BESCHLUSS ZR 27 . April Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Grupp 27 . April beschlossen : Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 7 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 17 . Juni wird Kosten Klägers zurückgewiesen . Wert Beschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft § Abs. Satz zulässig § Abs. Satz Abs. . hat jedoch Erfolg . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Fortbildung Rechts Einheitlichkeit Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts § Abs. . Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen stellen . 1 . entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung schon Begünstigte Lebensversicherungsvertrages Anspruch Versicherungssumme Eintritt Versicherungsfalls originär selbst erwirbt ; ; 219 ; ; ; ; ; 232 ; 47 ; ; 353 ; . 8 . Mai . Anspruch Witwe Insolvenzschuldners Beklagte war Zeitpunkt Vermögen Schuldners Insolvenzmasse vorhanden . hat Erwerbssperre gemäß § Abs. InsO Anspruchserwerb Witwe hindern vermocht . 2 . widerrufliche " Bezugsrecht " gemäß § ist ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs ungesicherte Hoffnung Erwerb künftigen Anspruchs mithin rechtlich ; . 4 . März ; 18 Juli ZR ; 7 . April ZR ; VersR 85 ; VersR 136 Prölss/Martin/Kollhosser 27 . Aufl . § . § . 11 ; . ; Uhlenbruck/Hirte InsO 13 . Aufl . . ; 5 . Aufl . § . 18 ; Bamberger/Roth/Janoschek Kommentar Bürgerlichen Gesetzbuch 2 . Aufl . § . 8) . Schon ist Frage unerheblich Witwe Schuldners " Bezugsrecht " insolvenzfest erwerben konnte . Annahme Beschwerde erstarkt auch Eintritt Versicherungsfalls unwiderruflichen Vollrecht . Eintritt Versicherungsfalls entfällt widerrufliche Bezugsrecht vielmehr vollständig . verkörperte bloße tatsächliche Hoffnung verwirklicht Bezugsberechtigte neu entstandenen Anspruch sicherung Versicherungssumme erwirbt vgl. Prölss/Martin/Kollhosser aaO . 4 ; Schwintowski/Brömmelmeyer/Ortmann aaO . . Folglich hat Streitfall Rechtsübergang Masse Witwe Schuldners stattgefunden § Abs. InsO entgegenstehen könnte . 3 . Beklagte war gemäß § Satz verpflichtet Versicherungssumme hinterlegen Witwe Schuldners auszuzahlen . Auch ergibt bisherigen Rechtsprechung Ergänzung bedarf . Anfechtbarkeit Anspruchserwerbs § InsO änderte Witwe Vorliegen rechtskräftigen Urteils Wirkungen § Inhaberin Anspruchs war vgl. . 21 . September ZR . . § folgt überdies Pflicht Hinterlegung nur Recht vgl. nur . 20 . Juni ; . Beschwerde legt gerade Lebensversicherungsverträgen gesetzlichen Hinterlegungsregeln Verpflichtung Versicherung Hinterlegung ergeben sollte Erwerb Anspruchs vertragliche Leistung anfechtbar sein könnte . 4 . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz Halbs . abgesehen geeignet wäre Klärung Voraussetzungen beizutragen Revision zuzulassen ist . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung 30.03.2007 OLG Frankfurt/Main Entscheidung 17.06.2009