BESCHLUSS 16 . Dezember Bußgeldverfahren Kartellordnungswidrigkeit Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung Präsidentin Bundesgerichtshofs Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. 16 . Dezember beschlossen : Rechtsbeschwerde Nebenbetroffenen Urteil 1 . Kartellsenats Oberlandesgerichts 23 . Januar wird gemäß § Abs. OWiG Verbindung Abs. unbegründet verworfen . Nebenbetroffene trägt Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens . Ergänzend bemerkt Senat : Oberlandesgericht hat Tat Recht verjährt angesehen . Verjährung Nebenbetroffene wurde jedenfalls gerichtete Durchsuchungsanordnung 2 . August § Abs. Nr. unterbrochen . Maßnahme ausdrücklich Nebenbetroffene bezog § Abs. Satz wirkte Verjährungsunterbrechung unabhängig selbständiges Verfahren durchgeführt wurde . Meier-Beck Raum