BESCHLUSS 11 November Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Kayser Richterin 11 November beschlossen : Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 28 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 14 . Oktober wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Streitwert Beschwerdeverfahrens : € . Gründe : Beschwerde ist § Abs. Satz statthaft ; ist jedoch begründet . hat Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts § Abs. . Berufungsgericht hat Wert Farm Rahmen Schadensermittlung gebotenen Gesamtvermögensvergleich Betracht gelassen Liegenschaft wesentlichen wirtschaftlichen Wert beigemessen hat . Selbst unzutreffend sein sollte handelt " Rechtsfehler symptomatischer Bedeutung " . Berufungsgericht denkbaren Alternativen Pflichtverletzung Beklagten Schaden Klägerin bejaht hat war folgerichtig Eigentumsverhältnisse verschenkten " Grundstück kanadischem Recht offenzulassen . Kayser