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94 lines
825 B

BESCHLUSS
16
.
Dezember
Bußgeldverfahren
Kartellordnungswidrigkeit
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
Präsidentin
Bundesgerichtshofs
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
16
.
Dezember
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Nebenbetroffenen
Urteil
1
.
Kartellsenats
Oberlandesgerichts
23
.
Januar
wird
gemäß
§
Abs.
OWiG
Verbindung
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Nebenbetroffene
trägt
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Oberlandesgericht
hat
Tat
Recht
verjährt
angesehen
.
Verjährung
Nebenbetroffene
wurde
jedenfalls
gerichtete
Durchsuchungsanordnung
2
.
August
§
Abs.
Nr.
unterbrochen
.
Maßnahme
ausdrücklich
Nebenbetroffene
bezog
§
Abs.
Satz
wirkte
Verjährungsunterbrechung
unabhängig
selbständiges
Verfahren
durchgeführt
wurde
.
Meier-Beck
Raum