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94 lines
735 B

BESCHLUSS
11
.
Mai
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Dr.
Kirchhof
Dr.
Dr.
Dr.
11
.
Mai
beschlossen
:
Revision
Klägerin
Urteil
21
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
28
.
April
wird
angenommen
.
Klägerin
hat
Kosten
Revisionsverfahrens
tragen
.
Streitwert
Revisionsverfahren
beträgt
DM
.
Gründe
:
Revision
wirft
ungeklärten
Rechtsfragen
grundsätzlicher
Bedeutung
verspricht
Ergebnis
Erfolg
§
.
Zwar
wäre
Klägerin
Masseforderung
§
Abs.
Nr.
aktivlegitimiert
Sicherheitenpool
eingebracht
hat
.
Masseforderung
stünde
nur
erst
Konkurseröffnung
genständlichen
Radsätze
verarbeitet
und/oder
fertigen
Waggons
veräußert
worden
wären
.
Hinsicht
hat
Klägerin
aber
substantiiert
vorgetragen
.
Kreft
Zugehör