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95 lines
822 B

BESCHLUSS
4
Juli
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Grupp
Richterin
4
Juli
beschlossen
:
Antrag
Beschwerdegegners
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Beschwerdeverfahren
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
wirtschaftlichen
Voraussetzungen
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
liegen
Beschwerdegegner
Insolvenzverwalter
Kosten
Prozessführung
verwalteten
Vermögensmasse
aufbringen
kann
§
Satz
Nr.
.
ergibt
Darstellung
Schriftsatz
20
.
Juni
.
Antragstellung
Juni
eingetretene
Massemehrung
kann
Blick
gesetzlichen
Möglichkeiten
Abs.
§
Nr.
unberücksichtigt
bleiben
vgl.
Beschluss
10
.
Januar
.
.
Übrigen
war
Antrag
Prozesskostenhilfe
Zeitpunkt
Antragstellung
bezogenen
Darstellung
Massebestands
bisher
Entscheidung
reif
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung