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78 lines
616 B

BESCHLUSS
22
.
Januar
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Kreft
Richter
Dr.
Dr.
Kayser
22
.
Januar
beschlossen
:
Revision
Klägerin
Urteil
12
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
9
.
August
wird
angenommen
.
Klägerin
hat
Kosten
Revisionsverfahrens
tragen
.
Streitwert
Revisionsinstanz
beträgt
DM
.
Gründe
Revision
wirft
ungeklärten
Rechtsfragen
grundsätzlicher
Bedeutung
verspricht
Ergebnis
Erfolg
.
.
Tatrichter
hat
überzeugt
beklagte
Notar
Einreichung
Löschungsbewilligungen
Klägerin
obliegenden
Amtspflichten
verletzt
hat
.
läßt
Rechtsfehler
erkennen
.
Kreft
Kayser