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1359 lines
12 KiB

NAMEN
Verkündet
:
13
.
Januar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
;
Abs.
Nr.
;
Abs.
§
Abs.
Satz
Nr.
VV
Nr.
Nr.
vorgerichtliche
Tätigkeit
Rechtsanwalts
Erhebung
streckungsabwehrklage
löst
allgemeine
Gebühr
Betreiben
Geschäfts
.
Urteil
13
.
Januar
ZR
AG
Wernigerode
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
13
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
2
.
Zivilkammer
Landgerichts
15
.
Dezember
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
notariellen
Vertrag
25
.
April
erklärte
Kläger
Zeitpunkt
noch
Beklagten
verheiratet
war
umgerechnet
Darlehen
schulden
.
Anspruchs
unterwarf
sofortigen
Zwangsvollstreckung
notariellen
Urkunde
.
Jahr
später
verkaufte
Beklagten
ideellen
Miteigentumsanteil
gemeinsamen
Hausgrundstück
.
Vertrag
vereinbarten
Parteien
Beklagte
Kaufpreises
Darlehensforderung
verzichtete
.
Vertrag
wurde
vollzogen
.
Kenntnis
Umstände
ließ
Beklagte
Kläger
zwischenzeitlich
erfolgter
Scheidung
26
.
Mai
anwaltlich
auffordern
Darlehen
Zinsen
zusammen
zurückzuzahlen
.
Rechtsanwälte
Klägers
adressierten
Aufforderungsschreiben
wurde
Androhung
Zwangsvollstreckung
Zahlungsfrist
10
Juli
gesetzt
.
Kläger
ließ
Forderung
Anwälte
Hinweis
Verrechnung
notariellen
Kaufvertrag
zurückweisen
.
Zugleich
forderten
Anwälte
Beklagte
Abgabe
Vollstreckungsverzichtserklärung
kündigten
Fall
Weigerung
negative
Feststellungsklage
.
Beklagte
gab
gewünschte
Verzichtserklärung
gestand
Darlehensforderung
erloschen
sei
.
Kläger
fordert
Ersatz
Abwehr
Darlehensforderung
Einschaltung
Rechtsanwälte
entstandenen
Kosten
Höhe
1,5fachen
Geschäftsgebühr
Nr.
VV
Auslagenpauschale
.
Amtsgericht
hat
nur
Gebührentatbestand
Nr.
VV
Verfahrensgebühr
Zwangsvollstreckung
erfüllt
angesehen
Kläger
hälftiges
Mitverschulden
Schadensentstehung
zugerechnet
klarer
Rechtslage
sogleich
Rechtsanwälte
beauftragt
habe
.
Berufungsgericht
hat
Klage
vollem
Umfang
stattgegeben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
erstrebt
Beklagte
Wiederherstellung
erstinstanzlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
unbegründet
.
Landgericht
hat
angenommen
Kläger
stehe
Schadensersatzanspruch
§
Grunde
nach
.
Beklagte
habe
Pflichten
Darlehensvertrag
Kläger
verletzt
sehr
knapp
bemessenen
Frist
Rückzahlung
Darlehens
vorangegangenen
Verzichts
eingefordert
habe
.
habe
schuldhaft
gehandelt
Erlöschen
Forderung
auch
offensichtlich
gewesen
sei
.
Kosten
Verteidigung
Klägers
unberechtigte
Forderung
entstandenen
Schaden
habe
ersetzen
.
Mitverschulden
sei
Kläger
anzulasten
.
Beklagte
Forderungsschreiben
Scheidungsverfahren
tätig
gewesenen
Rechtsanwälte
gesandt
habe
hätte
sogleich
einschalten
dürfen
.
Überdies
sei
Forderung
hoch
gewesen
Beklagte
habe
vollstreckbare
Urkunde
verfügt
Durchsetzung
kurzer
Zeit
angedroht
habe
.
Höhe
nach
könnten
Kläger
Abwehr
Forderung
beauftragten
Rechtsanwälte
1,5-fache
Geschäftsgebühr
Nr.
VV
geltend
machen
;
müssten
nur
0,3-fache
Verfahrensgebühr
Tätigkeit
Zwangsvollstreckung
Nr.
VV
beschränken
bloß
formellen
Vollstreckungsvoraussetzungen
auch
materielle
Rechtslage
hätten
einbeziehen
müssen
.
seien
mögliche
Anfechtungsansprüche
Hinblick
25
.
