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98 lines
781 B

BESCHLUSS
5
.
April
Zwangsversteigerungsverfahren
IXa-Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Athing
Dr.
Lienen
Zoll
5
.
April
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
wertenden
Gegenvorstellungen
Beschlüsse
9
.
Zivilkammer
Landgerichts
19
November
5
.
Februar
werden
Kosten
Schuldners
unzulässig
verworfen
Beschwerdegericht
Rechtsbeschwerde
zugelassen
hat
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Satz
.
.
Auch
außerordentliche
Beschwerde
Verletzung
Verfahrensgrundrechten
ist
statthaft
vgl.
.
Rechtsbeschwerde
ist
ferner
entsprechender
Belehrung
Landgerichts
Schreiben
8./29
.
Januar
zurückgenommen
worden
erforderlich
wäre
vgl.
.
21
.
März
IX
2181
;
.
.
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
eingelegt
worden
ist
.
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
:
53.450,71
.
Raebel
Lienen
Boetticher
Zoll