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2504 lines
22 KiB

BESCHLUSS
Verkündet
:
6
.
März
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Kartellverwaltungssache
Nachschlagewerk
:
ja
:
Rundschau
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
lit
.
Soll
Gesellschaftsbeteiligung
Presseunternehmens
Zeitungsverlag
erhöht
werden
gewinnt
Beteiligungsunternehmen
Gesellschafterversammlung
Position
ermöglicht
bestehenden
Zustand
Gesellschaft
festzuschreiben
Beteiligung
anderen
Unternehmen
Ausweitung
Geschäftsfeldes
sonst
Umstrukturierung
Investitionsentscheidungen
verhindern
kann
rechtlich
begründete
Verstärkung
Einflußmöglichkeiten
liegen
.
Entsprechend
kann
tatsächlichen
Verstärkung
gesellschaftsrechtlich
begründeten
Stellung
führen
Ausscheiden
Gesellschafters
Unternehmen
Abfindungsforderung
auslösen
würde
Auszehrung
Finanzkraft
Gesellschaft
Folge
hätte
.
dann
ist
regelmäßig
erwarten
Mitgesellschafter
Vermeidung
Folgen
Vorstellungen
Mitglieds
möglichst
weitgehend
entsprechen
werden
.
Märkten
hohem
Konzentrationsgrad
bedarf
nur
geringen
Beeinträchtigung
Restwettbewerbs
potentiellen
Wettbewerbs
Verstärkung
marktbeherrschenden
Stellung
Sinne
§
Folge
annehmen
können
beabsichtigter
Zusammenschluß
untersagt
werden
kann
.
Beschluß
6
.
März
KVR
Kammergericht
Kartellsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
6
.
März
Präsidenten
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Ball
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerden
Beschluß
Kartellsenats
Kammergerichts
23
.
Dezember
werden
Kosten
Betroffenen
zurückgewiesen
.
Wert
Gegenstandes
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
Millionen
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
Betroffene
Verlag
folgenden
:
verfügt
§
Gesellschaftsvertrages
Gesellschaftsvermögen
DM
Betroffene
Herr
Dr.
Komplementär
Einlage
DM
hält
;
restlichen
Einlagen
DM
DM
halten
Kommanditistinnen
Betroffene
Verlag
GmbH
folgenden
:
GmbH
alleiniger
Gesellschafter
Betroffene
ist
Betroffene
Verlag
GmbH
Co.
folgenden
:
Verlag
.
sollte
Anteil
GmbH
weitere
Einlage
DM
übernehmen
Höhe
%
beteiligt
sein
.
Betroffenen
angemeldete
Vorhaben
hat
Bundeskartellamt
untersagt
.
Untersagungsverfügung
bestätigenden
Beschluß
Kammergerichts
wenden
Betroffenen
Rechtsbeschwerden
.
gibt
"
Rundschau
"
.
handelt
Vater
Betroffenen
Jahre
gegründete
lokale
Abonnementzeitung
werktags
erscheint
rund
Exemplare
verkauft
werden
.
Verbreitungsgebiet
ist
sog.
Altkreis
Eschwege
Teil
jetzigen
Werra-Meißner-Kreises
.
Tochtergesellschaft
gibt
KG
Gebiet
"
WM-Tip
;
ist
Region
einzige
Anzeigenblatt
.
Gesamtumsatz
lag
Mio.
DM
.
Dierichs
Verlag
betreibt
ebenfalls
Zeitungsverlagsgeschäft
gibt
Auflage
Exemplaren
regionale
Abonnement-Tageszeitung
"
Hessische
Niedersächsische
Allgemeine
"
folgenden
.
erscheint
werktags
Lokal-Kopfblattausgaben
sonntags
verschiedenen
Ausgaben
ist
Teil
verbreitet
.
Südosten
grenzt
Verbreitungsgebiet
Altkreis
Eschwege
.
Dierichs
Verlag
ist
Gesellschaften
Gruppe
u.a.
auch
Druckereibetrieb
gehört
.
Gesamtumsatz
Gruppe
lag
Jahr
rund
Mio.
DM
;
entfielen
Presseumsatz
gut
Mio.
DM
.
Rundschau
verfügt
Kostengründen
mehr
Vollredaktion
läßt
überregionale
Berichterstattung
Gebieten
Politik
Wirtschaft
Kultur
Sport
Zeitungsmantel
liefern
;
allein
lokale
Berichterstattung
unterhält
eigene
Redaktion
erforderlichenfalls
auch
Anpassung
Mantels
örtlichen
Gegebenheiten
übernimmt
.
war
zunächst
Redaktionsgemeinschaft
deutscher
Heimatzeitungen
.
bezieht
Verlag
Mantel
.
gleichen
Zeit
stellte
Dierichs
Verlag
Lokalausgabe
Altkreis
Eschwege
.
Mantellieferungsvertrag
läuft
zunächst
Jahresende
verlängert
jeweils
Jahre
Jahre
jeweiligen
Ablauf
gekündigt
wird
.
Mantellieferung
hat
Verlag
Jahren
DM
DM
bezahlt
.
Bereits
kooperieren
Verlag
Anzeigengeschäft
;
entsprechende
Vertrag
ist
jeweils
Ende
Jahres
Frist
Monaten
kündbar
.
gemeinsamen
Tarif
Anzeigen
Beilagen
sollen
Anzeigenkunden
angesprochen
werden
ausschließlich
lokal
werben
wollen
.
Grund
Tarifs
können
Rundschau
Annoncen
Blätter
gebucht
werden
Kunde
entscheiden
kann
Anzeige
Gesamtausgabe
Regionalausgabe
Stadtausgabe
jeweils
Verbindung
Rundschau
erscheinen
soll
.
entrichtende
Preis
ermittelt
Addition
Tarifpreises
ermäßigten
Grundpreises
Rundschau
.
Erlös
wird
Anteil
Partner
Gesamttarif
geteilt
.
erhält
Dierichs
Verlag
Provision
Anzeigenabwicklung
sonstige
Leistungen
.
Insgesamt
hat
Dierichs
Verlag
Kooperation
Anzeigengeschäft
Umsatzerlöse
DM
DM
erzielt
;
sind
umgekehrt
HNA-Anzeigenkunden
zugleich
Anzeigen
auch
Rundschau
haben
veröffentlichen
lassen
Jahren
Mio.
DM
Mio.
DM
zugeflossen
.
Schließlich
arbeiten
Dierichs
Gruppe
auch
noch
dritten
Feld
:
wird
Rundschau
modernen
Rotationsmaschine
Schwestergesellschaft
Dierichs
Verlags
gedruckt
.
konnte
Rundschau
erstmals
Morgenzeitung
zeitgemäßen
Druckqualität
auch
frei
disponierbaren
Vierfarbdruck
aktueller
Anzeigen
ermöglichte
erscheinen
.
war
gepachteten
Druckmaschine
Jahr
hergestellt
worden
erst
mittags
erschienen
.
hat
Druck
Rundschau
Verpacken
Zufügen
Fremdbeilagen
Druckerei
Jahren
jeweils
Mio.
DM
bezahlt
.
ist
Dierichs
Verlag
Kommanditeinlage
DM
entspricht
Beteiligung
%
beigetreten
.
§
Abs.
Gesellschaftsvertrages
KG
Zeitpunkt
Untersagungsverfügung
geltenden
Fassung
bedarf
Aufgabe
Veräußerung
Veränderung
Titels
Einstellung
Zeitung
Sitzverlegung
Zustimmung
sämtlicher
Gesellschafter
.
Abs.
aaO
bindet
Komplementär
intern
üblichen
Rahmen
hinausgehende
Geschäfte
Rechtshandlungen
Einholung
Zustimmung
Gesellschafter
;
entscheiden
Mehrheit
%
Stimmen
.
Katalog
besonders
genannten
Geschäfte
Klausel
fallen
werden
u.a.
Abschluß
Änderung
und/oder
Beendigung
Druckverträgen
Verträge
Mantellieferung
Anzeigen
Vertrieb
.
ferner
Herausgabe
weiterer
Zeitungen
lit
.
Erwerb
und/oder
Veräußerung
Beteiligungen
anderen
Unternehmen
Abschluß
Unternehmensverträgen
Kooperationsvereinbarungen
lit
.
Erwerb
Veräußerung
Belastung
Betriebsteilen
.
aufgeführt
.
Herr
Dr.
mehr
Komplementär
ist
sollen
Gesellschafter
§
Abs.
aaO
weitere
Beschränkungen
einfacher
Stimmenmehrheit
Gesellschafter
einführen
dürfen
;
dann
allerdings
ist
Quorum
Zustimmung
herabgesetzt
entsprechender
Gesellschafterbeschluß
nur
noch
einfachen
Mehrheit
abgegebenen
Stimmen
bedarf
.
Herr
Dr.
§
Gesellschaftsvertrages
Vollendung
65
.
Lebensjahres
25
.
Mai
Komplementär
ist
kann
§
Gesellschaftsvertrages
Stellung
aufgeben
gleicher
Einlage
Kommanditisten
wechseln
.
Voraussetzung
ist
Komplementär-GmbH
gegründet
wird
Gesellschafter
Dauer
personenidentisch
Kommanditisten
sind
Geschäftsanteile
GmbH
beteiligungsproportional
halten
;
Gesellschafterversammlung
fassende
Beschlüsse
müssen
Mehrheitserfordernisse
KG
gelten
.
GmbH
ist
Herr
Dr.
grundsätzlich
Geschäftsführer
bestellen
kann
nur
wichtigem
Grund
abberufen
werden
Amt
niederlegen
.
Fall
vorzeitigen
Ausscheidens
Herrn
Dr.
sieht
Gesellschaftsvertrag
Einsetzung
dreiköpfigen
Beirates
Familie
Verlag
jeweils
Mitglied
entsenden
;
Beiräte
berufen
dritte
Vorsitzender
amtierende
Mitglied
Gremiums
Abs.
aaO
.
Zustimmung
Beirates
ist
Vornahme
üblichen
Rahmen
ausgehender
Geschäfte
Rechtshandlungen
Komplementärs
Geschäftsführers
Komplementär-GmbH
gebunden
.
Beirat
entscheidet
einfacher
Stimmenmehrheit
;
ist
beschlußfähig
Mitglieder
Abstimmung
teilnehmen
Stimmengleichheit
gibt
Stimme
Vorsitzenden
Ausschlag
.
Kommanditisten
können
Gesellschaft
erstmals
Jahresende
Frist
Monaten
kündigen
.
Fall
wird
Gesellschaft
verbleibenden
Gesellschaftern
fortgesetzt
aaO
.
ausscheidende
Gesellschafter
Entsprechendes
gilt
auch
Gründe
Beendigung
Mitgliedschaft
hat
Anspruch
Abfindung
wahren
Wert
Beteiligung
.
Zweck
ist
Auseinandersetzungsbilanz
erstellen
stillen
Reserven
aufzudecken
Firmenwert
Ergebnis
schwebender
Geschäfte
allerdings
berücksichtigen
sind
§
aaO
.
Herr
Dr.
möchte
Existenz
Vater
gegründeten
Rundschau
auch
Tod
sicher
gestellt
wissen
.
hat
Februar
gemeinnützige
Fördergesellschaft
mbH
"
gegründet
Stammkapital
DM
ausgestattet
ist
gleichen
Teilen
selbst
Stadt
weitere
Personen
beteiligt
sind
.
Unternehmensgegenstand
ist
§
Abs.
Satzung
Halten
Beteiligung
Kluthe
GmbH.
Fördergesellschaft
haben
Herr
Dr.
Ehefrau
Anfang
Erbvertrag
geschlossen
Geschäftsanteile
GmbH
Fördergesellschaft
Bedingung
geschenkt
werden
Kluthe
GmbH
Tode
Herrn
Dr.
noch
besteht
.
Schenkung
ist
Auflage
verbunden
Fördergesellschaft
geschenkten
-9-
teile
Dauer
Bestandteil
Vermögens
hält
.
§
Abs.
Satzung
Fördergesellschaft
dürfen
Geschäftsführer
Weisungsrecht
Beteiligungsgesellschaften
nur
Grund
Gesellschafterbeschlusses
ausüben
Zustimmung
Gesellschafter
bedarf
Abs.
lit
.
aaO
.
Bundeskartellamt
hat
angemeldete
Vorhaben
Beteiligung
Dierichs
Verlags
%
erhöhen
§
Abs.
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Nr.
lit
.
.
untersagt
WuW/E
.
hat
begründet
erhöhte
Beteiligung
marktbeherrschenden
Stellungen
Dierichs
Verlags
verstärkt
würden
:
Dierichs
Verlag
sei
Verstärkung
Stellung
Gesamtverbreitungsgebiet
gebildeten
Anzeigenmarkt
erwarten
Alleinstellung
Lesermarkt
Altkreis
Eschwege
Erscheinungsgebiet
Vorhaben
potentiellem
Wettbewerb
weiter
abgesichert
werde
.
Hiergegen
haben
Betroffenen
Beschwerde
eingelegt
.
ist
§
Gesellschaftsvertrages
Weise
geändert
worden
neuer
Absatz
§
eingefügt
worden
ist
bisher
§
Abs.
lit
.
.
beschriebenen
76%igen
Mehrheit
bedürftigen
Maßnahmen
nunmehr
Zustimmung
Kluthe
GmbH
gebunden
werden
;
Abs.
lit
.
ist
dementsprechend
gestrichen
worden
.
Kammergericht
hat
Beschwerden
zurückgewiesen
WuW/E
DE-R
.
Rechtsbeschwerden
verfolgen
Betroffenen
Antrag
Aufhebung
Untersagungsverfügung
.
Rechtsbeschwerden
haben
Erfolg
.
Untersagungsverfügung
Bundeskartellamtes
27
.
Januar
ist
Kammergericht
Ergebnis
zutreffend
entschieden
hat
rechtmäßig
.
geplante
Erhöhung
Beteiligung
Dierichs
Verlags
begründet
Erwartung
bestehende
marktbeherrschende
Stellung
Dierichs
Anzeigenmarkt
Verbreitungsgebietes
Lesermarkt
Altkreis
Eschwege
verstärkt
werden
§
Abs.
Nr.
lit
.
§
Abs.
.
§
Abs.
Nr.
.
§
Abs.
.
.
Beurteilung
erhobenen
materiellrechtlichen
Rügen
Betroffenen
greifen
.
rechtliche
Beurteilung
vorliegenden
Falles
ist
erst
angefochtenen
Beschluß
Kraft
getretene
Neufassung
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
zugrunde
legen
.
Untersagungsverfügung
Bundeskartellamtes
wirkt
Zukunft
;
kann
nur
Bestand
haben
Zeitpunkt
Entscheidung
Rechtsbeschwerdegericht
geltenden
Rechtslage
Recht
ergangen
ist
.
.
vgl.
.
WuW/E
.
Tariftreueerklärung
;
.
.
.
Minderheitsbeteiligung
Zeitschriftenhandel
;
.
KVR
.
.
Treuhanderwerb
.
II
.
Betroffenen
verkennen
formellen
Aufgreifkriterien
Zusammenschlußkontrolle
vorliegen
stellen
Unrecht
materiellen
Voraussetzungen
Untersagung
Vorhabens
gegeben
sind
.
1
.
Kammergericht
vorgenommene
Abgrenzung
jeweiligen
sachlich
räumlich
relevanten
Märkte
Ausführungen
Beschwerdegericht
marktbeherrschende
Stellung
Dierichs
Verlags
Märkten
begründet
hat
nehmen
Betroffenen
hin
.
Rechtsfehler
sind
insoweit
auch
ersichtlich
.
2
.
beabsichtigter
Zusammenschluß
Erwartung
begründet
vorliegenden
Fall
Grundlage
Untersagung
§
Abs.
allein
Betracht
kommt
schon
bestehende
marktbeherrschende
Stellung
verstärkt
wird
ist
Grund
Vergleichs
Wettbewerbslage
Verwirklichung
Vorhabens
bestanden
hat
Zusammenschluß
wahrscheinlich
eintretenden
Entwicklung
festzustellen
.
.
vgl.
Stromversorgung
Aggertal
;
KFZ-Kupplungen
.
Meinung
Betroffenen
ist
eigenen
Vorbringen
verfahrensfehlerfrei
getroffenen
Feststellungen
Kammergerichts
Erwartung
bezüglich
marktbeherrschenden
Stellung
Dierichs
Verlags
Anzeigenmarkt
Verbreitungsgebiet
auch
entsprechenden
Position
Anzeigenmarkt
Erscheinungsgebiets
begründet
.
vorgesehene
Aufstockung
Kommanditbeteiligung
Dierichs
Verlags
führt
Stärkung
Stellung
rechtlicher
auch
tatsächlicher
Hinsicht
.
Zutreffend
ist
zwar
Hinweis
Betroffenen
Beschwerdeverfahren
vollzogene
Änderung
Gesellschaftsvertrages
KG
Dierichs
Verlag
mehr
Bundeskartellamt
Untersagungsverfügung
Grundlage
damals
geltenden
Gesellschaftsvertrages
hat
annehmen
müssen
Sperrminorität
Änderung
Verträge
Mantellieferung
Druck
Rundschau
erlangt
nunmehr
schon
allein
marktbeherrschende
Stellung
Anzeigenmarkt
Verbreitungsgebiet
stärken
kann
.
Änderung
§
aaO
spielt
Stimme
Dierichs
Verlags
Entscheidung
nach
vor
ungewöhnlichen
Geschäften
.
.
Abs.
zählenden
Gegenstand
Rolle
mehr
Grund
neu
eingefügten
§
Abs.
aaO
entscheidend
GmbH
abgegebene
Stimme
ankommt
Betroffenen
Fördergesellschaft
gebildeten
Änderung
Vertragsverhältnisse
kommen
kann
.
wachsen
Dierichs
Verlag
Ansicht
Betroffenen
Aussicht
genommene
Beteiligung
mehrfacher
Hinsicht
rechtlich
begründete
Einflußmöglichkeiten
schon
genommen
so
aber
jedenfalls
insgesamt
Stärkung
Stellung
Gesellschafters
führen
.
Aufstockung
Beteiligung
Höhe
%
entsprechenden
Kommanditanteils
DM
Kapitaleinlage
Beteiligung
%
verschüfe
Dierichs
Verlag
Gesellschafterversammlung
KG
Sperrminorität
Reihe
Gegenständen
Komplementär
KomplementärGmbH
intern
Zustimmung
Gesellschafter
gebunden
ist
.
könnten
nämlich
Aufstockung
Änderungen
herbeigeführt
werden
.
betrifft
z.B.
Entscheidung
Herausgabe
weiterer
Zeitungen
§
Abs.
lit
.
.
auch
lediglich
Anzeigenblatt
erscheinen
;
gilt
ebenso
etwa
anstehende
Entscheidungen
Beteiligung
anderen
Unternehmen
lit
.
aaO
etwa
Verbreitungsgebiet
Presseerzeugnisse
herstellen
vertreiben
wollen
;
Klausel
auch
Erwerb
Betriebsteils
Sinne
zustimmungspflichtig
ist
.
aaO
gäbe
Dierichs
Verlag
auch
Handhabe
unterbinden
KG
eigenen
Druckereibetrieb
kauft
.
Einzelgeschäfte
hier
interessierenden
Zusammenhang
gilt
Investitionsentscheidungen
Größenordnung
%
Vorjahresnettoumsatzes
lit
.
aaO
Jahr
Anmeldung
Vorhabens
Betrag
rund
Mio.
DM
entspräche
könnte
Dierichs
Verlag
Stimme
ebenfalls
verhindern
.
aaO
dürfte
sogar
jährlich
fällige
Anpassung
Vergütung
Komplementärs
Abs.
Gesellschaftsvertrages
gelten
.
Entscheidung
Gewinnverteilung
kann
Dierichs
Verlag
verhindern
Gewinne
§
Abs.
Gesellschaftsvertrages
vorgesehen
ausgeschüttet
Kapitalrücklagen
zugeführt
Stärkung
Finanzkraft
verwendet
werden
§
Abs.
lit
.
Satz
aaO
.
Fördergesellschaft
Anteilsinhaberin
GmbH
geworden
ist
ergibt
weitere
Stärkung
Einflußmöglichkeiten
Verlags
.
§
Abs.
Satzung
Fördergesellschaft
dürfen
Geschäftsführer
Stimmrecht
Anteilsinhaberin
Gesellschafterversammlung
gleichgültig
Beschlußgegenstand
handelt
nur
ausüben
einstimmiger
Gesellschafterbeschluß
vorliegt
.
Sollte
fehlen
wird
Kluthe
GmbH
Abstimmung
beteiligen
können
Stimme
enthalten
haben
.
§
Abs.
aaO
gelten
Stimmenthaltungen
abgegebene
Stimmen
so
Angelegenheiten
qualifizierte
Mehrheit
Zustimmung
bestimmter
Gesellschafter
erforderlich
ist
Verlag
Stimmacht
%
nur
Höhe
%
beteiligten
Betroffenen
überstimmen
kann
Möglichkeit
bisherigen
Beteiligungshöhe
Gesellschafters
%
besteht
.
Aufstockung
Beteiligung
Dierichs
Verlags
vergrößert
auch
weiteren
Fallgestaltungen
rechtlich
begründeten
Einflußmöglichkeiten
Gesellschafters
.
§
Gesellschaftsvertrages
hat
Betroffene
Recht
Komplementärstellung
Kommanditisten
wechseln
.
Dann
tritt
Stelle
neu
gründende
Komplementär-GmbH
Gesellschafter
beteiligungsproportional
Mitglieder
werden
müssen
.
Geschäftsführer
soll
Betroffene
Maßgabe
stellt
werden
nur
wichtigem
Grund
abberufen
werden
kann
§
Abs.
aaO
.
§
Abs.
lit
.
erforderlichen
Abberufungsbeschluß
Gesellschafterversammlung
könnte
Fall
Dierichs
Verlag
Stimmen
herbeiführen
Betroffene
jedenfalls
entsprechend
anzuwendenden
§
Abs.
vgl.
181
;
15
.
Aufl
.
Rdn
.
unmittelbar
auch
mittelbar
GmbH
gehaltenen
Anteile
Teilnahme
Abstimmung
ausgeschlossen
wäre
.
höhere
Beteiligung
kann
Dierichs
Verlag
ferner
Spielraum
Gestaltung
Anzeigenpreise
besser
ausschöpfen
Vorteile
Abwehr
nachstoßenden
Wettbewerbs
erzielen
.
Günstige
Anzeigenpreise
Kunden
Verbreitungsgebiet
Rundschau
berechnen
läßt
führen
nämlich
tendenziell
höheren
Gewinnen
Dierichs
Verlag
entsprechend
aufgestockten
Beteiligungsquote
teilhat
vgl.
Stromversorgung
Aggertal
.
Schließlich
verschafft
Abfindungsregelung
Gesellschaftsvertrages
Dierichs
Verlag
Erhöhung
Beteiligung
gesellschaftsrechtlich
begründete
stärkere
Stellung
.
Dierichs
Verlag
Austrittskündigung
§
Abs.
Gesellschaftsvertrages
entschließt
hat
Anspruch
Abfindung
wahren
Wert
Beteiligung
Gesellschaftsvermögen
entspricht
§
aaO
.
führte
jedenfalls
bisherigen
Verhältnissen
gestärkten
wirtschaftlichen
Stellung
Dierichs
Verlags
.
Auch
Geschäftswert
Bewertung
eingeht
hätte
Ausscheiden
Gesellschafters
KG
Folge
%
Vermögens
einbüßt
.
kann
selbst
Abfindung
nur
gleichen
Jahresraten
entrichten
ist
anders
bisher
bestehenden
nur
Beteiligung
Dierichs
Verlags
Auszehrung
Finanzkraft
Gesellschaft
führen
naheliegende
Gefahr
heraufbeschwört
Rundschau
Intentionen
Betroffenen
zuwider
Existenz
Heimatzeitung
bedroht
ist
neuerlichen
Interventionen
Wettbewerbern
sei
Dierichs
Verlag
selbst
sei
Verlage
angrenzenden
Thüringen
standhalten
kann
.
ist
erwarten
allein
Möglichkeit
Vorgehens
Dierichs
Verlags
Mitgesellschafter
bewegen
wird
Vorstellungen
möglichst
weitgehend
entsprechen
vgl.
f.
Pinneberger
Tageblatt
;
.
.
.
Minderheitsbeteiligung
Zeitschriftenhandel
.
geplante
Aufstockung
Beteiligung
Dierichs
Verlags
läßt
Kammergericht
zutreffend
angenommen
hat
auch
faktisch
Verstärkung
Einflußmöglichkeiten
Gesellschafters
erwarten
.
Senat
hat
wiederholt
ausgesprochen
Verbindung
finanzstarken
Partner
begründe
tatsächliche
Vermutung
werde
Finanzkraft
nötigenfalls
Gebrauch
machen
vgl.
Mannesmann-Brueninghaus
;
.
27.5.1986
WuW/E
Süddeutscher
Verlag-Donaukurier
;
.
25.6.1985
WuW/E
Edelstahlbestecke
.
unmittelbar
bevorstehende
Zuführung
Kapital
ist
ebensowenig
erforderlich
Stellung
neuen
finanzkräftigen
Partners
mehrheitlich
beteiligter
Gesellschafter
.
Vermutung
vorliegenden
Fall
richtig
ist
ergibt
schon
eigenen
Vortrag
Betroffenen
:
Gerade
Anlehnung
finanzkräftigen
Zeitungsverlagsgeschäft
sehr
erfahrenen
erfolgreichen
größere
Unternehmensgruppe
eigener
Druckerei
eingebundenen
Dierichs
Verlag
erhofft
Betroffene
Existenz
Rundschau
Heimatzeitung
gesteigertem
Maße
dauerhaft
sichern
können
.
reichte
Vorstellungen
Herrn
Dr.
bisherige
Verbindung
Druckvertrag
Vertrag
Mantellieferung
enge
Zusammenarbeit
Anzeigensektor
.
verstärkte
faktische
Einflußmöglichkeiten
Dierichs
Verlags
ergeben
liegt
Hand
finanzielle
Ausstattung
Fördergesellschaft
satzungsrechtlich
festgelegte
Förderungsaufgabe
aaO
erwarten
lassen
Lage
wäre
finanzielle
Mittel
größerem
Umfang
Verfügung
stellen
.
Rechtsbeschwerden
gehen
entsprechende
Beurteilung
Kammergerichts
bloßer
Spekulation
beruhend
bezeichnen
.
ist
erwarten
Dierichs
Verlag
genannten
rechtlich
faktisch
begründeten
Einflußmöglichkeiten
marktbeherrschende
Stellung
Anzeigenmarkt
Verbreitungsgebiet
verstärken
wird
.
Auch
Betroffenen
verkennen
Annahme
Verstärkungswirkung
Ausweitung
bestehenden
Marktanteils
bedarf
vgl.
77
Erdgas
Schwaben
.
genügt
vielmehr
Zusammenschluß
überhaupt
Verbesserung
Wettbewerbssituation
Beteiligten
ziehen
kann
ständigen
Rechtsprechung
Senats
erwartenden
Vorteile
so
geringeres
Gewicht
haben
müssen
je
stärker
Marktstellung
betroffenen
Unternehmens
bereits
beabsichtigten
Beteiligung
gewesen
ist
;
gerade
dann
gilt
bestehenden
Restwettbewerb
schützen
potentiellen
Wettbewerb
entmutigen
Stromversorgung
m.w
.
.
Unrecht
vertreten
Rechtsbeschwerden
Ansicht
Verstärkung
marktbeherrschenden
Stellung
beabsichtigte
Vorhaben
rechtfertige
Spürbarkeit
Untersagung
Zusammenschlusses
.
Zwar
reicht
bloße
Überschreitung
Schwellenwerte
§
Untersagung
;
Märkten
hohem
Konzentrationsgrad
bedarf
jedoch
nur
geringen
Beeinträchtigung
Restwettbewerbs
potentiellen
Wettbewerbs
beabsichtigten
Zusammenschluß
vorgehen
können
Stromversorgung
m.w
.
.
hat
Kammergericht
leiten
lassen
verfahrensfehlerfreier
Grundlage
angenommen
Dierichs
Verlag
vorgesehene
Beteiligungsaufstockung
Marktstellung
vorhandenen
Wettbewerbern
absichern
potentiellen
Wettbewerbern
Marktzutritt
weiter
erschweren
würde
.
ist
Verbreitungsgebiet
Rundschau
Verlag
zufließende
Anzeigenerlös
nur
Kriterien
insgesamt
beschriebenen
Verstärkung
Stellung
Dierichs
Verlags
führen
.
Zutreffend
hat
Beschwerdegericht
auch
anderen
Elemente
Zusammenarbeit
konzerneingebundenen
Dierichs
Verlags
Mantellieferung
Druckauftrag
vgl.
.
28.9.1982
WuW/E
f.
Anzeigenblatt
Kooperation
Vertrieb
Zeitungen
Beurteilung
einbezogen
.
gehört
auch
Einflußnahmemöglichkeiten
Dierichs
Verlags
KG
verhindern
selbst
Produkten
Verbreitungsgebiet
ausgreifen
kann
.
Erfolg
haben
Rechtsbeschwerden
schließlich
Angriffen
Beurteilung
Kammergerichts
Verstärkung
marktbeherrschenden
Stellung
beabsichtigte
Erhöhung
Dierichs
Verlags
verursacht
würde
.
Weise
Einflußmöglichkeiten
Dierichs
Verlags
40%igen
Beteiligung
verstärken
würden
ist
bereits
oben
näher
ausgeführt
worden
.
ist
Betroffenen
folgen
Teilkomplex
aufgreifen
Feld
führen
Mantellieferung
komme
Annahme
Beschwerdegerichts
ausschließlich
Dierichs
Verlag
Betracht
.
mag
sein
räumlicher
Nähe
ansässigen
Verlagen
Dierichs
Verlag
gelieferte
Mantel
Herstellung
besonders
geeignet
ist
.
Zeitungsmäntel
anderer
auch
weiter
entfernter
Verlage
jetzt
Zukunft
schlechthin
ausscheiden
müssen
kann
anerkannt
werden
.
auch
Betroffenen
stellen
Abrede
Möglichkeiten
modernen
Kommunikationstechnik
bereits
heute
zuließen
auch
weitere
Distanzen
Zeitungsmantel
liefern
.
Einflußmöglichkeiten
Dierichs
Verlag
beabsichtigten
Aufstockung
Beteiligung
besitzt
sind
geeignet
hindern
anderen
Mantellieferanten
Ausschau
halten
;
potentielle
Wettbewerber
Dierichs
Verlags
müssen
zugleich
entmutigend
wirken
Anforderungen
KG
passendes
Produkt
entwickeln
.
beabsichtigte
Beteiligungserwerb
Dierichs
Verlags
läßt
Kammergericht
richtig
entschieden
hat
ferner
erwarten
auch
besonders
hervorgehobene
Marktstellung
wechselseitig
beeinflussenden
vgl.
1
Zeitungsmarkt
Anzeigenmarkt
Altkreis
Eschwege
weiter
verstärkt
wird
.
Auch
bisherige
Versuche
anderer
Zeitungsverlage
Verbreitungsgebiet
Rundschau
Fuß
fassen
fehlgeschlagen
sind
ist
Rechtsbeschwerden
folgen
schlechthin
unangreifbare
Marktstellung
besitze
auch
potentiellen
Wettbewerb
ausschließe
.
jedenfalls
Herr
Dr.
bisher
stehende
maßgebliche
Gesellschafter
potentielle
Gefährdung
Rundschau
aufkommenden
Wettbewerb
sei
benachbarten
operierenden
Zeitungskonzerne
sei
Dierichs
Verlags
sieht
ergibt
verschiedenen
Aktivitäten
Dauer
Existenz
Rundschau
sichern
will
.
Gründung
Fördergesellschaft
gehört
auch
vorgesehenen
Übertragung
weiteren
Kommanditbeteiligung
Dierichs
Verlag
Ausdruck
kommende
Anlehnung
Dierichs
Gruppe
.
erreicht
nur
Dierichs
Verlag
Dauer
Fortsetzung
früheren
Versuchs
Abstand
nimmt
Lokalausgabe
Altkreis
Eschwege
Fuß
fassen
.
Zuwachs
Finanzkraft
Verlags
Aufstockung
Beteiligung
gewinnt
läßt
gleichzeitig
erwarten
andere
potentielle
Wettbewerber
entmutigt
Dauer
abgehalten
werden
abermals
versuchen
Lesermarkt
Altkreis
Eschwege
Konkurrenz
Rundschau
treten
.
vorgesehene
Beteiligung
eintretende
Entmutigungseffekt
reicht
Ausschaltung
potentiellen
Wettbewerbs
Dierichs
Verlag
Verstärkung
Marktstellung
erwarten
lassen
vgl.
1
Zeitungsmarkt
;
WuW/E
f.
;
WuW/E
Edelstahlbestecke
;
.
KVR
WuW/E
Inlandstochter
.
3
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Satz
.
Ball
Bornkamm