April
geschlossenen
Verzichtsvertrag
prüfen
gewesen
;
rechtfertige
Überschreiten
Nr.
VV
erwähnten
Durchschnittlichkeitsgrenze
Gebühren
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Tätigkeit
Kläger
beauftragten
Rechtsanwälte
erfüllt
Gebührentatbestand
Nr.
VV
.
hatten
Bestand
titulierten
Anspruchs
prüfen
Parteien
notariellen
Kaufvertragsurkunde
Verrechnungsabrede
getroffen
hatten
.
entfalteten
Tätigkeiten
lösten
Geschäftsgebühr
.
Geschäftsgebühr
Nr.
VV
entsteht
Vorbemerkung
Abs.
Betreiben
Geschäfts
Information
.
systematischen
Stellung
zweiten
Teil
Vergütungsverzeichnisses
ergibt
außergerichtliche
Tätigkeit
handeln
muss
.
Begriff
"
Betreiben
Geschäfts
"
ist
weit
auszulegen
.
umfasst
erste
auftragsgemäße
Unterhaltung
Auftraggeber
anschließende
Anlegen
Handakte
Entwurf
Schreibens
Schriftsatzes
Übersendung
Auftraggeber
Prüfung
Durchsicht
Stellungnahme
Auftraggebers
Reinschrift
Schriftsatzes
Unterzeichnung
Absendung
Einreichung
Akteneinsicht
Kostengesetze
40
.
Aufl
.
VV
.
.
Voraussetzungen
sind
hier
gegeben
.
Verfahrensgebühr
Nr.
VV
Ansatz
gebracht
werden
kann
braucht
entschieden
werden
.
wird
vorliegend
verlangt
.
Prüfung
Erfolgsaussichten
Vollstreckungsabwehrklage
§
negativen
Feststellungsklage
vgl.
Urteil
19
.
Juni
ZR
;
5
.
März
IX
ZR
.
ner
Restitutionsklage
§
§
gestützten
Schadensersatzklage
Titelerschleichung
sonstigen
Urteilsmissbrauchs
vgl.
Urteil
5
.
Juni
;
27
.
März
;
24
.
September
;
22
.
Dezember
muss
beauftragte
Rechtsanwalt
materielle
Rechtslage
Beweislage
vollem
Umfang
durchdringen
.
Bearbeitungsaufwand
unterscheidet
dann
Rechtsanwalt
hätte
aufbringen
müssen
Einleitung
streitigen
Erkenntnisverfahrens
zunächst
außergerichtlichen
Bearbeitung
Falls
betraut
worden
wäre
.
Gleicht
jeweilige
Bearbeitungsaufwand
gibt
Rechtfertigung
Geschäftsgebühr
nur
angefallen
anzusehen
möglicherweise
Konkurrenz
Gebühr
Nr.
VV
tritt
.
Befund
wird
bestätigt
Vergleich
gebührenrechtlichen
Lage
Erhebung
Leistungsklage
einerseits
Vollstreckungsabwehrklage
andererseits
.
Erhält
Rechtsanwalt
unbedingten
Auftrag
Klageerhebung
führt
noch
erfolgreich
außergerichtliche
Verhandlungen
Gegner
hat
Anspruch
Verfahrensgebühr
Nr.
VV
.
außergerichtlichen
Verhandlungen
gehören
§
Abs.
Satz
Nr.
Tätigkeit
Rechtszug
;
LG
;
19
.
Aufl
.
VV
.
6
;
Gerold/Schmidt/
Müller-Rabe
aaO
.
;
Bischof
Curkovic/Mathias/Uher
3
.
Aufl
.
Nr.
VV
.
.
gilt
Rechtsanwalt
unbedingten
Auftrag
Erhebung
Vollstreckungsabwehrklage
gemäß
§
erhalten
hat
.
Auch
hat
chung
Klage
Anspruch
Verfahrensgebühr
Nr.
VV
Gerold/Schmidt/Müller-Rabe
aaO
VV
.
;
aaO
VV
.
41
;
Riedel/Sußbauer/Keller
9
.
Aufl
.
VV
Teil
Vorbem
.
.
.
Folglich
kann
Gebühr
auch
Erfolg
außergerichtlicher
Verhandlungen
Klageeinreichung
geltend
machen
.
Hat
Rechtsanwalt
Leistungsanspruch
verfolgen
abwehren
soll
noch
unbedingten
Auftrag
Klageerhebung
Verteidigung
Gericht
erhalten
kann
erfolgreiche
außergerichtliche
Bemühungen
Nr.
VV
abrechnen
.
gibt
Grund
Tätigkeit
Rechtsanwalts
Vorfeld
Vollstreckungsabwehrklage
gebührenrechtlich
anders
behandelt
werden
sollte
.
Tätigkeit
unbedingtem
Klageauftrag
Tätigkeit
Vorfeld
Leistungsklage
sonstigen
Klage
gleich
achten
ist
kann
noch
unbedingt
erteiltem
Klageauftrag
unterschiedlich
vergüten
sein
.
Weise
sind
Rechtsanwälte
Klägers
Beklagten
tätig
geworden
.
sollten
vollstreckbaren
notariellen
Urkunde
25
.
April
Erfüllung
einwenden
hätten
mithin
Erfolglosigkeit
zunächst
nur
betriebenen
außergerichtlichen
Korrespondenz
Vollstreckungsabwehrklage
erheben
müssen
.
Art
.
Abs.
Art
.
Abs.
GG
verstoßende
gebührenrechtliche
Ungleichbehandlung
Vorfeld
Vollstreckungsabwehrklage
tätigen
Rechtsanwälte
droht
Befürchtung
Revision
.
Zwar
begründet
Vollstreckungsgläubiger
tätige
Rechtsanwalt
Vollstreckungsandrohung
versehene
Aufforderung
Leistung
zunächst
nur
Gebührenanspruch
Nr.
VV
.
Wird
sodann
Seiten
Vollstreckungsschuldners
Rechtsanwalt
tätig
titulierte
Forderung
nur
vollstreckungsverfahrensrechtliche
Einwände
Vollstreckungsschutzanträge
ankündigt
Berechtigung
Forderung
Weise
bekämpft
Vollstreckungsabwehrklage
negative
Feststellungsklage
§
gestützte
Schadensersatzklage
Titelerschleichung
Titelmissbrauchs
münden
würde
muss
Rechtsanwalt
Vollstreckungsgläubigers
Verteidigung
prüfen
Mandanten
weitere
Vorgehen
beraten
.
hat
auch
Geschäftsgebühr
Nr.
VV
verdient
.
2
.
Kläger
trifft
Mitverschulden
Schadensentstehung
§
Abs.
.
Anspruch
Schadensersatz
umfasst
regelmäßig
auch
schädigende
Ereignis
verursachten
Kosten
Rechtsverfolgung
so
auch
Gebühren
Rechtsanwalts
erstattungsfähig
sein
können
.
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
hat
zwar
schlechthin
Schadensereignis
adäquat
verursachten
Anwaltskosten
ersetzen
nur
maßgeblichen
Sicht
Geschädigten
Rücksicht
spezielle
Situation
Wahrnehmung
Rechte
erforderlich
zweckmäßig
waren
Urteil
30
.
April
;
8
November
3/94
;
12
.
Dezember
.
.
Berufungsgericht
angestellten
Erwägungen
Beauftragung
Rechtsanwälten
Sicht
Klägers
erforderlich
zweckmäßig
war
begegnen
jedoch
rechtlichen
Bedenken
.
Insbesondere
entspricht
höchstrichterlicher
Rechtsprechung
Urteil
30
.
April
auch
allgemeinen
Rechtsgedanken
vergleiche
§
Abs.
Fall
Kläger
Herstellung
Waffengleichheit
"
Rechtsanwälte
bedienen
durfte
auch
Beklagte
Rechtsanwälte
Durchsetzung
vermeintlichen
Anspruchs
eingeschaltet
hatte
.
-9-
Beklagte
hat
Revisionsverfahren
eingenommenen
Standpunkt
Kläger
habe
zunächst
selbst
angeblich
einfache
Rechtslage
prüfen
verteidigen
können
eigenes
Verhalten
widerlegt
.
selbst
sah
Veranlassung
Darlehensanspruch
anwaltlicher
Hilfe
geltend
machen
.
verstößt
Mitverschuldenseinwand
schließlich
auch
Treu
Glauben
§
.
verhält
rechtlich
unzulässiger
Weise
widersprüchlich
Kläger
Rücksichtnahme
erwartet
selbst
gezeigt
hat
.
3
.
Berufungsgericht
hat
Schadenshöhe
Ergebnis
zutreffend
bestimmt
.
Rechtsanwälten
Klägers
berechnete
1,5-fache
Geschäftsgebühr
Nr.
VV
ist
gemäß
§
Abs.
Satz
auch
Verhältnis
Beklagten
verbindlich
unbillig
ist
.
Rechtsanwälte
Klägers
durften
jedenfalls
1,3-fache
Geschäftsgebühr
Nr.
VV
Rechnung
stellen
.
Höhe
fällt
Geschäftsgebühr
durchschnittlichen
Rechtssachen
Regelgebühr
Urteil
31
.
Oktober
.
8
;
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
Rechtssache
wenigstens
durchschnittlich
anzusehen
ist
bestimmt
gemäß
§
Abs.
Satz
Einzelfall
Berücksichtigung
Umstände
Umfangs
Schwierigkeit
anwaltlichen
Tätigkeit
Bedeutung
Angelegenheit
Vermögensverhältnisse
Auftraggebers
.
Tätigkeit
Rechtsanwälte
Klägers
war
Kriterien
jedenfalls
durchschnittlich
aufwändig
.
ist
selbst
dann
auszugehen
Rechtsanwälte
Berufungsgericht
Begründung
Gebührenhöhe
angenommen
Übertragung
ideellen
Hälfte
gemeinsamen
Grundstück
Parteien
Berücksichtigung
etwaiger
Anfechtungen
Anfechtungsgesetz
Wirksamkeit
hin
überprüfen
mussten
.
Auch
zusätzlichen
Aufwand
mussten
jedenfalls
Hilfe
Einsichtnahme
Grundbuch
überprüfen
Grundstücksumschreibung
Vertrag
25
.
April
rechtswirksam
vollzogen
war
nur
dann
Verzicht
Darlehensforderung
Aussicht
Erfolg
einwenden
konnten
.
Zutreffend
hat
Berufungsgericht
allerdings
auch
hervorgehoben
Sicht
Rechtsanwälte
Klägers
Überprüfung
etwaiger
Ansprüche
Gläubiger
Klägers
Anfechtung
Grundstücksübertragung
durchaus
notwendig
erscheinen
konnte
schon
beurkundende
Notarin
25
.
April
belehrt
hatte
Nr.
II
.
3
.
Vertrages
.
Überprüfung
letztlich
konkrete
Anhaltspunkte
erbrachte
selben
Vertrag
vereinbarte
Verzicht
Darlehensforderung
Anfechtung
Grundstücksübertragung
gefährdet
sein
könnte
ist
unerheblich
.
Gebührenhöhe
bedeutsam
ist
allein
Rechtsanwälte
Klägers
völlig
fern
liegenden
Risiken
erwägen
hatten
Überprüfung
Anfechtungsmöglichkeiten
unerheblichen
juristischen
Aufwand
erzeugt
.
wurde
Mandat
maßgeblich
bestimmt
Rechtsanwälte
Kläger
bereits
titulierte
Forderung
verteidigen
mussten
Beklagte
überdies
außerordentliche
knappe
Frist
hatte
setzen
lassen
Ablauf
jederzeit
Vollstreckung
Beklagten
erteilten
Titel
rechnen
war
.
Angelegenheit
bedurfte
mithin
besonders
schnellen
Bearbeitung
.
Erhöhung
1,3-fachen
Regelgebühr
1,5-fache
Gebühr
ist
gerichtlichen
Überprüfung
entzogen
.
Rahmengebühren
entspricht
allgemeiner
Meinung
Rechtsanwalt
Festlegung
konkreten
Gebühr
Spielraum
.
sog.
Toleranzgrenze
zusteht
Urteil
31
.
Oktober
aaO
.
5
;
Gerold/Schmidt/Mayer
aaO
.
12
;
AnwKomm-RVG/Onderka
5
.
Aufl
.
.
;
4
.
Aufl
.
.
;
Römermann
.
.
Hält
Anwalt
Grenze
ist
festgelegte
Gebühr
jedenfalls
Sinne
§
Abs.
Satz
unbillig
ersatzpflichtigen
Dritten
hinzunehmen
.
Erhöhung
Fall
angemessenen
Regelgebühr
haben
Rechtsanwälte
Klägers
Toleranzgrenze
eingehalten
.
Kayser
Raebel
Vorinstanzen
:
AG
Wernigerode
Entscheidung
29.04.2009
Entscheidung