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1.3 KiB

BESCHLUSS
23
November
Rechtsstreit
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
23
November
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
ehrenamtlichen
Richter
Gose
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
3
.
Zivilsenats
Senat
Landwirtschaftssachen
Oberlandesgerichts
16
.
Januar
wird
zurückgewiesen
.
Rechtssache
wirft
entscheidungserheblichen
Fragen
grundsätzlicher
Bedeutung
.
Entscheidung
ist
auch
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
erforderlich
§
Abs.
.
Auffassung
Klägers
handelt
Überraschungsentscheidung
Anspruch
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
Recht
faires
Verfahren
verletzt
worden
wäre
.
Zwar
hat
Berufungsgericht
zunächst
Auffassung
vertreten
Kläger
erklärte
Aufrechnung
sei
unzulässig
.
dann
Argumenten
hat
überzeugen
lassen
Urteil
Zulässigkeit
Aufrechnung
ausgeht
hat
zwar
"
überrascht
"
Rechtsauffassung
früheren
Hinweisen
gefolgt
ist
.
liegt
aber
Verletzung
Verfahrensrechten
Berufungsgericht
hat
gerade
Anliegen
Klägers
entsprochen
.
bedurfte
auch
gerichtlichen
nunmehr
zulässig
eingestufte
Aufrechnung
unbegründet
sei
vorgelegte
Abrechnung
Guthaben
Klägers
ausweise
.
hatte
bereits
Beklagte
hingewiesen
war
ersichtlich
Kläger
Einwand
falsch
aufgenommen
haben
könnte
.
Kläger
trägt
§
Abs.
.
204.516,74
.
Kosten
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Lw
Entscheidung
beträgt
Czub