BESCHLUSS ZB 18 . September Insolvenzverfahren IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Richter Dr. Grupp Richterin 18 . September beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 3 . Zivilkammer Landgerichts 10 Juli wird Kosten Beschwerdeführers unzulässig verworfen . Gründe : Rechtsbeschwerde ist bereits statthaft . ist gesetzlich vorgesehen § Abs. Satz Nr. noch wurde Landgericht zugelassen § Abs. Satz Nr. . Nichtzulassung Rechtsbeschwerde findet Nichtzulassungsbeschwerde Beschluss 16 November IX ZA . Weg außerordentlichen Beschwerde ist eröffnet Beschluss 7 . März IX ZB verfassungsrechtlich auch geboten vgl. BVerfGE . Rechtsbeschwerde ist überdies unzulässig Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt § Abs. Satz § Abs. Satz eingelegt worden ist . Kayser Grupp Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung