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242 lines
2.3 KiB

BESCHLUSS
16
.
Dezember
Kartellverwaltungsverfahren
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
.
Dezember
Präsidentin
Bundesgerichtshofs
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beteiligten
wird
Rechtsbeschwerde
13
November
verkündeten
Beschluss
1
.
Kartellsenats
Oberlandesgerichts
zugelassen
Beschwerde
angefochtenen
Beschluss
Bundeskartellamts
Alleinvertriebsrechts
Produktbereich
"
Mikrobiologie
zurückgewiesen
hat
.
Übrigen
wird
Nichtzulassungsbeschwerde
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Streitfall
wirft
grundsätzliche
Frage
Berechnung
Art
.
Abs.
Vertikal-GVO
maßgeblichen
Marktanteile
Handelsmarkt
geht
auch
Volumina
Verkäufe
Hersteller
Endabnehmer
einzubeziehen
sind
Hersteller
betreffenden
Produkte
teilweise
Handel
teilweise
direkt
Endabnehmer
verkaufen
.
Frage
ist
jedoch
nur
Teilmarkts
"
Mikrobiologie
"
entscheidungserheblich
.
Ergebnis
Nachermittlungen
Bundeskartellamts
Schriftsatz
Bundeskartellamts
26
.
Februar
wiedergegeben
ist
Richtigkeit
Nichtzulassungsbeschwerde
Einwendungen
erhebt
lagen
Marktanteile
Teilmärkten
"
anorganische
Reagenzien
"
"
Lösungsmittel
Art
.
Abs.
Buchst
.
maßgeblichen
Kalenderjahr
selbst
dann
über
%
auch
Volumina
Verkäufe
Händler
Endabnehmer
berücksichtigt
werden
.
Sache
wirft
Übrigen
Fragen
grundsätzlicher
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Bundesgerichtshofs
.
Nichtzulassungsbeschwerde
Annahme
wettbewerbsbeschränkenden
Vereinbarung
angreift
tragen
angegriffenen
Feststellungen
Beschwerdegerichts
jedenfalls
Beurteilung
Rede
stehende
Vereinbarung
Beschränkung
Wettbewerbs
bewirkt
.
Rechtsmittelbelehrung
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Beschwerdegerichts
ist
Frist
Monat
Zustellung
vorliegenden
Beschlusses
beginnt
schriftlich
Beschwerdegericht
einzulegen
.
Rechtsbeschwerde
ist
Frist
Monaten
Zustellung
vorliegenden
Beschlusses
beginnt
begründen
.
Frist
kann
Antrag
Vorsitzenden
Rechtsbeschwerdegerichts
verlängert
werden
.
Begründung
Rechtsbeschwerde
muss
Erklärung
enthalten
Beschluss
Beschwerdegerichts
angefochten
Abänderung
Aufhebung
beantragt
wird
.
Rechtsbeschwerdeschrift
Begründung
müssen
deutschen
Gericht
zugelassenen
Rechtsanwalt
unterzeichnet
sein
;
gilt
Kartellbehörde
eingereichte
Rechtsbeschwerdeschrift
Rechtsbeschwerdebegründung
.
Meier-Beck
Raum
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung
13.11.2013
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