NAMEN Verkündet : 1 . März Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja § § A ; § Anwalt muss Mandanten notwendig vollständige rechtliche Analyse allein Hinweise liefern Hinblick aktuelle Situation konkretes Anliegen notwendige Entscheidungsgrundlage vermitteln . Erscheint rechtlich möglichen Alternativen deutlich vorteilhafter hat Anwalt hinzuweisen entsprechende Empfehlung erteilen . Art Umfang Mandats kann eingeschränkte Belehrung ausreichend sein etwa besonderer Eilbedürftigkeit Aufwand Verhältnis Streitgegenstand steht . Inhalt Umfang Aufklärung haben erkennbaren Interessen Mandanten richten . Prüfung Handlungsalternativen Auftraggeber pflichtgemäßer Beratung stellen müssen jeweilige Rechtsfolgen miteinander Handlungszielen Mandanten verglichen werden Fortführung . 13 . Januar IX ; 21 Juli ZR . Mandanten richtigen Vorschlag Anwalts ablehnt kommt Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens zugute Fortführung . Urteil 1 . März IX IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 1 . März Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterin Richter Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 28 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 14 . Oktober aufgehoben Nachteil Beklagten erkannt worden ist . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Klägerin hatte 15 . Dezember 5 . Januar Ferkel Eigentumsvorbehalt Preis insgesamt DM GmbH fortan : Käuferin geliefert . Käuferin Kaufpreis Mahnungen zahlte beauftragte Klägerin Weiterveräußerung Tiere befürchtete Sozietät Beklagten Wahrnehmung Rechte . Beklagte erklärte Klägerin Schreiben Käuferin 10 . März Rücktritt Vertrag Verzugs lung . Ferner beantragte 11 . 22 . März Erfolg zuständigen Landgericht jeweils Erlass einstweiligen Verfügung Herausgabe Ferkel . Käuferin veräußerte Ferkel unterdessen noch Ende Mastzeit Geschäftsführer . wurde verurteilt Klägerin Ersatz Höhe DM leisten . Klägerin begehrt nunmehr Beklagten Schadensersatz Vorprozess Rücktritts volle Kaufpreis nur geringerer Aufwendungen Käuferin Mast Tiere gekürzter Schadensersatzbetrag zugesprochen wurde . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufung Klägerin hatte überwiegend Erfolg . Senat zugelassenen Revision verfolgt Beklagte Klageabweisungsantrag . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg ; führt Aufhebung Zurückverweisung . Berufungsgericht hat ausgeführt Sozius Beklagten habe Klägerin zwar bereits Ende Februar Grunde pflichtgemäß Durchsetzung Kaufpreisforderungen geraten . Komplementär Klägerin habe indessen befürchtet Falle Weiterverkaufs Schlachtung Schweine Kaufpreis mehr realisieren können sei Ansicht gewesen Geltendmachung Herausgabeanspruchs verhindern können . hätte Beklagte Klägerin auch Zurückbehaltungsrecht Käuferin Fütterungskosten gemäß § § folgenden Schwierigkeiten Unwägbarkeiten Durchsetzung Wertersatzansprüche aufklären müssen . Anbetracht sei Beklagte verpflichtet gewesen Klägerin gerichtlichen Durchsetzung Kaufpreisanspruchs Fall schnelleren sichereren größeren Erfolg versprechenden Weg raten . Erfüllung Weisung Klägerin Eigentum Ferkeln sichern hätte Aufklärung mangelnde Erfolgsaussichten dinglicher Arrest beantragt werden können . Gunsten Klägerin gelte Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens vertragsgerechter Belehrung sinnvolle Entscheidung nur Titulierung Kaufpreisanspruchs verblieben sei . Klägerin hätte dann Käuferin Kaufpreis Höhe DM Wertersatzes Höhe DM erlangt . wären Klägerin anteilig tragenden Kosten Vorprozesses entstanden . II . Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung wesentlichen Punkten stand . 1 . Revisionsgericht maßgeblichen Tatsachengrundlage ist Beklagten zuzurechnende Pflichtverletzung gegeben . Mandant eindeutig erkennen gibt Rates nur bestimmten Richtung bedarf ist Rechtsanwalt grundsätzlich allgemeinen umfassenden möglichst erschöpfenden Belehrung Auftraggebers verpflichtet . Unkundige muss Folgen Erklärungen belehren Irrtümern bewahren . Grenzen Mandats hat Mandanten Schritte anzuraten erstrebten Ziele führen geeignet sind Nachteile Auftraggeber verhindern voraussehbar vermeidbar sind . hat Auftraggeber sichersten gefahrlosesten Weg vorzuschlagen mögliche Risiken aufzuklären Mandant sachgerechten Entscheidung Lage ist ; . 18 . März ZR ; 4 . Juni ZR ; 19 . Januar ZR 928 ; 23 November ZR . konkrete Umfang anwaltlichen Pflichten richtet erteilten Mandat Umständen einzelnen Falles . 4 . Juni aaO . Ziel anwaltlichen Rechtsberatung ist Mandanten eigenverantwortliche sachgerechte Entscheidungen Weichenstellungen Rechtsangelegenheit ermöglichen Zugehör Handbuch Anwaltshaftung 2 . Aufl . . . muss Anwalt Rechtslage klar werden Auftraggeber verständlich darstellen . Mandant benötigt insbesondere juristischer Laie ist unbedingt vollständige rechtliche Analyse allein Hinweise Hinblick aktuelle Situation konkretes Anliegen notwendige Entscheidungsgrundlage liefern . Erscheint rechtlich möglichen Alternativen deutlich teilhafter hat Anwalt hinzuweisen entsprechende Empfehlung erteilen . Erklärungen rechtlichen Beraters müssen Berufungsgericht Ansatz zutreffend angenommen hat Mandanten verlässlich bestimmte Rechtsfolgen unterrichtet werden will Entscheidung gründen können annähernd zutreffende Vorstellung Handlungsmöglichkeiten Nachteilen vermitteln vgl. . 6 . Februar IX ZR Steuerberaterhaftung . Allerdings kann Art Umfang Mandats eingeschränkte Belehrung ausreichend sein etwa besonderer Eilbedürftigkeit Aufwand Verhältnis Streitgegenstand steht . Hinsicht lückenlose Aufklärung rechtlichen Zusammenhänge Folgen trägt schwieriger Rechtslage Gefahr Mandanten überfordern so Blick Entscheidung wichtigen Gesichtspunkte verstellen . würde Sinn Zweck geschuldeten Beratung zuwiderlaufen . Rechtsanwalt hat Auftraggeber nur Hinweise erteilen Entscheidung notwendigen Informationen liefern . Inhalt Umfang Rechtsanwalt leistenden Aufklärung haben immer erkennbaren Interessen Mandanten richten . pflichtwidriges Verhalten Rechtsanwalts ist Mandanten darzulegen beweisen selbst negative Tatsachen geht . 5 . Februar ; 3 . Dezember . Rechtsanwalt darf aber begnügen Pflichtverletzung bestreiten ganz allgemein behaupten habe Mandanten ausreichend tet . Vielmehr muss Gang Besprechung Einzelnen schildern insbesondere konkrete Angaben machen Belehrungen Ratschläge erteilt Mandant reagiert hat ; . 23 November aaO S. ; aaO . . Streitfall standen Klägerin Vorbehaltsverkäuferin allgemein folgende rechtliche Handlungsalternativen Verfügung hier noch 1 . Januar geltende Schuldrecht anzuwenden ist Art . § Satz : Hält Verkäufer Zahlungsverzugs Vertrag so kann Kaufpreis einklagen titulierten Kaufpreisforderung Eigentumsvorbehalt gelieferte Sache vollstrecken versuchen . muss dann eigene Sache pfänden § gezogenen Grenzen zulässig ist 173 ; ; 4 . Aufl . . . Durchsetzung Kaufpreises kommt Sicherungsfunktion Eigentumsvorbehalts jedoch Tragen . höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechtsanwalt Wahrnehmung Mandats grundsätzlich auszurichten hat ; . 7 . Mai ZR kann Verkäufer Grund Eigentumsvorbehalts schon Zahlungsverzug Käufers Herausgabe Kaufsache verlangen . Herausgabeanspruch greift erst Verkäufer gemäß § Kaufvertrag zurückgetreten gemäß § gesetzte Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist ; . -9- Kaufvertrag festzuhalten kann Vorbehaltsverkäufer geschehen Rücktritt gemäß § Abs. erklären . verliert Käufer Besitzrecht wird Vindikation gemäß § ermöglicht . wird schuldrechtliche Rückforderung Sache Zuge Rückabwicklung begründet 3 . Aufl . . . Anspruch Herausgabe Kaufsache Fristsetzung Schadensersatzanspruch können gemäß § Abs. § Abs. Wege Klagenhäufung geltend gemacht werden . 14 . Dezember . Allerdings steht Verwendungsersatzansprüche § Satz § Anspruch Rückgewähr gemäß § Satz § Leistungsverweigerungsrecht § Anspruch Herausgabe § Zurückbehaltungsrecht § . Bezug Schadensersatzansprüche § Satz § sind Verwendungen ebenfalls berücksichtigen ; 12 . Aufl . . 2 ; Staudinger/Kaiser 13 . Bearb . . 4 ; 3 . Aufl . . . Nachfristsetzung Ablehnungsandrohung gemäß § kann Vorbehaltsverkäufer Ansprüche Rücktritts Schadensersatz Nichterfüllung geltend machen . bietet § zeitlichen Vorteil angemessene Nachfrist gesetzt werden muss 65 ; . Aufl . . 26 ; Lange . Geht Verkäufer § Abs. so kann vereinbarten Kaufpreis auch dann Schadensersatz verlangen Käufer Erfüllung Verpflichtung Übereignung anbietet . 25 . Juni . Rahmen Anspruchs Schadensersatz Nichterfüllung ist Gläubiger so genannten Differenztheorie Wertdifferenz ersetzen Vermögenslage ordnungsmäßiger Vertragserfüllung ergeben hätte Nichterfüllung tatsächlich eingetreten ist . Hat Gläubiger geschuldete Leistung bereits erbracht so kann Rahmen Schadensersatzes Nichterfüllung grundsätzlich zurückverlangen ; Anspruch Rückabwicklung hat vielmehr Falle Verzuges nur Vertrage zurücktritt . ist Rahmen Schadensersatzes Nichterfüllung bereits erbrachte Leistung Schuldner grundsätzlich belassen Bemessung Schadensersatzanspruches dann Ersatz entgangene Leistung Schuldners gerichtet ist berücksichtigen . Einschränkung erfährt Differenztheorie Rechtsprechung insoweit Gläubiger Schadensersatz Nichterfüllung begehrt gehindert wird bereits übergebene noch übereignete Kaufsache Grund Eigentums herauszuverlangen § Erfüllungsanspruch auch Recht Schuldners Besitz Sache § entfallen ist ; muss dann freilich Wert Sache Schadensersatzanspruch anrechnen lassen . Verkäufer hat Möglichkeit Schadensersatz Weise geltend machen Zug Zug Erfüllung vertraglichen Leistungspflicht geschuldete Gegenleistung verlangt . 6 . Oktober ; Urt . 25 . Juni aaO S. . Prüfung Handlungsalternativen Klägerin pflichtgemäßer Beratung stellten müssen jeweilige Rechtsfolgen miteinander Handlungszielen Klägerin verglichen werden . Feststellungen Berufungsgerichts wollte Komplementär Klägerin Kaufpreis möglichst Weiterverkauf Schweine bekommen schnellstem Wege Titel erhalten Ansprüche Kaufvertrag sichern durchsetzen können . ging Käuferin befinde Zahlungsschwierigkeiten werde Schweine etwa Wochen verkaufen . befürchtete Kaufpreisforderung Veräußerung Schweine mehr realisieren können . erklärtes Interesse zielte Herausgabe Tiere Schlachtung Befriedigung Ansprüche Klägerin verhindern . dargestellten Handlungsalternativen ließen Handlungsziele Durchsetzung Kaufpreisanspruchs Verhinderung Weiterveräußerung nebeneinander erreichen . Verfolgung Kaufpreisanspruchs konnten Weiterveräußerung Schlachtung Schweine verhindert werden . Durchsetzung Forderung Erkenntnisverfahren sprachen voraussichtliche Dauer geäußerten Befürchtungen Bezug Vermögenslage Käuferin . Berufungsgericht erwogene Antrag Erlass dinglichen Arrests bot vornherein Aussicht Erfolg . schlechte Vermögenslage Schuldners ist ebenso drohende Konkurrenz anderer Gläubiger allein Arrestgrund ; ist mindestens erforderlich Verschlechterung Vermögensverhältnisse droht . Voraussetzungen dinglichen Arrest sind überdies gegeben Gläubiger bereits ganze Forderung abdeckende wirtschaftlich ausreichende Sicherheiten hier Eigentumsvorbehalt Verfügung stehen Anspruch sicherstellen . 22 . Februar ; 3 . Aufl . . 10 ; 22 . Aufl . . ; 26 . Aufl . . 11 ; Musielak/Huber 5 . Aufl . . 8 ; MünchKomm-ZPO/Heinze 2 . Aufl . . . Rücktritt Vertrag wurde Einwilligung Weiterveräußerung Schweine § Abs. vgl. aaO . beseitigt . Allerdings war ungewiss Anspruch Herausgabe Schweine Erfolg Wege einstweiligen Verfügung gesichert geregelt werden konnte . Herausgabe Klägerin stand insbesondere grundsätzliche Verbot Vorwegnahme Hauptsache vgl. Saenger Herausgabe Sequester erschien untunlich . wurde Rücktritt Kaufpreisanspruch beseitigt ursprüngliche Vertragsverhältnis Abwicklungsverhältnis umgewandelt § § ergebenden Grundregel noch ausstehenden Leistungen erbracht bereits bewirkten Leistungen zurückgewährt werden mussten vgl. . 8 . Dezember ; 10 Juli . hatte Klägerin Zurückbehaltungsrecht Käuferin gewärtigen . Lieferungen Ferkel Mastbetrieb bereits Dezember Januar erfolgt waren standen Ende Februar 10 . März bereits Verwendungsersatzansprüche Mastkosten Monate Raum . Tieren Ferkel üblicherweise nur Zwecke Fleischproduktion aufgezogen werden lässt Rahmen § § reinen Fütterungskosten Mastkostenanteil unterscheiden Staudinger/Gursky . § . 15 ; Staudinger/Kaiser . § . . Verwendungen begründeten Zurückbehaltungsrecht Vorbehaltskäuferin Recht Besitz konnten grundsätzlich auch Verfahren einstweiligen Verfügung Verfügungsanspruch gehalten werden . Schadensersatzanspruch § bot Streitfall Rücktritt Vorteil . grundsätzlich erforderliche Nachfristsetzung Ablehnungsandrohung hätte Verzögerung Tagen geführt Angaben Klägerin Weiterveräußerung Schweine etwa Wochen bevorstand . Klägerin wäre berechtigt gewesen Schadensersatz Austauschmethode fordern Zahlung Kaufpreises unbedingte Übereignung Schweine vgl. Palandt/Heinrichs aaO . . Übrigen ging Klägerin Feststellungen Berufungsgerichts auch Kaufpreis liegenden Wert Tiere realisieren . Verfolgung Schadensersatzanspruchs einstweiligen Rechtsschutz schied Ermangelung Verfügungsgrundes . Belehrung Handlungsalternativen hat Beklagte behauptet Sozius habe Klägerin Durchsetzung Kaufpreisforderung geraten . Antrag Erlass einstweiligen Verfügung sei Klägerin Nennung Gründe abgeraten worden . So seien Bedenken Verfügungsanspruchs gehalten worden allein Zahlungsverzug Vorbehaltskäufer noch durchsetzbaren Herausgabeanspruch gewähre . Recht Vorbehaltskäuferin Besitz könne sofort nur erforderlichen Gewissheit Erklärung Rücktritts Kaufverträgen beseitigt werden . Rücktritt entfalle Grundlage fälligen Kaufpreisanspruch Klägerin . weitere Kenntnis aktuellen Vermögenslage Käuferin sei Erlass einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsgrund fraglich . Ferner dürfe Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes Hauptsache vorweggenommen werden Herausgabeverlangen besonders problematisch sei . Komplementär Klägerin anwaltlichen Abratens bestanden habe einstweilige Verfügung beantragen habe Beklagte auftragsgemäß Rücktritt erklärt überhaupt rechtlichen Voraussetzungen Herausgabeanspruch schaffen . ebenfalls erwogenes Vorgehen § habe ausreichende Zeit Verfügung gestanden Komplementär baldigen Weiterveräußerung Tiere Käuferin gerechnet sofortige Maßnahme gedrängt habe . Klägerin hat Beweisantritt vorgetragen Komplementär habe bereits ersten Gespräch Ende Februar Dringlichkeit Angelegenheit Ausdruck gebracht Geltendmachung Kaufpreisforderung Wege Mahnbescheids empfohlen Seiten Beklagten zweiten Gespräch 10 . März veranlasst worden sei . Klägerin sei Rechtsfolgen Rücktritts gemäß § noch Alternative § belehrt worden . Herausgabeanspruch Wege einstweiligen Verfügung verfolgt worden sei habe Beklagte Bedenken geäußert . Berufungsgericht Feststellungen getroffen hat ist Revisionsinstanz Beklagtenvorbringen auszugehen . Berufungsgericht hat angenommen Beklagte habe Klägerin unzureichend beraten eigenen Darstellung Zurückbehaltungsrecht gemäß § § folgenden Schwierigkeiten Durchsetzung Wertersatzansprüche aufgeklärt habe . ist rechtlich haltbar ; Berufungsgericht hat Anforderungen anwaltliche Beratung überspannt . Beklagte hat Klägerin Handlungsalternativen aufgezeigt . Selbst Möglichkeit Schadensersatzes Nichterfüllung erläutert worden sein sollte stellt pflichtwidriges Verhalten ; Kaufpreisklage einstweiligen Verfügung bot § erkennbaren Vorteil . Vorschlag Beklagten Kaufpreisforderung durchzusetzen entsprach wesentlichen Handlungsziel Klägerin . Komplementär ist Rat indessen gefolgt unbedingt Herausgabe Schweine erreichen wollte . Beklagte hat Risiken Nachteile begehrten Antrags Erlass einstweiligen Verfügung ausreichend dargestellt wesentliche Gesichtspunkte genannt hat Vorgehen sprachen : Vorwegnahme Hauptsache fehlender Verfügungsgrund Beseitigung Kaufpreisforderung . Schon Gründen war objektiv sachgerecht einstweilige Verfügung beantragen . brauchte Beklagte Klägerin zusätzlich belehren Käuferin Fütterungskosten Verwendungsersatzanspruch § zustand Zurückbehaltungsrecht § begründete . war absehbar angerufene Gericht Frage behandelt einstweilige Verfügung bereits Herausgabeanspruchs und/oder Verfügungsgrundes ablehnt . Beklagte hatte überdies Anhaltspunkte Erwähnung Zurückbehaltungsrechts Fütterungskosten Abwägung Nachteilen Handlungsmöglichkeiten wesentlich sein würde . wirtschaftlicher Betrachtung steht Allgemeinen Fütterungskosten zumindest gleich hohe Wertsteigerung Schweine . Klägerin Handlungsmöglichkeiten Grundlage Behauptungen Beklagten hinreichend belehrt worden ist gleichwohl entsprechenden Antrag gewünscht hat stellt Verfolgung Herausgabeanspruchs Wege einstweiligen Rechtsschutzes pflichtwidriges Verhalten Beklagten . Übrigen ermöglichte Rücktritt Hinterlegung Erlöses Weiterveräußerung erreichen . 2 . Ausführungen Berufungsgerichts Schaden sind ebenfalls rechtsfehlerfrei . Annahme Klägerin hätte Käuferin Kaufpreis erlangen können hält rechtlicher Prüfung stand . Mandant pflichtwidrigen Verhaltens Rechtsanwalts Forderung verliert erleidet Schaden Rechtssinne nur sachgerechtem Vorgehen Rechtsanwalts Leistungen erhalten hätte . Trifft ist verlorene Forderung wertlos . Fall kommt Verurteilung Rechtsanwalts Zahlung Schadensersatz Betracht . 18 . März IX . ändert Schadensnachweis grundsätzlich obliegt Schadensersatz fordert . Gegner kann Berufungsgericht Ansatz zutreffend ausgegangen ist beschränken Schaden bestreiten . Beklagte muss Einzelheiten Nachweis führen Käuferin zahlungsunfähig gewesen wäre . Vielmehr ist Verteidigung schon dann erheblich Umstände dargelegt hat Zweifel Zahlungsfähigkeit begründen können . Nachforschungen ist verpflichtet . 19 . September ZR . Anforderungen erfüllt Verteidigung Beklagten . Auffassung Berufungsgerichts bedurfte Begründung Zweifeln Zahlungsfähigkeit Käuferin Darlegung Anhaltspunkten Aussichtslosigkeit Zwangsvollstreckung Grund weiterer unerheblicher Verbindlichkeiten fehlender Vermögenswerte . Feststellungen pflichtwidrigen Verhalten angefochtenen Urteil hatte Komplementär Klägerin Beklagten 10 . März kurz zuvor mitgeteilt befürchte Käuferin Zahlungsschwierigkeiten befinde Kaufpreisforderung Schweine mehr realisiert werden könne . hatte Käuferin Klageschrift vorgelegten Berufungsurteil Vorprozesses hervorgeht behauptet Schweine 15 . Februar 8 . März also etwa Hälfte Mastzeit Geschäftsführer veräußert haben . Urteil ist festgestellt gebe Mastschweine Erreichen Schlachtreife veräußert würden offiziellen Markt verwertbaren Marktdaten . hat Beklagte Klageerwiderung Schriftsatz 23 . September auch bestritten Käuferin Kaufpreis erheblich geringeren Urteilsbetrag Höhe DM Zinsen gezahlt habe Vollstreckung erfolgreich gewesen sei . Klägerin näheren Erläuterungen Lage müsste hat Behauptung beschränkt hätte Urteil Kaufpreis Zinsen Kosten erforderlichenfalls Erfolg Käuferin vollstrecken können . Hinblick hätte Berufungsgericht auch Beklagten bestrittenen Angaben Prozessbevollmächtigten Klägerin Berufungsverhandlung würdigen müssen " Titel € " gemeint wohl : DM sei weiteren Rechtsstreit geschlossenen Vergleich " hinterlegten Summe erfüllt worden " . Schließlich ist angefochtenen Urteil rechtsfehlerhaft wirklicher hypothetischer Vermögenslage getrennt worden . Berufungsgericht hat angenommen Grund Hinterlegung sei Realisierung Kaufpreisforderungen bereits relativ sicher gewesen . Wäre jedoch Rücktritt erklärt Kaufpreisforderung durchgesetzt worden so hätte Hinterlegung Anlass bestanden entsprechenden Betrag zugegriffen werden können . . angefochtene Urteil ist aufzuheben § Abs. . Sache Endentscheidung reif ist ist Berufungsgericht zurückzuverweisen § Abs. Satz . weitere Verfahren weist Senat folgendes : 1 . Berufungsgericht wird nunmehr zunächst Einzelnen klären müssen Weise Komplementär Klägerin Sache Betracht kommenden Vorgehensweisen belehrt worden ist . 2 . Berufungsgericht erneut Ergebnis gelangt schuldhafte Pflichtverletzung gegeben ist wird Rahmen Feststellung Kausalität gemäß § vorzunehmenden Würdigung auch Änderungen Sachvortrag Klägerin Sicht gebotenen Vorgehen auseinanderzusetzen haben . Klageschrift ist pflichtwidrige Verhalten Beklagten erblickt worden Kaufpreisklage Vorgehen § geraten haben . Ausführungen Berufungsbegründung enthalten ebenso Streitverkündungsschrift Vorprozess 4 Juli allein Vorwurf Klägerin Vorgehen § geraten haben . Hat Beklagte zutreffenden Erwägungen einstweiligen Verfügung abgeraten so liegen schon Tatsachen Anscheinsbeweis entkräften . Mandanten richtigen Vorschlag ablehnt kommt Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens zugute ; Fischer aaO . . 3 . Auffassung Revision fehlt pflichtwidrigen Verhalten Beklagten Auferlegung Kosten Vorprozesses schon Zurechnungszusammenhang . Letzterer wird grundsätzlich unterbrochen pflichtwidrig handelnden Anwalt andere rechtskundige Person Angelegenheit befasst worden ist noch Lage gewesen wäre Schadenseintritt verhindern obliegende Sorgfaltspflicht beachtet hätte Fischer aaO . . Zurechnungsgrenze ist erst dann überschritten erste Anwalt später mandatierten Kollegen noch rechtzeitig Eintritt Schadens Fehler hinweist sachwidrigen Erwägungen gebotene Maßnahme aaO . . Gestaltung liegt hier . Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung