BESCHLUSS Verkündet : 6 . März Urkundsbeamter Geschäftsstelle Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk : ja : Rundschau § Abs. § Abs. Nr. lit . Soll Gesellschaftsbeteiligung Presseunternehmens Zeitungsverlag erhöht werden gewinnt Beteiligungsunternehmen Gesellschafterversammlung Position ermöglicht bestehenden Zustand Gesellschaft festzuschreiben Beteiligung anderen Unternehmen Ausweitung Geschäftsfeldes sonst Umstrukturierung Investitionsentscheidungen verhindern kann rechtlich begründete Verstärkung Einflußmöglichkeiten liegen . Entsprechend kann tatsächlichen Verstärkung gesellschaftsrechtlich begründeten Stellung führen Ausscheiden Gesellschafters Unternehmen Abfindungsforderung auslösen würde Auszehrung Finanzkraft Gesellschaft Folge hätte . dann ist regelmäßig erwarten Mitgesellschafter Vermeidung Folgen Vorstellungen Mitglieds möglichst weitgehend entsprechen werden . Märkten hohem Konzentrationsgrad bedarf nur geringen Beeinträchtigung Restwettbewerbs potentiellen Wettbewerbs Verstärkung marktbeherrschenden Stellung Sinne § Folge annehmen können beabsichtigter Zusammenschluß untersagt werden kann . Beschluß 6 . März KVR Kammergericht Kartellsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 6 . März Präsidenten Prof. Dr. Richter Dr. Prof. Dr. Ball Prof. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerden Beschluß Kartellsenats Kammergerichts 23 . Dezember werden Kosten Betroffenen zurückgewiesen . Wert Gegenstandes Rechtsbeschwerdeverfahrens wird Millionen DM festgesetzt . Gründe : Betroffene Verlag folgenden : verfügt § Gesellschaftsvertrages Gesellschaftsvermögen DM Betroffene Herr Dr. Komplementär Einlage DM hält ; restlichen Einlagen DM DM halten Kommanditistinnen Betroffene Verlag GmbH folgenden : GmbH alleiniger Gesellschafter Betroffene ist Betroffene Verlag GmbH Co. folgenden : Verlag . sollte Anteil GmbH weitere Einlage DM übernehmen Höhe % beteiligt sein . Betroffenen angemeldete Vorhaben hat Bundeskartellamt untersagt . Untersagungsverfügung bestätigenden Beschluß Kammergerichts wenden Betroffenen Rechtsbeschwerden . gibt " Rundschau " . handelt Vater Betroffenen Jahre gegründete lokale Abonnementzeitung werktags erscheint rund Exemplare verkauft werden . Verbreitungsgebiet ist sog. Altkreis Eschwege Teil jetzigen Werra-Meißner-Kreises . Tochtergesellschaft gibt KG Gebiet " WM-Tip ; ist Region einzige Anzeigenblatt . Gesamtumsatz lag Mio. DM . Dierichs Verlag betreibt ebenfalls Zeitungsverlagsgeschäft gibt Auflage Exemplaren regionale Abonnement-Tageszeitung " Hessische Niedersächsische Allgemeine " folgenden . erscheint werktags Lokal-Kopfblattausgaben sonntags verschiedenen Ausgaben ist Teil verbreitet . Südosten grenzt Verbreitungsgebiet Altkreis Eschwege . Dierichs Verlag ist Gesellschaften Gruppe u.a. auch Druckereibetrieb gehört . Gesamtumsatz Gruppe lag Jahr rund Mio. DM ; entfielen Presseumsatz gut Mio. DM . Rundschau verfügt Kostengründen mehr Vollredaktion läßt überregionale Berichterstattung Gebieten Politik Wirtschaft Kultur Sport Zeitungsmantel liefern ; allein lokale Berichterstattung unterhält eigene Redaktion erforderlichenfalls auch Anpassung Mantels örtlichen Gegebenheiten übernimmt . war zunächst Redaktionsgemeinschaft deutscher Heimatzeitungen . bezieht Verlag Mantel . gleichen Zeit stellte Dierichs Verlag Lokalausgabe Altkreis Eschwege . Mantellieferungsvertrag läuft zunächst Jahresende verlängert jeweils Jahre Jahre jeweiligen Ablauf gekündigt wird . Mantellieferung hat Verlag Jahren DM DM bezahlt . Bereits kooperieren Verlag Anzeigengeschäft ; entsprechende Vertrag ist jeweils Ende Jahres Frist Monaten kündbar . gemeinsamen Tarif Anzeigen Beilagen sollen Anzeigenkunden angesprochen werden ausschließlich lokal werben wollen . Grund Tarifs können Rundschau Annoncen Blätter gebucht werden Kunde entscheiden kann Anzeige Gesamtausgabe Regionalausgabe Stadtausgabe jeweils Verbindung Rundschau erscheinen soll . entrichtende Preis ermittelt Addition Tarifpreises ermäßigten Grundpreises Rundschau . Erlös wird Anteil Partner Gesamttarif geteilt . erhält Dierichs Verlag Provision Anzeigenabwicklung sonstige Leistungen . Insgesamt hat Dierichs Verlag Kooperation Anzeigengeschäft Umsatzerlöse DM DM erzielt ; sind umgekehrt HNA-Anzeigenkunden zugleich Anzeigen auch Rundschau haben veröffentlichen lassen Jahren Mio. DM Mio. DM zugeflossen . Schließlich arbeiten Dierichs Gruppe auch noch dritten Feld : wird Rundschau modernen Rotationsmaschine Schwestergesellschaft Dierichs Verlags gedruckt . konnte Rundschau erstmals Morgenzeitung zeitgemäßen Druckqualität auch frei disponierbaren Vierfarbdruck aktueller Anzeigen ermöglichte erscheinen . war gepachteten Druckmaschine Jahr hergestellt worden erst mittags erschienen . hat Druck Rundschau Verpacken Zufügen Fremdbeilagen Druckerei Jahren jeweils Mio. DM bezahlt . ist Dierichs Verlag Kommanditeinlage DM entspricht Beteiligung % beigetreten . § Abs. Gesellschaftsvertrages KG Zeitpunkt Untersagungsverfügung geltenden Fassung bedarf Aufgabe Veräußerung Veränderung Titels Einstellung Zeitung Sitzverlegung Zustimmung sämtlicher Gesellschafter . Abs. aaO bindet Komplementär intern üblichen Rahmen hinausgehende Geschäfte Rechtshandlungen Einholung Zustimmung Gesellschafter ; entscheiden Mehrheit % Stimmen . Katalog besonders genannten Geschäfte Klausel fallen werden u.a. Abschluß Änderung und/oder Beendigung Druckverträgen Verträge Mantellieferung Anzeigen Vertrieb . ferner Herausgabe weiterer Zeitungen lit . Erwerb und/oder Veräußerung Beteiligungen anderen Unternehmen Abschluß Unternehmensverträgen Kooperationsvereinbarungen lit . Erwerb Veräußerung Belastung Betriebsteilen . aufgeführt . Herr Dr. mehr Komplementär ist sollen Gesellschafter § Abs. aaO weitere Beschränkungen einfacher Stimmenmehrheit Gesellschafter einführen dürfen ; dann allerdings ist Quorum Zustimmung herabgesetzt entsprechender Gesellschafterbeschluß nur noch einfachen Mehrheit abgegebenen Stimmen bedarf . Herr Dr. § Gesellschaftsvertrages Vollendung 65 . Lebensjahres 25 . Mai Komplementär ist kann § Gesellschaftsvertrages Stellung aufgeben gleicher Einlage Kommanditisten wechseln . Voraussetzung ist Komplementär-GmbH gegründet wird Gesellschafter Dauer personenidentisch Kommanditisten sind Geschäftsanteile GmbH beteiligungsproportional halten ; Gesellschafterversammlung fassende Beschlüsse müssen Mehrheitserfordernisse KG gelten . GmbH ist Herr Dr. grundsätzlich Geschäftsführer bestellen kann nur wichtigem Grund abberufen werden Amt niederlegen . Fall vorzeitigen Ausscheidens Herrn Dr. sieht Gesellschaftsvertrag Einsetzung dreiköpfigen Beirates Familie Verlag jeweils Mitglied entsenden ; Beiräte berufen dritte Vorsitzender amtierende Mitglied Gremiums Abs. aaO . Zustimmung Beirates ist Vornahme üblichen Rahmen ausgehender Geschäfte Rechtshandlungen Komplementärs Geschäftsführers Komplementär-GmbH gebunden . Beirat entscheidet einfacher Stimmenmehrheit ; ist beschlußfähig Mitglieder Abstimmung teilnehmen Stimmengleichheit gibt Stimme Vorsitzenden Ausschlag . Kommanditisten können Gesellschaft erstmals Jahresende Frist Monaten kündigen . Fall wird Gesellschaft verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt aaO . ausscheidende Gesellschafter Entsprechendes gilt auch Gründe Beendigung Mitgliedschaft hat Anspruch Abfindung wahren Wert Beteiligung . Zweck ist Auseinandersetzungsbilanz erstellen stillen Reserven aufzudecken Firmenwert Ergebnis schwebender Geschäfte allerdings berücksichtigen sind § aaO . Herr Dr. möchte Existenz Vater gegründeten Rundschau auch Tod sicher gestellt wissen . hat Februar gemeinnützige Fördergesellschaft mbH " gegründet Stammkapital DM ausgestattet ist gleichen Teilen selbst Stadt weitere Personen beteiligt sind . Unternehmensgegenstand ist § Abs. Satzung Halten Beteiligung Kluthe GmbH. Fördergesellschaft haben Herr Dr. Ehefrau Anfang Erbvertrag geschlossen Geschäftsanteile GmbH Fördergesellschaft Bedingung geschenkt werden Kluthe GmbH Tode Herrn Dr. noch besteht . Schenkung ist Auflage verbunden Fördergesellschaft geschenkten -9- teile Dauer Bestandteil Vermögens hält . § Abs. Satzung Fördergesellschaft dürfen Geschäftsführer Weisungsrecht Beteiligungsgesellschaften nur Grund Gesellschafterbeschlusses ausüben Zustimmung Gesellschafter bedarf Abs. lit . aaO . Bundeskartellamt hat angemeldete Vorhaben Beteiligung Dierichs Verlags % erhöhen § Abs. Abs. Satz . V.m . § Abs. Nr. lit . . untersagt WuW/E . hat begründet erhöhte Beteiligung marktbeherrschenden Stellungen Dierichs Verlags verstärkt würden : Dierichs Verlag sei Verstärkung Stellung Gesamtverbreitungsgebiet gebildeten Anzeigenmarkt erwarten Alleinstellung Lesermarkt Altkreis Eschwege Erscheinungsgebiet Vorhaben potentiellem Wettbewerb weiter abgesichert werde . Hiergegen haben Betroffenen Beschwerde eingelegt . ist § Gesellschaftsvertrages Weise geändert worden neuer Absatz § eingefügt worden ist bisher § Abs. lit . . beschriebenen 76%igen Mehrheit bedürftigen Maßnahmen nunmehr Zustimmung Kluthe GmbH gebunden werden ; Abs. lit . ist dementsprechend gestrichen worden . Kammergericht hat Beschwerden zurückgewiesen WuW/E DE-R . Rechtsbeschwerden verfolgen Betroffenen Antrag Aufhebung Untersagungsverfügung . Rechtsbeschwerden haben Erfolg . Untersagungsverfügung Bundeskartellamtes 27 . Januar ist Kammergericht Ergebnis zutreffend entschieden hat rechtmäßig . geplante Erhöhung Beteiligung Dierichs Verlags begründet Erwartung bestehende marktbeherrschende Stellung Dierichs Anzeigenmarkt Verbreitungsgebietes Lesermarkt Altkreis Eschwege verstärkt werden § Abs. Nr. lit . § Abs. . § Abs. Nr. . § Abs. . . Beurteilung erhobenen materiellrechtlichen Rügen Betroffenen greifen . rechtliche Beurteilung vorliegenden Falles ist erst angefochtenen Beschluß Kraft getretene Neufassung Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen zugrunde legen . Untersagungsverfügung Bundeskartellamtes wirkt Zukunft ; kann nur Bestand haben Zeitpunkt Entscheidung Rechtsbeschwerdegericht geltenden Rechtslage Recht ergangen ist . . vgl. . WuW/E . Tariftreueerklärung ; . . . Minderheitsbeteiligung Zeitschriftenhandel ; . KVR . . Treuhanderwerb . II . Betroffenen verkennen formellen Aufgreifkriterien Zusammenschlußkontrolle vorliegen stellen Unrecht materiellen Voraussetzungen Untersagung Vorhabens gegeben sind . 1 . Kammergericht vorgenommene Abgrenzung jeweiligen sachlich räumlich relevanten Märkte Ausführungen Beschwerdegericht marktbeherrschende Stellung Dierichs Verlags Märkten begründet hat nehmen Betroffenen hin . Rechtsfehler sind insoweit auch ersichtlich . 2 . beabsichtigter Zusammenschluß Erwartung begründet vorliegenden Fall Grundlage Untersagung § Abs. allein Betracht kommt schon bestehende marktbeherrschende Stellung verstärkt wird ist Grund Vergleichs Wettbewerbslage Verwirklichung Vorhabens bestanden hat Zusammenschluß wahrscheinlich eintretenden Entwicklung festzustellen . . vgl. Stromversorgung Aggertal ; KFZ-Kupplungen . Meinung Betroffenen ist eigenen Vorbringen verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen Kammergerichts Erwartung bezüglich marktbeherrschenden Stellung Dierichs Verlags Anzeigenmarkt Verbreitungsgebiet auch entsprechenden Position Anzeigenmarkt Erscheinungsgebiets begründet . vorgesehene Aufstockung Kommanditbeteiligung Dierichs Verlags führt Stärkung Stellung rechtlicher auch tatsächlicher Hinsicht . Zutreffend ist zwar Hinweis Betroffenen Beschwerdeverfahren vollzogene Änderung Gesellschaftsvertrages KG Dierichs Verlag mehr Bundeskartellamt Untersagungsverfügung Grundlage damals geltenden Gesellschaftsvertrages hat annehmen müssen Sperrminorität Änderung Verträge Mantellieferung Druck Rundschau erlangt nunmehr schon allein marktbeherrschende Stellung Anzeigenmarkt Verbreitungsgebiet stärken kann . Änderung § aaO spielt Stimme Dierichs Verlags Entscheidung nach vor ungewöhnlichen Geschäften . . Abs. zählenden Gegenstand Rolle mehr Grund neu eingefügten § Abs. aaO entscheidend GmbH abgegebene Stimme ankommt Betroffenen Fördergesellschaft gebildeten Änderung Vertragsverhältnisse kommen kann . wachsen Dierichs Verlag Ansicht Betroffenen Aussicht genommene Beteiligung mehrfacher Hinsicht rechtlich begründete Einflußmöglichkeiten schon genommen so aber jedenfalls insgesamt Stärkung Stellung Gesellschafters führen . Aufstockung Beteiligung Höhe % entsprechenden Kommanditanteils DM Kapitaleinlage Beteiligung % verschüfe Dierichs Verlag Gesellschafterversammlung KG Sperrminorität Reihe Gegenständen Komplementär KomplementärGmbH intern Zustimmung Gesellschafter gebunden ist . könnten nämlich Aufstockung Änderungen herbeigeführt werden . betrifft z.B. Entscheidung Herausgabe weiterer Zeitungen § Abs. lit . . auch lediglich Anzeigenblatt erscheinen ; gilt ebenso etwa anstehende Entscheidungen Beteiligung anderen Unternehmen lit . aaO etwa Verbreitungsgebiet Presseerzeugnisse herstellen vertreiben wollen ; Klausel auch Erwerb Betriebsteils Sinne zustimmungspflichtig ist . aaO gäbe Dierichs Verlag auch Handhabe unterbinden KG eigenen Druckereibetrieb kauft . Einzelgeschäfte hier interessierenden Zusammenhang gilt Investitionsentscheidungen Größenordnung % Vorjahresnettoumsatzes lit . aaO Jahr Anmeldung Vorhabens Betrag rund Mio. DM entspräche könnte Dierichs Verlag Stimme ebenfalls verhindern . aaO dürfte sogar jährlich fällige Anpassung Vergütung Komplementärs Abs. Gesellschaftsvertrages gelten . Entscheidung Gewinnverteilung kann Dierichs Verlag verhindern Gewinne § Abs. Gesellschaftsvertrages vorgesehen ausgeschüttet Kapitalrücklagen zugeführt Stärkung Finanzkraft verwendet werden § Abs. lit . Satz aaO . Fördergesellschaft Anteilsinhaberin GmbH geworden ist ergibt weitere Stärkung Einflußmöglichkeiten Verlags . § Abs. Satzung Fördergesellschaft dürfen Geschäftsführer Stimmrecht Anteilsinhaberin Gesellschafterversammlung gleichgültig Beschlußgegenstand handelt nur ausüben einstimmiger Gesellschafterbeschluß vorliegt . Sollte fehlen wird Kluthe GmbH Abstimmung beteiligen können Stimme enthalten haben . § Abs. aaO gelten Stimmenthaltungen abgegebene Stimmen so Angelegenheiten qualifizierte Mehrheit Zustimmung bestimmter Gesellschafter erforderlich ist Verlag Stimmacht % nur Höhe % beteiligten Betroffenen überstimmen kann Möglichkeit bisherigen Beteiligungshöhe Gesellschafters % besteht . Aufstockung Beteiligung Dierichs Verlags vergrößert auch weiteren Fallgestaltungen rechtlich begründeten Einflußmöglichkeiten Gesellschafters . § Gesellschaftsvertrages hat Betroffene Recht Komplementärstellung Kommanditisten wechseln . Dann tritt Stelle neu gründende Komplementär-GmbH Gesellschafter beteiligungsproportional Mitglieder werden müssen . Geschäftsführer soll Betroffene Maßgabe stellt werden nur wichtigem Grund abberufen werden kann § Abs. aaO . § Abs. lit . erforderlichen Abberufungsbeschluß Gesellschafterversammlung könnte Fall Dierichs Verlag Stimmen herbeiführen Betroffene jedenfalls entsprechend anzuwendenden § Abs. vgl. 181 ; 15 . Aufl . Rdn . unmittelbar auch mittelbar GmbH gehaltenen Anteile Teilnahme Abstimmung ausgeschlossen wäre . höhere Beteiligung kann Dierichs Verlag ferner Spielraum Gestaltung Anzeigenpreise besser ausschöpfen Vorteile Abwehr nachstoßenden Wettbewerbs erzielen . Günstige Anzeigenpreise Kunden Verbreitungsgebiet Rundschau berechnen läßt führen nämlich tendenziell höheren Gewinnen Dierichs Verlag entsprechend aufgestockten Beteiligungsquote teilhat vgl. Stromversorgung Aggertal . Schließlich verschafft Abfindungsregelung Gesellschaftsvertrages Dierichs Verlag Erhöhung Beteiligung gesellschaftsrechtlich begründete stärkere Stellung . Dierichs Verlag Austrittskündigung § Abs. Gesellschaftsvertrages entschließt hat Anspruch Abfindung wahren Wert Beteiligung Gesellschaftsvermögen entspricht § aaO . führte jedenfalls bisherigen Verhältnissen gestärkten wirtschaftlichen Stellung Dierichs Verlags . Auch Geschäftswert Bewertung eingeht hätte Ausscheiden Gesellschafters KG Folge % Vermögens einbüßt . kann selbst Abfindung nur gleichen Jahresraten entrichten ist anders bisher bestehenden nur Beteiligung Dierichs Verlags Auszehrung Finanzkraft Gesellschaft führen naheliegende Gefahr heraufbeschwört Rundschau Intentionen Betroffenen zuwider Existenz Heimatzeitung bedroht ist neuerlichen Interventionen Wettbewerbern sei Dierichs Verlag selbst sei Verlage angrenzenden Thüringen standhalten kann . ist erwarten allein Möglichkeit Vorgehens Dierichs Verlags Mitgesellschafter bewegen wird Vorstellungen möglichst weitgehend entsprechen vgl. f. Pinneberger Tageblatt ; . . . Minderheitsbeteiligung Zeitschriftenhandel . geplante Aufstockung Beteiligung Dierichs Verlags läßt Kammergericht zutreffend angenommen hat auch faktisch Verstärkung Einflußmöglichkeiten Gesellschafters erwarten . Senat hat wiederholt ausgesprochen Verbindung finanzstarken Partner begründe tatsächliche Vermutung werde Finanzkraft nötigenfalls Gebrauch machen vgl. Mannesmann-Brueninghaus ; . 27.5.1986 WuW/E Süddeutscher Verlag-Donaukurier ; . 25.6.1985 WuW/E Edelstahlbestecke . unmittelbar bevorstehende Zuführung Kapital ist ebensowenig erforderlich Stellung neuen finanzkräftigen Partners mehrheitlich beteiligter Gesellschafter . Vermutung vorliegenden Fall richtig ist ergibt schon eigenen Vortrag Betroffenen : Gerade Anlehnung finanzkräftigen Zeitungsverlagsgeschäft sehr erfahrenen erfolgreichen größere Unternehmensgruppe eigener Druckerei eingebundenen Dierichs Verlag erhofft Betroffene Existenz Rundschau Heimatzeitung gesteigertem Maße dauerhaft sichern können . reichte Vorstellungen Herrn Dr. bisherige Verbindung Druckvertrag Vertrag Mantellieferung enge Zusammenarbeit Anzeigensektor . verstärkte faktische Einflußmöglichkeiten Dierichs Verlags ergeben liegt Hand finanzielle Ausstattung Fördergesellschaft satzungsrechtlich festgelegte Förderungsaufgabe aaO erwarten lassen Lage wäre finanzielle Mittel größerem Umfang Verfügung stellen . Rechtsbeschwerden gehen entsprechende Beurteilung Kammergerichts bloßer Spekulation beruhend bezeichnen . ist erwarten Dierichs Verlag genannten rechtlich faktisch begründeten Einflußmöglichkeiten marktbeherrschende Stellung Anzeigenmarkt Verbreitungsgebiet verstärken wird . Auch Betroffenen verkennen Annahme Verstärkungswirkung Ausweitung bestehenden Marktanteils bedarf vgl. 77 Erdgas Schwaben . genügt vielmehr Zusammenschluß überhaupt Verbesserung Wettbewerbssituation Beteiligten ziehen kann ständigen Rechtsprechung Senats erwartenden Vorteile so geringeres Gewicht haben müssen je stärker Marktstellung betroffenen Unternehmens bereits beabsichtigten Beteiligung gewesen ist ; gerade dann gilt bestehenden Restwettbewerb schützen potentiellen Wettbewerb entmutigen Stromversorgung m.w . . Unrecht vertreten Rechtsbeschwerden Ansicht Verstärkung marktbeherrschenden Stellung beabsichtigte Vorhaben rechtfertige Spürbarkeit Untersagung Zusammenschlusses . Zwar reicht bloße Überschreitung Schwellenwerte § Untersagung ; Märkten hohem Konzentrationsgrad bedarf jedoch nur geringen Beeinträchtigung Restwettbewerbs potentiellen Wettbewerbs beabsichtigten Zusammenschluß vorgehen können Stromversorgung m.w . . hat Kammergericht leiten lassen verfahrensfehlerfreier Grundlage angenommen Dierichs Verlag vorgesehene Beteiligungsaufstockung Marktstellung vorhandenen Wettbewerbern absichern potentiellen Wettbewerbern Marktzutritt weiter erschweren würde . ist Verbreitungsgebiet Rundschau Verlag zufließende Anzeigenerlös nur Kriterien insgesamt beschriebenen Verstärkung Stellung Dierichs Verlags führen . Zutreffend hat Beschwerdegericht auch anderen Elemente Zusammenarbeit konzerneingebundenen Dierichs Verlags Mantellieferung Druckauftrag vgl. . 28.9.1982 WuW/E f. Anzeigenblatt Kooperation Vertrieb Zeitungen Beurteilung einbezogen . gehört auch Einflußnahmemöglichkeiten Dierichs Verlags KG verhindern selbst Produkten Verbreitungsgebiet ausgreifen kann . Erfolg haben Rechtsbeschwerden schließlich Angriffen Beurteilung Kammergerichts Verstärkung marktbeherrschenden Stellung beabsichtigte Erhöhung Dierichs Verlags verursacht würde . Weise Einflußmöglichkeiten Dierichs Verlags 40%igen Beteiligung verstärken würden ist bereits oben näher ausgeführt worden . ist Betroffenen folgen Teilkomplex aufgreifen Feld führen Mantellieferung komme Annahme Beschwerdegerichts ausschließlich Dierichs Verlag Betracht . mag sein räumlicher Nähe ansässigen Verlagen Dierichs Verlag gelieferte Mantel Herstellung besonders geeignet ist . Zeitungsmäntel anderer auch weiter entfernter Verlage jetzt Zukunft schlechthin ausscheiden müssen kann anerkannt werden . auch Betroffenen stellen Abrede Möglichkeiten modernen Kommunikationstechnik bereits heute zuließen auch weitere Distanzen Zeitungsmantel liefern . Einflußmöglichkeiten Dierichs Verlag beabsichtigten Aufstockung Beteiligung besitzt sind geeignet hindern anderen Mantellieferanten Ausschau halten ; potentielle Wettbewerber Dierichs Verlags müssen zugleich entmutigend wirken Anforderungen KG passendes Produkt entwickeln . beabsichtigte Beteiligungserwerb Dierichs Verlags läßt Kammergericht richtig entschieden hat ferner erwarten auch besonders hervorgehobene Marktstellung wechselseitig beeinflussenden vgl. 1 Zeitungsmarkt Anzeigenmarkt Altkreis Eschwege weiter verstärkt wird . Auch bisherige Versuche anderer Zeitungsverlage Verbreitungsgebiet Rundschau Fuß fassen fehlgeschlagen sind ist Rechtsbeschwerden folgen schlechthin unangreifbare Marktstellung besitze auch potentiellen Wettbewerb ausschließe . jedenfalls Herr Dr. bisher stehende maßgebliche Gesellschafter potentielle Gefährdung Rundschau aufkommenden Wettbewerb sei benachbarten operierenden Zeitungskonzerne sei Dierichs Verlags sieht ergibt verschiedenen Aktivitäten Dauer Existenz Rundschau sichern will . Gründung Fördergesellschaft gehört auch vorgesehenen Übertragung weiteren Kommanditbeteiligung Dierichs Verlag Ausdruck kommende Anlehnung Dierichs Gruppe . erreicht nur Dierichs Verlag Dauer Fortsetzung früheren Versuchs Abstand nimmt Lokalausgabe Altkreis Eschwege Fuß fassen . Zuwachs Finanzkraft Verlags Aufstockung Beteiligung gewinnt läßt gleichzeitig erwarten andere potentielle Wettbewerber entmutigt Dauer abgehalten werden abermals versuchen Lesermarkt Altkreis Eschwege Konkurrenz Rundschau treten . vorgesehene Beteiligung eintretende Entmutigungseffekt reicht Ausschaltung potentiellen Wettbewerbs Dierichs Verlag Verstärkung Marktstellung erwarten lassen vgl. 1 Zeitungsmarkt ; WuW/E f. ; WuW/E Edelstahlbestecke ; . KVR WuW/E Inlandstochter . 3 . Kostenentscheidung beruht § Satz . Ball Bornkamm