BESCHLUSS 5 . April Zwangsversteigerungsverfahren IXa-Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Richter Athing Dr. Lienen Zoll 5 . April beschlossen : Rechtsbeschwerde wertenden Gegenvorstellungen Beschlüsse 9 . Zivilkammer Landgerichts 19 November 5 . Februar werden Kosten Schuldners unzulässig verworfen Beschwerdegericht Rechtsbeschwerde zugelassen hat § Abs. Nr. § Abs. Satz . . Auch außerordentliche Beschwerde Verletzung Verfahrensgrundrechten ist statthaft vgl. . Rechtsbeschwerde ist ferner entsprechender Belehrung Landgerichts Schreiben 8./29 . Januar zurückgenommen worden erforderlich wäre vgl. . 21 . März IX 2181 ; . . Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens : 53.450,71 € . Raebel Lienen Boetticher Zoll