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2462 lines
21 KiB

NAMEN
Verkündet
:
1
.
März
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
§
§
A
;
§
Anwalt
muss
Mandanten
notwendig
vollständige
rechtliche
Analyse
allein
Hinweise
liefern
Hinblick
aktuelle
Situation
konkretes
Anliegen
notwendige
Entscheidungsgrundlage
vermitteln
.
Erscheint
rechtlich
möglichen
Alternativen
deutlich
vorteilhafter
hat
Anwalt
hinzuweisen
entsprechende
Empfehlung
erteilen
.
Art
Umfang
Mandats
kann
eingeschränkte
Belehrung
ausreichend
sein
etwa
besonderer
Eilbedürftigkeit
Aufwand
Verhältnis
Streitgegenstand
steht
.
Inhalt
Umfang
Aufklärung
haben
erkennbaren
Interessen
Mandanten
richten
.
Prüfung
Handlungsalternativen
Auftraggeber
pflichtgemäßer
Beratung
stellen
müssen
jeweilige
Rechtsfolgen
miteinander
Handlungszielen
Mandanten
verglichen
werden
Fortführung
.
13
.
Januar
IX
;
21
Juli
ZR
.
Mandanten
richtigen
Vorschlag
Anwalts
ablehnt
kommt
Vermutung
beratungsgemäßen
Verhaltens
zugute
Fortführung
.
Urteil
1
.
März
IX
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
1
.
März
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
28
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
14
.
Oktober
aufgehoben
Nachteil
Beklagten
erkannt
worden
ist
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
hatte
15
.
Dezember
5
.
Januar
Ferkel
Eigentumsvorbehalt
Preis
insgesamt
DM
GmbH
fortan
:
Käuferin
geliefert
.
Käuferin
Kaufpreis
Mahnungen
zahlte
beauftragte
Klägerin
Weiterveräußerung
Tiere
befürchtete
Sozietät
Beklagten
Wahrnehmung
Rechte
.
Beklagte
erklärte
Klägerin
Schreiben
Käuferin
10
.
März
Rücktritt
Vertrag
Verzugs
lung
.
Ferner
beantragte
11
.
22
.
März
Erfolg
zuständigen
Landgericht
jeweils
Erlass
einstweiligen
Verfügung
Herausgabe
Ferkel
.
Käuferin
veräußerte
Ferkel
unterdessen
noch
Ende
Mastzeit
Geschäftsführer
.
wurde
verurteilt
Klägerin
Ersatz
Höhe
DM
leisten
.
Klägerin
begehrt
nunmehr
Beklagten
Schadensersatz
Vorprozess
Rücktritts
volle
Kaufpreis
nur
geringerer
Aufwendungen
Käuferin
Mast
Tiere
gekürzter
Schadensersatzbetrag
zugesprochen
wurde
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Klägerin
hatte
überwiegend
Erfolg
.
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgt
Beklagte
Klageabweisungsantrag
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
;
führt
Aufhebung
Zurückverweisung
.
Berufungsgericht
hat
ausgeführt
Sozius
Beklagten
habe
Klägerin
zwar
bereits
Ende
Februar
Grunde
pflichtgemäß
Durchsetzung
Kaufpreisforderungen
geraten
.
Komplementär
Klägerin
habe
indessen
befürchtet
Falle
Weiterverkaufs
Schlachtung
Schweine
Kaufpreis
mehr
realisieren
können
sei
Ansicht
gewesen
Geltendmachung
Herausgabeanspruchs
verhindern
können
.
hätte
Beklagte
Klägerin
auch
Zurückbehaltungsrecht
Käuferin
Fütterungskosten
gemäß
§
§
folgenden
Schwierigkeiten
Unwägbarkeiten
Durchsetzung
Wertersatzansprüche
aufklären
müssen
.
Anbetracht
sei
Beklagte
verpflichtet
gewesen
Klägerin
gerichtlichen
Durchsetzung
Kaufpreisanspruchs
Fall
schnelleren
sichereren
größeren
Erfolg
versprechenden
Weg
raten
.
Erfüllung
Weisung
Klägerin
Eigentum
Ferkeln
sichern
hätte
Aufklärung
mangelnde
Erfolgsaussichten
dinglicher
Arrest
beantragt
werden
können
.
Gunsten
Klägerin
gelte
Vermutung
beratungsgemäßen
Verhaltens
vertragsgerechter
Belehrung
sinnvolle
Entscheidung
nur
Titulierung
Kaufpreisanspruchs
verblieben
sei
.
Klägerin
hätte
dann
Käuferin
Kaufpreis
Höhe
DM
Wertersatzes
Höhe
DM
erlangt
.
wären
Klägerin
anteilig
tragenden
Kosten
Vorprozesses
entstanden
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Nachprüfung
wesentlichen
Punkten
stand
.
1
.
Revisionsgericht
maßgeblichen
Tatsachengrundlage
ist
Beklagten
zuzurechnende
Pflichtverletzung
gegeben
.
Mandant
eindeutig
erkennen
gibt
Rates
nur
bestimmten
Richtung
bedarf
ist
Rechtsanwalt
grundsätzlich
allgemeinen
umfassenden
möglichst
erschöpfenden
Belehrung
Auftraggebers
verpflichtet
.
Unkundige
muss
Folgen
Erklärungen
belehren
Irrtümern
bewahren
.
Grenzen
Mandats
hat
Mandanten
Schritte
anzuraten
erstrebten
Ziele
führen
geeignet
sind
Nachteile
Auftraggeber
verhindern
voraussehbar
vermeidbar
sind
.
hat
Auftraggeber
sichersten
gefahrlosesten
Weg
vorzuschlagen
mögliche
Risiken
aufzuklären
Mandant
sachgerechten
Entscheidung
Lage
ist
;
.
18
.
März
ZR
;
4
.
Juni
ZR
;
19
.
Januar
ZR
928
;
23
November
ZR
.
konkrete
Umfang
anwaltlichen
Pflichten
richtet
erteilten
Mandat
Umständen
einzelnen
Falles
.
4
.
Juni
aaO
.
Ziel
anwaltlichen
Rechtsberatung
ist
Mandanten
eigenverantwortliche
sachgerechte
Entscheidungen
Weichenstellungen
Rechtsangelegenheit
ermöglichen
Zugehör
Handbuch
Anwaltshaftung
2
.
Aufl
.
.
.
muss
Anwalt
Rechtslage
klar
werden
Auftraggeber
verständlich
darstellen
.
Mandant
benötigt
insbesondere
juristischer
Laie
ist
unbedingt
vollständige
rechtliche
Analyse
allein
Hinweise
Hinblick
aktuelle
Situation
konkretes
Anliegen
notwendige
Entscheidungsgrundlage
liefern
.
Erscheint
rechtlich
möglichen
Alternativen
deutlich
teilhafter
hat
Anwalt
hinzuweisen
entsprechende
Empfehlung
erteilen
.
Erklärungen
rechtlichen
Beraters
müssen
Berufungsgericht
Ansatz
zutreffend
angenommen
hat
Mandanten
verlässlich
bestimmte
Rechtsfolgen
unterrichtet
werden
will
Entscheidung
gründen
können
annähernd
zutreffende
Vorstellung
Handlungsmöglichkeiten
Nachteilen
vermitteln
vgl.
.
6
.
Februar
IX
ZR
Steuerberaterhaftung
.
Allerdings
kann
Art
Umfang
Mandats
eingeschränkte
Belehrung
ausreichend
sein
etwa
besonderer
Eilbedürftigkeit
Aufwand
Verhältnis
Streitgegenstand
steht
.
Hinsicht
lückenlose
Aufklärung
rechtlichen
Zusammenhänge
Folgen
trägt
schwieriger
Rechtslage
Gefahr
Mandanten
überfordern
so
Blick
Entscheidung
wichtigen
Gesichtspunkte
verstellen
.
würde
Sinn
Zweck
geschuldeten
Beratung
zuwiderlaufen
.
Rechtsanwalt
hat
Auftraggeber
nur
Hinweise
erteilen
Entscheidung
notwendigen
Informationen
liefern
.
Inhalt
Umfang
Rechtsanwalt
leistenden
Aufklärung
haben
immer
erkennbaren
Interessen
Mandanten
richten
.
pflichtwidriges
Verhalten
Rechtsanwalts
ist
Mandanten
darzulegen
beweisen
selbst
negative
Tatsachen
geht
.
5
.
Februar
;
3
.
Dezember
.
Rechtsanwalt
darf
aber
begnügen
Pflichtverletzung
bestreiten
ganz
allgemein
behaupten
habe
Mandanten
ausreichend
tet
.
Vielmehr
muss
Gang
Besprechung
Einzelnen
schildern
insbesondere
konkrete
Angaben
machen
Belehrungen
Ratschläge
erteilt
Mandant
reagiert
hat
;
.
23
November
aaO
S.
;
aaO
.
.
Streitfall
standen
Klägerin
Vorbehaltsverkäuferin
allgemein
folgende
rechtliche
Handlungsalternativen
Verfügung
hier
noch
1
.
Januar
geltende
Schuldrecht
anzuwenden
ist
Art
.
§
Satz
:
Hält
Verkäufer
Zahlungsverzugs
Vertrag
so
kann
Kaufpreis
einklagen
titulierten
Kaufpreisforderung
Eigentumsvorbehalt
gelieferte
Sache
vollstrecken
versuchen
.
muss
dann
eigene
Sache
pfänden
§
gezogenen
Grenzen
zulässig
ist
173
;
;
4
.
Aufl
.
.
.
Durchsetzung
Kaufpreises
kommt
Sicherungsfunktion
Eigentumsvorbehalts
jedoch
Tragen
.
höchstrichterlichen
Rechtsprechung
Rechtsanwalt
Wahrnehmung
Mandats
grundsätzlich
auszurichten
hat
;
.
7
.
Mai
ZR
kann
Verkäufer
Grund
Eigentumsvorbehalts
schon
Zahlungsverzug
Käufers
Herausgabe
Kaufsache
verlangen
.
Herausgabeanspruch
greift
erst
Verkäufer
gemäß
§
Kaufvertrag
zurückgetreten
gemäß
§
gesetzte
Nachfrist
fruchtlos
abgelaufen
ist
;
.
-9-
Kaufvertrag
festzuhalten
kann
Vorbehaltsverkäufer
geschehen
Rücktritt
gemäß
§
Abs.
erklären
.
verliert
Käufer
Besitzrecht
wird
Vindikation
gemäß
§
ermöglicht
.
wird
schuldrechtliche
Rückforderung
Sache
Zuge
Rückabwicklung
begründet
3
.
Aufl
.
.
.
Anspruch
Herausgabe
Kaufsache
Fristsetzung
Schadensersatzanspruch
können
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
Wege
Klagenhäufung
geltend
gemacht
werden
.
14
.
Dezember
.
Allerdings
steht
Verwendungsersatzansprüche
§
Satz
§
Anspruch
Rückgewähr
gemäß
§
Satz
§
Leistungsverweigerungsrecht
§
Anspruch
Herausgabe
§
Zurückbehaltungsrecht
§
.
Bezug
Schadensersatzansprüche
§
Satz
§
sind
Verwendungen
ebenfalls
berücksichtigen
;
12
.
Aufl
.
.
2
;
Staudinger/Kaiser
13
.
Bearb
.
.
4
;
3
.
Aufl
.
.
.
Nachfristsetzung
Ablehnungsandrohung
gemäß
§
kann
Vorbehaltsverkäufer
Ansprüche
Rücktritts
Schadensersatz
Nichterfüllung
geltend
machen
.
bietet
§
zeitlichen
Vorteil
angemessene
Nachfrist
gesetzt
werden
muss
65
;
.
Aufl
.
.
26
;
Lange
.
Geht
Verkäufer
§
Abs.
so
kann
vereinbarten
Kaufpreis
auch
dann
Schadensersatz
verlangen
Käufer
Erfüllung
Verpflichtung
Übereignung
anbietet
.
25
.
Juni
.
Rahmen
Anspruchs
Schadensersatz
Nichterfüllung
ist
Gläubiger
so
genannten
Differenztheorie
Wertdifferenz
ersetzen
Vermögenslage
ordnungsmäßiger
Vertragserfüllung
ergeben
hätte
Nichterfüllung
tatsächlich
eingetreten
ist
.
Hat
Gläubiger
geschuldete
Leistung
bereits
erbracht
so
kann
Rahmen
Schadensersatzes
Nichterfüllung
grundsätzlich
zurückverlangen
;
Anspruch
Rückabwicklung
hat
vielmehr
Falle
Verzuges
nur
Vertrage
zurücktritt
.
ist
Rahmen
Schadensersatzes
Nichterfüllung
bereits
erbrachte
Leistung
Schuldner
grundsätzlich
belassen
Bemessung
Schadensersatzanspruches
dann
Ersatz
entgangene
Leistung
Schuldners
gerichtet
ist
berücksichtigen
.
Einschränkung
erfährt
Differenztheorie
Rechtsprechung
insoweit
Gläubiger
Schadensersatz
Nichterfüllung
begehrt
gehindert
wird
bereits
übergebene
noch
übereignete
Kaufsache
Grund
Eigentums
herauszuverlangen
§
Erfüllungsanspruch
auch
Recht
Schuldners
Besitz
Sache
§
entfallen
ist
;
muss
dann
freilich
Wert
Sache
Schadensersatzanspruch
anrechnen
lassen
.
Verkäufer
hat
Möglichkeit
Schadensersatz
Weise
geltend
machen
Zug
Zug
Erfüllung
vertraglichen
Leistungspflicht
geschuldete
Gegenleistung
verlangt
.
6
.
Oktober
;
Urt
.
25
.
Juni
aaO
S.
.
Prüfung
Handlungsalternativen
Klägerin
pflichtgemäßer
Beratung
stellten
müssen
jeweilige
Rechtsfolgen
miteinander
Handlungszielen
Klägerin
verglichen
werden
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
wollte
Komplementär
Klägerin
Kaufpreis
möglichst
Weiterverkauf
Schweine
bekommen
schnellstem
Wege
Titel
erhalten
Ansprüche
Kaufvertrag
sichern
durchsetzen
können
.
ging
Käuferin
befinde
Zahlungsschwierigkeiten
werde
Schweine
etwa
Wochen
verkaufen
.
befürchtete
Kaufpreisforderung
Veräußerung
Schweine
mehr
realisieren
können
.
erklärtes
Interesse
zielte
Herausgabe
Tiere
Schlachtung
Befriedigung
Ansprüche
Klägerin
verhindern
.
dargestellten
Handlungsalternativen
ließen
Handlungsziele
Durchsetzung
Kaufpreisanspruchs
Verhinderung
Weiterveräußerung
nebeneinander
erreichen
.
Verfolgung
Kaufpreisanspruchs
konnten
Weiterveräußerung
Schlachtung
Schweine
verhindert
werden
.
Durchsetzung
Forderung
Erkenntnisverfahren
sprachen
voraussichtliche
Dauer
geäußerten
Befürchtungen
Bezug
Vermögenslage
Käuferin
.
Berufungsgericht
erwogene
Antrag
Erlass
dinglichen
Arrests
bot
vornherein
Aussicht
Erfolg
.
schlechte
Vermögenslage
Schuldners
ist
ebenso
drohende
Konkurrenz
anderer
Gläubiger
allein
Arrestgrund
;
ist
mindestens
erforderlich
Verschlechterung
Vermögensverhältnisse
droht
.
Voraussetzungen
dinglichen
Arrest
sind
überdies
gegeben
Gläubiger
bereits
ganze
Forderung
abdeckende
wirtschaftlich
ausreichende
Sicherheiten
hier
Eigentumsvorbehalt
Verfügung
stehen
Anspruch
sicherstellen
.
22
.
Februar
;
3
.
Aufl
.
.
10
;
22
.
Aufl
.
.
;
26
.
Aufl
.
.
11
;
Musielak/Huber
5
.
Aufl
.
.
8
;
MünchKomm-ZPO/Heinze
2
.
Aufl
.
.
.
Rücktritt
Vertrag
wurde
Einwilligung
Weiterveräußerung
Schweine
§
Abs.
vgl.
aaO
.
beseitigt
.
Allerdings
war
ungewiss
Anspruch
Herausgabe
Schweine
Erfolg
Wege
einstweiligen
Verfügung
gesichert
geregelt
werden
konnte
.
Herausgabe
Klägerin
stand
insbesondere
grundsätzliche
Verbot
Vorwegnahme
Hauptsache
vgl.
Saenger
Herausgabe
Sequester
erschien
untunlich
.
wurde
Rücktritt
Kaufpreisanspruch
beseitigt
ursprüngliche
Vertragsverhältnis
Abwicklungsverhältnis
umgewandelt
§
§
ergebenden
Grundregel
noch
ausstehenden
Leistungen
erbracht
bereits
bewirkten
Leistungen
zurückgewährt
werden
mussten
vgl.
.
8
.
Dezember
;
10
Juli
.
hatte
Klägerin
Zurückbehaltungsrecht
Käuferin
gewärtigen
.
Lieferungen
Ferkel
Mastbetrieb
bereits
Dezember
Januar
erfolgt
waren
standen
Ende
Februar
10
.
März
bereits
Verwendungsersatzansprüche
Mastkosten
Monate
Raum
.
Tieren
Ferkel
üblicherweise
nur
Zwecke
Fleischproduktion
aufgezogen
werden
lässt
Rahmen
§
§
reinen
Fütterungskosten
Mastkostenanteil
unterscheiden
Staudinger/Gursky
.
§
.
15
;
Staudinger/Kaiser
.
§
.
.
Verwendungen
begründeten
Zurückbehaltungsrecht
Vorbehaltskäuferin
Recht
Besitz
konnten
grundsätzlich
auch
Verfahren
einstweiligen
Verfügung
Verfügungsanspruch
gehalten
werden
.
Schadensersatzanspruch
§
bot
Streitfall
Rücktritt
Vorteil
.
grundsätzlich
erforderliche
Nachfristsetzung
Ablehnungsandrohung
hätte
Verzögerung
Tagen
geführt
Angaben
Klägerin
Weiterveräußerung
Schweine
etwa
Wochen
bevorstand
.
Klägerin
wäre
berechtigt
gewesen
Schadensersatz
Austauschmethode
fordern
Zahlung
Kaufpreises
unbedingte
Übereignung
Schweine
vgl.
Palandt/Heinrichs
aaO
.
.
Übrigen
ging
Klägerin
Feststellungen
Berufungsgerichts
auch
Kaufpreis
liegenden
Wert
Tiere
realisieren
.
Verfolgung
Schadensersatzanspruchs
einstweiligen
Rechtsschutz
schied
Ermangelung
Verfügungsgrundes
.
Belehrung
Handlungsalternativen
hat
Beklagte
behauptet
Sozius
habe
Klägerin
Durchsetzung
Kaufpreisforderung
geraten
.
Antrag
Erlass
einstweiligen
Verfügung
sei
Klägerin
Nennung
Gründe
abgeraten
worden
.
So
seien
Bedenken
Verfügungsanspruchs
gehalten
worden
allein
Zahlungsverzug
Vorbehaltskäufer
noch
durchsetzbaren
Herausgabeanspruch
gewähre
.
Recht
Vorbehaltskäuferin
Besitz
könne
sofort
nur
erforderlichen
Gewissheit
Erklärung
Rücktritts
Kaufverträgen
beseitigt
werden
.
Rücktritt
entfalle
Grundlage
fälligen
Kaufpreisanspruch
Klägerin
.
weitere
Kenntnis
aktuellen
Vermögenslage
Käuferin
sei
Erlass
einstweiligen
Verfügung
erforderliche
Verfügungsgrund
fraglich
.
Ferner
dürfe
Inanspruchnahme
einstweiligen
Rechtsschutzes
Hauptsache
vorweggenommen
werden
Herausgabeverlangen
besonders
problematisch
sei
.
Komplementär
Klägerin
anwaltlichen
Abratens
bestanden
habe
einstweilige
Verfügung
beantragen
habe
Beklagte
auftragsgemäß
Rücktritt
erklärt
überhaupt
rechtlichen
Voraussetzungen
Herausgabeanspruch
schaffen
.
ebenfalls
erwogenes
Vorgehen
§
habe
ausreichende
Zeit
Verfügung
gestanden
Komplementär
baldigen
Weiterveräußerung
Tiere
Käuferin
gerechnet
sofortige
Maßnahme
gedrängt
habe
.
Klägerin
hat
Beweisantritt
vorgetragen
Komplementär
habe
bereits
ersten
Gespräch
Ende
Februar
Dringlichkeit
Angelegenheit
Ausdruck
gebracht
Geltendmachung
Kaufpreisforderung
Wege
Mahnbescheids
empfohlen
Seiten
Beklagten
zweiten
Gespräch
10
.
März
veranlasst
worden
sei
.
Klägerin
sei
Rechtsfolgen
Rücktritts
gemäß
§
noch
Alternative
§
belehrt
worden
.
Herausgabeanspruch
Wege
einstweiligen
Verfügung
verfolgt
worden
sei
habe
Beklagte
Bedenken
geäußert
.
Berufungsgericht
Feststellungen
getroffen
hat
ist
Revisionsinstanz
Beklagtenvorbringen
auszugehen
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Beklagte
habe
Klägerin
unzureichend
beraten
eigenen
Darstellung
Zurückbehaltungsrecht
gemäß
§
§
folgenden
Schwierigkeiten
Durchsetzung
Wertersatzansprüche
aufgeklärt
habe
.
ist
rechtlich
haltbar
;
Berufungsgericht
hat
Anforderungen
anwaltliche
Beratung
überspannt
.
Beklagte
hat
Klägerin
Handlungsalternativen
aufgezeigt
.
Selbst
Möglichkeit
Schadensersatzes
Nichterfüllung
erläutert
worden
sein
sollte
stellt
pflichtwidriges
Verhalten
;
Kaufpreisklage
einstweiligen
Verfügung
bot
§
erkennbaren
Vorteil
.
Vorschlag
Beklagten
Kaufpreisforderung
durchzusetzen
entsprach
wesentlichen
Handlungsziel
Klägerin
.
Komplementär
ist
Rat
indessen
gefolgt
unbedingt
Herausgabe
Schweine
erreichen
wollte
.
Beklagte
hat
Risiken
Nachteile
begehrten
Antrags
Erlass
einstweiligen
Verfügung
ausreichend
dargestellt
wesentliche
Gesichtspunkte
genannt
hat
Vorgehen
sprachen
:
Vorwegnahme
Hauptsache
fehlender
Verfügungsgrund
Beseitigung
Kaufpreisforderung
.
Schon
Gründen
war
objektiv
sachgerecht
einstweilige
Verfügung
beantragen
.
brauchte
Beklagte
Klägerin
zusätzlich
belehren
Käuferin
Fütterungskosten
Verwendungsersatzanspruch
§
zustand
Zurückbehaltungsrecht
§
begründete
.
war
absehbar
angerufene
Gericht
Frage
behandelt
einstweilige
Verfügung
bereits
Herausgabeanspruchs
und/oder
Verfügungsgrundes
ablehnt
.
Beklagte
hatte
überdies
Anhaltspunkte
Erwähnung
Zurückbehaltungsrechts
Fütterungskosten
Abwägung
Nachteilen
Handlungsmöglichkeiten
wesentlich
sein
würde
.
wirtschaftlicher
Betrachtung
steht
Allgemeinen
Fütterungskosten
zumindest
gleich
hohe
Wertsteigerung
Schweine
.
Klägerin
Handlungsmöglichkeiten
Grundlage
Behauptungen
Beklagten
hinreichend
belehrt
worden
ist
gleichwohl
entsprechenden
Antrag
gewünscht
hat
stellt
Verfolgung
Herausgabeanspruchs
Wege
einstweiligen
Rechtsschutzes
pflichtwidriges
Verhalten
Beklagten
.
Übrigen
ermöglichte
Rücktritt
Hinterlegung
Erlöses
Weiterveräußerung
erreichen
.
2
.
Ausführungen
Berufungsgerichts
Schaden
sind
ebenfalls
rechtsfehlerfrei
.
Annahme
Klägerin
hätte
Käuferin
Kaufpreis
erlangen
können
hält
rechtlicher
Prüfung
stand
.
Mandant
pflichtwidrigen
Verhaltens
Rechtsanwalts
Forderung
verliert
erleidet
Schaden
Rechtssinne
nur
sachgerechtem
Vorgehen
Rechtsanwalts
Leistungen
erhalten
hätte
.
Trifft
ist
verlorene
Forderung
wertlos
.
Fall
kommt
Verurteilung
Rechtsanwalts
Zahlung
Schadensersatz
Betracht
.
18
.
März
IX
.
ändert
Schadensnachweis
grundsätzlich
obliegt
Schadensersatz
fordert
.
Gegner
kann
Berufungsgericht
Ansatz
zutreffend
ausgegangen
ist
beschränken
Schaden
bestreiten
.
Beklagte
muss
Einzelheiten
Nachweis
führen
Käuferin
zahlungsunfähig
gewesen
wäre
.
Vielmehr
ist
Verteidigung
schon
dann
erheblich
Umstände
dargelegt
hat
Zweifel
Zahlungsfähigkeit
begründen
können
.
Nachforschungen
ist
verpflichtet
.
19
.
September
ZR
.
Anforderungen
erfüllt
Verteidigung
Beklagten
.
Auffassung
Berufungsgerichts
bedurfte
Begründung
Zweifeln
Zahlungsfähigkeit
Käuferin
Darlegung
Anhaltspunkten
Aussichtslosigkeit
Zwangsvollstreckung
Grund
weiterer
unerheblicher
Verbindlichkeiten
fehlender
Vermögenswerte
.
Feststellungen
pflichtwidrigen
Verhalten
angefochtenen
Urteil
hatte
Komplementär
Klägerin
Beklagten
10
.
März
kurz
zuvor
mitgeteilt
befürchte
Käuferin
Zahlungsschwierigkeiten
befinde
Kaufpreisforderung
Schweine
mehr
realisiert
werden
könne
.
hatte
Käuferin
Klageschrift
vorgelegten
Berufungsurteil
Vorprozesses
hervorgeht
behauptet
Schweine
15
.
Februar
8
.
März
also
etwa
Hälfte
Mastzeit
Geschäftsführer
veräußert
haben
.
Urteil
ist
festgestellt
gebe
Mastschweine
Erreichen
Schlachtreife
veräußert
würden
offiziellen
Markt
verwertbaren
Marktdaten
.
hat
Beklagte
Klageerwiderung
Schriftsatz
23
.
September
auch
bestritten
Käuferin
Kaufpreis
erheblich
geringeren
Urteilsbetrag
Höhe
DM
Zinsen
gezahlt
habe
Vollstreckung
erfolgreich
gewesen
sei
.
Klägerin
näheren
Erläuterungen
Lage
müsste
hat
Behauptung
beschränkt
hätte
Urteil
Kaufpreis
Zinsen
Kosten
erforderlichenfalls
Erfolg
Käuferin
vollstrecken
können
.
Hinblick
hätte
Berufungsgericht
auch
Beklagten
bestrittenen
Angaben
Prozessbevollmächtigten
Klägerin
Berufungsverhandlung
würdigen
müssen
"
Titel
"
gemeint
wohl
:
DM
sei
weiteren
Rechtsstreit
geschlossenen
Vergleich
"
hinterlegten
Summe
erfüllt
worden
"
.
Schließlich
ist
angefochtenen
Urteil
rechtsfehlerhaft
wirklicher
hypothetischer
Vermögenslage
getrennt
worden
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Grund
Hinterlegung
sei
Realisierung
Kaufpreisforderungen
bereits
relativ
sicher
gewesen
.
Wäre
jedoch
Rücktritt
erklärt
Kaufpreisforderung
durchgesetzt
worden
so
hätte
Hinterlegung
Anlass
bestanden
entsprechenden
Betrag
zugegriffen
werden
können
.
.
angefochtene
Urteil
ist
aufzuheben
§
Abs.
.
Sache
Endentscheidung
reif
ist
ist
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
Satz
.
weitere
Verfahren
weist
Senat
folgendes
:
1
.
Berufungsgericht
wird
nunmehr
zunächst
Einzelnen
klären
müssen
Weise
Komplementär
Klägerin
Sache
Betracht
kommenden
Vorgehensweisen
belehrt
worden
ist
.
2
.
Berufungsgericht
erneut
Ergebnis
gelangt
schuldhafte
Pflichtverletzung
gegeben
ist
wird
Rahmen
Feststellung
Kausalität
gemäß
§
vorzunehmenden
Würdigung
auch
Änderungen
Sachvortrag
Klägerin
Sicht
gebotenen
Vorgehen
auseinanderzusetzen
haben
.
Klageschrift
ist
pflichtwidrige
Verhalten
Beklagten
erblickt
worden
Kaufpreisklage
Vorgehen
§
geraten
haben
.
Ausführungen
Berufungsbegründung
enthalten
ebenso
Streitverkündungsschrift
Vorprozess
4
Juli
allein
Vorwurf
Klägerin
Vorgehen
§
geraten
haben
.
Hat
Beklagte
zutreffenden
Erwägungen
einstweiligen
Verfügung
abgeraten
so
liegen
schon
Tatsachen
Anscheinsbeweis
entkräften
.
Mandanten
richtigen
Vorschlag
ablehnt
kommt
Vermutung
beratungsgemäßen
Verhaltens
zugute
;
Fischer
aaO
.
.
3
.
Auffassung
Revision
fehlt
pflichtwidrigen
Verhalten
Beklagten
Auferlegung
Kosten
Vorprozesses
schon
Zurechnungszusammenhang
.
Letzterer
wird
grundsätzlich
unterbrochen
pflichtwidrig
handelnden
Anwalt
andere
rechtskundige
Person
Angelegenheit
befasst
worden
ist
noch
Lage
gewesen
wäre
Schadenseintritt
verhindern
obliegende
Sorgfaltspflicht
beachtet
hätte
Fischer
aaO
.
.
Zurechnungsgrenze
ist
erst
dann
überschritten
erste
Anwalt
später
mandatierten
Kollegen
noch
rechtzeitig
Eintritt
Schadens
Fehler
hinweist
sachwidrigen
Erwägungen
gebotene
Maßnahme
aaO
.
.
Gestaltung
liegt
hier
.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung