellschafter
alleinvertretungsberechtigt
.
Schreiben
28
.
März
kündigte
Kläger
Bruder
Kläger
gebildeten
Gesellschaft
Pachtverhältnis
Ende
laufenden
Pachtjahres
Beklagten
.
Schreiben
4
.
April
wiesen
Beklagten
Kündigungserklärung
Erklärung
Vollmacht
Klägers
beigefügt
worden
war
.
Schreiben
5
.
April
verwahrte
Kläger
hiergegen
Hinweis
Befugnis
alleinigen
Vertretung
Gesellschaftsvertrag
.
Folgezeit
kam
weiteren
Kündigungen
Pachtvertrages
u.a.
wichtigem
Grund
.
Klage
haben
Kläger
Räumung
Herausgabe
Pachtfläche
hilfsweise
28
.
September
höchst
hilfsweise
28
.
September
verlangt
.
Landwirtschaftsgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Kläger
ist
Erfolg
geblieben
.
zugelassenen
Revision
verfolgen
Anträge
weiter
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
Einschränkung
zugelassen
.
§
bezogenen
Ausführungen
Berufungsgerichts
dienen
lediglich
Begründung
Entscheidung
Punkt
bedeuten
Beschränkung
Zulassung
.
II
.
Berufungsgericht
sieht
Beklagten
Pachtvertrages
28
.
März
Besitz
Grundstücks
berechtigt
.
meint
Kündigungserklärung
28
.
März
habe
Pachtverhältnis
beendet
.
Beklagten
hätten
Erklärung
§
wirksam
zurückgewiesen
Vollmacht
Klägers
beigefügt
gewesen
sei
.
Abs.
führe
Alleinbefugnis
Gesellschafters
Gesellschaft
vertreten
.
später
Kündigung
Pachtvertrages
abgegebenen
Erklärungen
seien
ersten
möglichen
Termin
Sinne
Satz
ZVG
erfolgt
.
außerordentliche
Kündigung
fehle
wichtigen
Grund
.
.
Revision
hat
Erfolg
.
Kläger
haben
fälligen
Anspruch
Räumung
Herausgabe
Pachtfläche
.
sind
Zuschlag
Grundstücks
gemäß
§
Verpächter
Beklagten
geschlossen
Pachtvertrag
eingetreten
.
Besitzrecht
Vertrag
besteht
.
Wirksamkeit
Schreiben
28
.
März
ausgesprochenen
§
gestützten
Kündigung
steht
Widerspruch
Beklagten
4
.
April
.
1
.
Wird
einseitiges
Rechtsgeschäft
Vertreter
vorgenommen
gewährt
§
Geschäft
Betroffenen
Behauptung
Bevollmächtigung
verbundenen
Unsicherheit
Wirksamkeit
Handelns
Vertreters
Schutz
Betroffenen
Recht
eingeräumt
ist
Erklärung
Vertreters
zurückzuweisen
sei
denn
Vertreter
weist
Anspruch
genommene
Vertretungsmacht
Vorlage
Vollmacht
§
Satz
Bevollmächtigung
ist
Erklärungsempfänger
Vollmachtgeber
zuvor
bekannt
gegeben
worden
§
Satz
.
Beruht
Vertretungsmacht
Erteilung
Vollmacht
Vertretenen
gesetzlicher
Grundlage
scheidet
Zurückweisung
265
;
OLG
;
MünchKomm-BGB/Schramm
4
.
Aufl
.
Rdn
.
10
;
Soergel/Leptien
13
.
Aufl
.
Rdn
.
8
;
Staudinger/Schilken
§
Rdn
.
.
gesetzliche
Vertretungsmacht
beruht
Willensentscheidung
Vertretenen
.
kann
Vollmachtsurkunde
nachgewiesen
werden
.
mutet
Inanspruchnahme
gesetzlicher
Vertretung
verbundene
Unsicherheit
Wirksamkeit
Bestehens
behaupteten
Vertretungsmacht
Erklärungsempfänger
.
Recht
Zurückweisung
besteht
auch
Falle
organschaftlichen
Vertretung
grundsätzlich
MünchKomm-BGB/Schramm
aaO
;
Soergel/Leptien
aaO
;
Staudinger/Schilken
aaO
.
organschaftliche
Vertretungsmacht
beruht
Bestellung
Vertreters
Organ
juristischen
Person
nur
Organe
Rechtsverkehr
teilnehmen
kann
.
Unsicherheit
Anspruch
genommene
organschaftliche
tungsmacht
wirkt
grundsätzlich
vorgeschriebene
Eintragung
Vertreters
Organ
öffentliches
Register
.
ergeben
Person
Organs
Umfang
Vertretungsmacht
vgl.
§
Abs.
§
Abs.
AktG
§
Abs.
GmbHG
§
Abs.
.
So
verhält
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
.
Teil-)rechtsfähigkeit
anzuerkennen
ist
beruht
Eintragung
.
Vertretungsverhältnisse
können
öffentlichen
Register
entnommen
werden
.
folgen
Gesellschaftern
möglicherweise
formlos
geschlossenen
Gesellschaftsvertrag
.
Gesellschaft
Gesellschafter
handelt
liegt
auch
Teilnahme
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
Rechtsverkehr
Situation
§
entspricht
.
Empfänger
Gesellschaft
abgegebenen
Erklärung
hat
vielfach
Kenntnis
Existenz
Gesellschaft
Vertretungsverhältnissen
.
Register
steht
Verfügung
.
Handelt
Geschäftsführer
Gesellschaft
allein
ist
weiteres
möglich
Vollmacht
übrigen
Gesellschafter
vorzulegen
Gesellschaftsvertrag
Anspruch
genommene
Vertretungsmacht
Vorlage
Vorlage
Erklärung
übrigen
Gesellschafter
§
§
abweichende
Regelung
Vertretung
Gesellschaft
belegen
.
Unterbleibt
Nachweis
kann
Erklärung
Gesellschaftern
abgegeben
wird
§
zurückgewiesen
werden
.
entspricht
Recht
Zurückweisung
nur
besteht
rechtsgeschäftlich
erteilte
Vollmacht
vorgelegt
wird
auch
dann
Rechtsmacht
Vertreters
Ermächtigung
beruht
eingetragenen
organschaftlichen
Vertretungsmacht
abweicht
§
Nr.
Anm
.
Hueck
.
Beklagten
konnten
Erklärung
28
.
März
zurückweisen
Vollmacht
beigefügt
war
Befugnis
Klägers
Vertretung
Klägers
ergab
noch
Erklärung
Gesellschafter
Klägers
Gesellschaftsvertrag
Kläger
alleinigen
Vertretung
berechtigte
noch
Gesellschaftsvertrag
selbst
.
§
Satz
bestimmte
Frist
ist
Erklärung
4
.
April
gewahrt
.
Insoweit
erhebt
Revision
auch
Rechtsfehler
sind
ersichtlich
.
2
.
folgt
auch
§
Abs.
.
kann
dahingestellt
bleiben
Bestimmung
Gesellschaft
Mitglieder
Gesellschaftsvertrag
jeweils
einzeln
Vertretung
berechtigt
sind
überhaupt
Anwendung
findet
§
Abs.
Kündigung
Vertrages
Verfügung
Recht
Gesellschaft
Gesellschafter
ermöglicht
.
§
Abs.
begründete
gesetzliche
Befugnis
Klägers
28
.
März
allein
Gesellschaft
handeln
scheitert
schon
Kläger
behaupten
Kündigung
Pachtvertrages
28
.
März
sei
Erhaltung
Grundstücks
notwendige
Maßnahme
vgl.
.
2
.
Oktober
.
Kündigung
beruht
Inhalt
Kündigungsschreibens
Absicht
Kläger
Grundstück
selbst
bewirtschaften
.
Verwirklichung
Absicht
muß
Bestand
Grundstücks
abhängen
.
liegt
sogar
eher
.
wirtschaftliche
Wert
Grundstücks
nur
so
realisiert
werden
kann
ist
dargelegt
.
3
.
Hilfsanträgen
geltend
gemachten
Herausgabeansprüche
sind
ebenfalls
begründet
.
auch
späteren
Kündigungserklärungen
haben
Beendigung
Pachtverhältnisses
geführt
.
Kündigungen
§
gestützt
werden
Kündigungen
5
.
April
28
.
September
gilt
:
Sonderkündigungsrecht
Erstehers
§
ist
Satz
Norm
ausgeschlossen
Kündigung
ersten
Termin
erfolgt
zulässig
ist
.
Zuschlag
2
.
Dezember
erste
zulässige
Termin
war
hier
28
.
September
.
Kündigung
mußte
spätestens
dritten
Werktag
halben
Jahres
erklärt
werden
Ablauf
Pacht
enden
sollte
§
.
war
31
.
März
.
Kündigungen
5
.
April
28
.
September
sind
verspätet
.
Allerdings
setzt
Einhaltung
ersten
möglichen
Kündigungstermins
Eigentumserwerb
Zuschlag
Ersteher
Bestehen
Pachtvertrages
Kenntnis
hat
.
Ist
Fall
so
wird
Erlangung
Kenntnis
Kündigungsrecht
dann
nächstmöglichen
Termin
zugebilligt
274
;
Zeller/Stöber
Zwangsversteigerungsgesetz
16
.
Aufl
.
.
5.2
;
Eickmann
Zwangsverwaltungsrecht
§
;
:
Steiner
Zwangsversteigerung
Zwangsverwaltung
9
.
Aufl
.
Rdn
.
46
;
Storz
Praxis
Zwangsversteigerungsverfahrens
8
.
Aufl
.
.
.
führt
vorliegenden
Fall
Kläger
noch
31
.
März
-9-
hältnis
hätten
kündigen
können
.
Berufungsgericht
hat
festgestellt
Kläger
jedenfalls
28
.
März
Kündigung
ausreichende
Kenntnis
Bestehen
Pachtvertrages
hatten
.
ist
revisionsrechtlich
beanstanden
Feststellung
Tatsache
entnommen
hat
Kläger
Lage
sah
Pachtvertrag
Erklärung
28
.
März
§
kündigen
.
Kündigung
wäre
Zurückweisung
Beklagten
auch
wirksam
gewesen
hätte
Rechtsverhältnis
Ablauf
28
.
September
beendet
.
ist
schutzwürdiges
Interesse
Kläger
erkennbar
weitere
Kündigungsmöglichkeit
eröffnen
.
Klage
Schreiben
6
.
September
erklärte
außerordentliche
Kündigung
gestützt
wird
fehlt
Berufungsgericht
Rechtsfehler
Revision
angegriffen
dargelegt
hat
Kündigungsgrund
.
Gaier