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80 lines
662 B

BESCHLUSS
23
November
Rechtsstreit
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
Bundesgerichtshofs
hat
Prof.
Dr.
Richter
Präsidenten
Prof.
Dr.
Ball
Prof.
Dr.
Dr.
23
November
beschlossen
:
Erinnerung
Beschwerdeführers
Kostenansatz
Kostenrechnung
Bundesgerichtshofs
14
.
Oktober
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Erinnerung
Ansatz
Gerichtskosten
ist
unbegründet
.
Senatsbeschluß
10
.
Oktober
Erinnerungsführer
Kosten
Beschwerdeverfahrens
auferlegt
worden
sind
ist
Auffassung
Erinnerungsführers
wirksam
.
Höhe
angesetzten
Gerichtsgebühr
ergibt
§
Abs.
.
wird
Erinnerung
auch
Zweifel
gezogen
.
Entscheidung
ergeht
gerichtsgebührenfrei
§
Abs.
Satz
.
.
Bornkamm
Ball
Raum