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139 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
ZB
18
.
Dezember
Zwangsversteigerungsverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Kreft
Richter
Dr.
Dr.
Kayser
18
.
Dezember
beschlossen
:
Antrag
Schuldner
Durchführung
Rechtsbeschwerde
Beschluß
Einzelrichters
23
.
Zivilkammer
Landgerichts
4
.
September
Notanwalt
bestellen
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Antrag
hat
Erfolg
Voraussetzungen
§
vorliegen
.
Vorschrift
kommt
Beiordnung
Rechtsanwalts
nur
Betracht
Partei
zumutbarer
Anstrengungen
Vertretung
bereiten
Rechtsanwalt
gefunden
hat
.
dahingehenden
Bemühungen
hat
Partei
Gericht
nachzuweisen
.
7
.
Dezember
Vertretungsbereitschaft
.
ist
hier
geschehen
.
Schuldner
haben
lediglich
belegt
Rechtsanwältin
.
erteilte
Mandat
alsbald
niedergelegt
hat
geblich
Arbeitsüberlastung
.
ist
Begründung
suchs
ersehen
Schuldner
anschließend
Bundesgerichtshof
zugelassene
Rechtsanwälte
gewandt
gegebenenfalls
Gründen
abgelehnt
haben
Vertretung
Rechtsbeschwerdeverfahren
übernehmen
.
pauschale
Erklärung
Schuldnern
sei
gelungen
Ersatz
finden
zeigt
gesetzlich
vorgesehenen
Bemühungen
unternommen
haben
.
kann
dahingestellt
bleiben
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
mutwillig
aussichtslos
erscheint
.
Kreft
Kayser