You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

139 lines
1.1 KiB

BESCHLUSS
ZR
15
November
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
15
November
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
16
.
Zivilsenats
Kammergerichts
9
November
wird
Kosten
Kläger
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Beschwerde
wird
167.448,81
festgesetzt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
statthaft
§
Abs.
Satz
zulässig
§
Abs.
Satz
Abs.
.
hat
jedoch
Erfolg
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
.
Annahme
Berufungsgerichts
Rechtsunkenntnis
Geschädigten
zweifelhafter
Rechtslage
könne
Verjährungsbeginn
hinausschieben
steht
Rechtsprechung
Senats
Einklang
vgl.
.
15
.
Oktober
;
25
.
Februar
ZR
.
Selbst
Rechtslage
Beschwerde
meint
vorliegenden
Fall
unübersichtlich
zweifelhaft
gewesen
sein
sollte
baut
Berufungsurteil
unrichtigen
Obersatz
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung