BESCHLUSS 22 . Januar Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Kreft Richter Dr. Dr. Kayser 22 . Januar beschlossen : Revision Klägerin Urteil 12 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 9 . August wird angenommen . Klägerin hat Kosten Revisionsverfahrens tragen . Streitwert Revisionsinstanz beträgt DM . Gründe Revision wirft ungeklärten Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung verspricht Ergebnis Erfolg . . Tatrichter hat überzeugt beklagte Notar Einreichung Löschungsbewilligungen Klägerin obliegenden Amtspflichten verletzt hat . läßt Rechtsfehler erkennen . Kreft Kayser