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113 lines
861 B

BESCHLUSS
ZB
18
.
September
Insolvenzverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Grupp
Richterin
18
.
September
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
3
.
Zivilkammer
Landgerichts
10
Juli
wird
Kosten
Beschwerdeführers
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
Rechtsbeschwerde
ist
bereits
statthaft
.
ist
gesetzlich
vorgesehen
§
Abs.
Satz
Nr.
noch
wurde
Landgericht
zugelassen
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Nichtzulassung
Rechtsbeschwerde
findet
Nichtzulassungsbeschwerde
Beschluss
16
November
IX
ZA
.
Weg
außerordentlichen
Beschwerde
ist
eröffnet
Beschluss
7
.
März
IX
ZB
verfassungsrechtlich
auch
geboten
vgl.
BVerfGE
.
Rechtsbeschwerde
ist
überdies
unzulässig
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
eingelegt
worden
ist
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung