BESCHLUSS ZR 19 Juli Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Kreft Richter Dr. Dr. Raebel 19 Juli beschlossen : Revision Klägers Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 22 . Dezember wird angenommen . Kosten Revisionsverfahrens werden Kläger auferlegt . Streitwert Revisionsinstanz wird DM festgesetzt . Gründe Sache wirft ungeklärte Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung Berufungsgericht läßt Rechtsfehler Lasten Klägers erkennen . Kläger erhobenen Verfahrensrügen hat Senat geprüft durchgreifend erachtet . fehlt objektiven Gläubigerbenachteiligung angefochtene Rechtshandlung Voraussetzung Konkursanfechtung ist vgl. f. ; Kuhn/Uhlenbruck 11 . Aufl . § . . Kreft Raebel