BESCHLUSS ZR 19 . Oktober Rechtsstreit ECLI : : IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Richter Prof. Dr. Richterin 19 . Oktober beschlossen : Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 13 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 8 . April wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Wert Beschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts § Abs. Satz . geltend gemachten Verletzungen Verfahrensgrundrechten hat Senat geprüft durchgreifend erachtet . gilt insbesondere nahe liegende Auslegung Berufungsgericht Ermächtigung Schuldnerin Begründung Masseverbindlichkeiten Insolvenzgericht gegeben hat vgl. zusammenhängenden Fragen inzwischen Urteil 16 . Juni IX ZR . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz Halbs . abgesehen . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung