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91 lines
725 B

BESCHLUSS
ZR
19
Juli
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Kreft
Richter
Dr.
Dr.
Raebel
19
Juli
beschlossen
:
Revision
Klägers
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
22
.
Dezember
wird
angenommen
.
Kosten
Revisionsverfahrens
werden
Kläger
auferlegt
.
Streitwert
Revisionsinstanz
wird
DM
festgesetzt
.
Gründe
Sache
wirft
ungeklärte
Rechtsfragen
grundsätzlicher
Bedeutung
Berufungsgericht
läßt
Rechtsfehler
Lasten
Klägers
erkennen
.
Kläger
erhobenen
Verfahrensrügen
hat
Senat
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
fehlt
objektiven
Gläubigerbenachteiligung
angefochtene
Rechtshandlung
Voraussetzung
Konkursanfechtung
ist
vgl.
f.
;
Kuhn/Uhlenbruck
11
.
Aufl
.
§
.
.
Kreft
Raebel