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1.1 KiB

BESCHLUSS
ZR
17
.
April
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Grupp
17
.
April
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
1
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
17
.
Dezember
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Wert
Beschwerdeverfahrens
wird
264.172,77
festgesetzt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
statthaft
§
Abs.
Satz
zulässig
§
Abs.
Satz
Abs.
.
hat
jedoch
Erfolg
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
Senat
Urteil
21
.
Juni
IX
ZR
.
entschieden
hat
ist
Beurteilung
gläubigerbenachteiligenden
Wirkung
§
Abs.
InsO
Zahlungen
Dritter
Verbindlichkeiten
Schuldners
weiterhin
grundsätzlich
Anweisung
Schuld
Anweisung
Kredit
unterscheiden
.
Beschwerde
diesbezüglich
Anschluss
Urteil
Senats
6
.
Oktober
IX
ZR
gesehene
Bedarf
klarstellenden
Entscheidung
besteht
mehr
.
Urteil
Berufungsgerichts
stimmt
Rechtsprechung
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
17.12.2010