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398 lines
2.9 KiB

BESCHLUSS
ZR
27
.
April
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Grupp
27
.
April
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
7
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
17
.
Juni
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Wert
Beschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
statthaft
§
Abs.
Satz
zulässig
§
Abs.
Satz
Abs.
.
hat
jedoch
Erfolg
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Einheitlichkeit
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
.
Beschwerde
aufgeworfenen
Rechtsfragen
stellen
.
1
.
entspricht
ständiger
höchstrichterlicher
Rechtsprechung
schon
Begünstigte
Lebensversicherungsvertrages
Anspruch
Versicherungssumme
Eintritt
Versicherungsfalls
originär
selbst
erwirbt
;
;
219
;
;
;
;
;
232
;
47
;
;
353
;
.
8
.
Mai
.
Anspruch
Witwe
Insolvenzschuldners
Beklagte
war
Zeitpunkt
Vermögen
Schuldners
Insolvenzmasse
vorhanden
.
hat
Erwerbssperre
gemäß
§
Abs.
InsO
Anspruchserwerb
Witwe
hindern
vermocht
.
2
.
widerrufliche
"
Bezugsrecht
"
gemäß
§
ist
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ungesicherte
Hoffnung
Erwerb
künftigen
Anspruchs
mithin
rechtlich
;
.
4
.
März
;
18
Juli
ZR
;
7
.
April
ZR
;
VersR
85
;
VersR
136
Prölss/Martin/Kollhosser
27
.
Aufl
.
§
.
§
.
11
;
.
;
Uhlenbruck/Hirte
InsO
13
.
Aufl
.
.
;
5
.
Aufl
.
§
.
18
;
Bamberger/Roth/Janoschek
Kommentar
Bürgerlichen
Gesetzbuch
2
.
Aufl
.
§
.
8)
.
Schon
ist
Frage
unerheblich
Witwe
Schuldners
"
Bezugsrecht
"
insolvenzfest
erwerben
konnte
.
Annahme
Beschwerde
erstarkt
auch
Eintritt
Versicherungsfalls
unwiderruflichen
Vollrecht
.
Eintritt
Versicherungsfalls
entfällt
widerrufliche
Bezugsrecht
vielmehr
vollständig
.
verkörperte
bloße
tatsächliche
Hoffnung
verwirklicht
Bezugsberechtigte
neu
entstandenen
Anspruch
sicherung
Versicherungssumme
erwirbt
vgl.
Prölss/Martin/Kollhosser
aaO
.
4
;
Schwintowski/Brömmelmeyer/Ortmann
aaO
.
.
Folglich
hat
Streitfall
Rechtsübergang
Masse
Witwe
Schuldners
stattgefunden
§
Abs.
InsO
entgegenstehen
könnte
.
3
.
Beklagte
war
gemäß
§
Satz
verpflichtet
Versicherungssumme
hinterlegen
Witwe
Schuldners
auszuzahlen
.
Auch
ergibt
bisherigen
Rechtsprechung
Ergänzung
bedarf
.
Anfechtbarkeit
Anspruchserwerbs
§
InsO
änderte
Witwe
Vorliegen
rechtskräftigen
Urteils
Wirkungen
§
Inhaberin
Anspruchs
war
vgl.
.
21
.
September
ZR
.
.
§
folgt
überdies
Pflicht
Hinterlegung
nur
Recht
vgl.
nur
.
20
.
Juni
;
.
Beschwerde
legt
gerade
Lebensversicherungsverträgen
gesetzlichen
Hinterlegungsregeln
Verpflichtung
Versicherung
Hinterlegung
ergeben
sollte
Erwerb
Anspruchs
vertragliche
Leistung
anfechtbar
sein
könnte
.
4
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
geeignet
wäre
Klärung
Voraussetzungen
beizutragen
Revision
zuzulassen
ist
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
30.03.2007
OLG
Frankfurt/Main
Entscheidung
17.06.2009