BESCHLUSS 4 Juli Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Grupp Richterin 4 Juli beschlossen : Antrag Beschwerdegegners Bewilligung Prozesskostenhilfe Beschwerdeverfahren wird abgelehnt . Gründe : wirtschaftlichen Voraussetzungen Bewilligung Prozesskostenhilfe liegen Beschwerdegegner Insolvenzverwalter Kosten Prozessführung verwalteten Vermögensmasse aufbringen kann § Satz Nr. . ergibt Darstellung Schriftsatz 20 . Juni . Antragstellung Juni eingetretene Massemehrung kann Blick gesetzlichen Möglichkeiten Abs. § Nr. unberücksichtigt bleiben vgl. Beschluss 10 . Januar . . Übrigen war Antrag Prozesskostenhilfe Zeitpunkt Antragstellung bezogenen Darstellung Massebestands bisher Entscheidung reif . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung