BESCHLUSS 23 November Rechtsstreit Kartellsenat Bundesgerichtshofs Bundesgerichtshofs hat Prof. Dr. Richter Präsidenten Prof. Dr. Ball Prof. Dr. Dr. 23 November beschlossen : Erinnerung Beschwerdeführers Kostenansatz Kostenrechnung Bundesgerichtshofs 14 . Oktober wird zurückgewiesen . Gründe : Erinnerung Ansatz Gerichtskosten ist unbegründet . Senatsbeschluß 10 . Oktober Erinnerungsführer Kosten Beschwerdeverfahrens auferlegt worden sind ist Auffassung Erinnerungsführers wirksam . Höhe angesetzten Gerichtsgebühr ergibt § Abs. . wird Erinnerung auch Zweifel gezogen . Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei § Abs. Satz . . Bornkamm Ball Raum