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118 lines
1022 B

BESCHLUSS
11
November
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Kayser
Richterin
11
November
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
28
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
14
.
Oktober
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Streitwert
Beschwerdeverfahrens
:
.
Gründe
:
Beschwerde
ist
§
Abs.
Satz
statthaft
;
ist
jedoch
begründet
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
.
Berufungsgericht
hat
Wert
Farm
Rahmen
Schadensermittlung
gebotenen
Gesamtvermögensvergleich
Betracht
gelassen
Liegenschaft
wesentlichen
wirtschaftlichen
Wert
beigemessen
hat
.
Selbst
unzutreffend
sein
sollte
handelt
"
Rechtsfehler
symptomatischer
Bedeutung
"
.
Berufungsgericht
denkbaren
Alternativen
Pflichtverletzung
Beklagten
Schaden
Klägerin
bejaht
hat
war
folgerichtig
Eigentumsverhältnisse
verschenkten
"
Grundstück
kanadischem
Recht
offenzulassen
.
Kayser