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120 lines
966 B

BESCHLUSS
ZR
19
.
Oktober
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
19
.
Oktober
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
13
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
8
.
April
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Wert
Beschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
geltend
gemachten
Verletzungen
Verfahrensgrundrechten
hat
Senat
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
gilt
insbesondere
nahe
liegende
Auslegung
Berufungsgericht
Ermächtigung
Schuldnerin
Begründung
Masseverbindlichkeiten
Insolvenzgericht
gegeben
hat
vgl.
zusammenhängenden
Fragen
inzwischen
Urteil
16
.
Juni
IX
ZR
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung