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164 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
ZR
21
.
September
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Grupp
Richterin
Richter
Dr.
21
.
September
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
4
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
21
.
Dezember
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Streitwert
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Beschwerde
deckt
Zulassungsgrund
.
1
.
Ansprüche
Vertrag
Schutzwirkung
Dritter
stehen
Kläger
.
Beklagten
Mandantin
geschlossene
Beratungsvertrag
diente
Schutz
Klägers
Vertragsgegner
Mandantin
.
Schutz
wäre
Gegenläufigkeit
Interessen
Auftraggeber
Teil
vereinbar
Urteil
23
.
April
ZR
.
.
2
.
Ebenso
kann
Klageforderung
Berücksichtigung
insoweit
maßgeblichen
Umstände
vgl.
Urteil
18
.
Dezember
.
stillschweigend
geschlossenen
Auskunftsvertrag
gestützt
werden
.
kann
angenommen
werden
Beklagte
Kläger
Vertragsgegner
Mandantin
Richtigkeit
Seite
Vertragsverhandlungen
Gebiet
Steuerrechts
abgegebenen
Erklärungen
einstehen
wollte
.
3
.
geltend
gemachten
Verletzungen
Verfahrensgrundrechten
hat
Senat
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
geeignet
wäre
Klärung
Voraussetzungen
beizutragen
Revision
zuzulassen
ist
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung