BESCHLUSS ZR 21 . September Rechtsstreit ECLI : : IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Grupp Richterin Richter Dr. 21 . September beschlossen : Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 4 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 21 . Dezember wird Kosten Klägers zurückgewiesen . Streitwert wird festgesetzt . Gründe : Beschwerde deckt Zulassungsgrund . 1 . Ansprüche Vertrag Schutzwirkung Dritter stehen Kläger . Beklagten Mandantin geschlossene Beratungsvertrag diente Schutz Klägers Vertragsgegner Mandantin . Schutz wäre Gegenläufigkeit Interessen Auftraggeber Teil vereinbar Urteil 23 . April ZR . . 2 . Ebenso kann Klageforderung Berücksichtigung insoweit maßgeblichen Umstände vgl. Urteil 18 . Dezember . stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag gestützt werden . kann angenommen werden Beklagte Kläger Vertragsgegner Mandantin Richtigkeit Seite Vertragsverhandlungen Gebiet Steuerrechts abgegebenen Erklärungen einstehen wollte . 3 . geltend gemachten Verletzungen Verfahrensgrundrechten hat Senat geprüft durchgreifend erachtet . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz Halbs . abgesehen geeignet wäre Klärung Voraussetzungen beizutragen Revision zuzulassen ist . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung