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1.0 KiB

BESCHLUSS
IX
17
.
September
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
17
.
September
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
7
.
Zivilkammer
Landgerichts
8
Juli
wird
Kosten
Schuldners
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
Schreiben
Schuldners
1
.
August
ist
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Landgerichts
auszulegen
sachliche
Überprüfung
Entscheidung
Instanzenzug
übergeordnete
Gericht
begehrt
wird
vgl.
Beschluss
21
.
März
IX
.
Rechtsbeschwerde
ist
bereits
statthaft
.
ist
gesetzlich
vorgesehen
§
Abs.
Satz
Nr.
noch
wurde
Landgericht
zugelassen
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Nichtzulassung
Rechtsbeschwerde
findet
Nichtzulassungsbeschwerde
Beschluss
16
November
IX
ZA
.
Weg
außerordentlichen
Beschwerde
ist
eröffnet
Beschluss
7
.
März
IX
ZB
verfassungsrechtlich
auch
geboten
vgl.
BVerfGE
.
Rechtsbeschwerde
ist
überdies
unzulässig
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
eingelegt
worden
ist
.
Kayser
Vorinstanzen
:
AG
Cottbus
Entscheidung
LG
Entscheidung