BESCHLUSS 11 . Mai Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Richter Dr. Kirchhof Dr. Dr. Dr. 11 . Mai beschlossen : Revision Klägerin Urteil 21 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 28 . April wird angenommen . Klägerin hat Kosten Revisionsverfahrens tragen . Streitwert Revisionsverfahren beträgt DM . Gründe : Revision wirft ungeklärten Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung verspricht Ergebnis Erfolg § . Zwar wäre Klägerin Masseforderung § Abs. Nr. aktivlegitimiert Sicherheitenpool eingebracht hat . Masseforderung stünde nur erst Konkurseröffnung genständlichen Radsätze verarbeitet und/oder fertigen Waggons veräußert worden wären . Hinsicht hat Klägerin aber substantiiert vorgetragen . Kreft Zugehör