BESCHLUSS ZB 18 . Dezember Zwangsversteigerungsverfahren IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Kreft Richter Dr. Dr. Kayser 18 . Dezember beschlossen : Antrag Schuldner Durchführung Rechtsbeschwerde Beschluß Einzelrichters 23 . Zivilkammer Landgerichts 4 . September Notanwalt bestellen wird zurückgewiesen . Gründe : Antrag hat Erfolg Voraussetzungen § vorliegen . Vorschrift kommt Beiordnung Rechtsanwalts nur Betracht Partei zumutbarer Anstrengungen Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat . dahingehenden Bemühungen hat Partei Gericht nachzuweisen . 7 . Dezember Vertretungsbereitschaft . ist hier geschehen . Schuldner haben lediglich belegt Rechtsanwältin . erteilte Mandat alsbald niedergelegt hat geblich Arbeitsüberlastung . ist Begründung suchs ersehen Schuldner anschließend Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte gewandt gegebenenfalls Gründen abgelehnt haben Vertretung Rechtsbeschwerdeverfahren übernehmen . pauschale Erklärung Schuldnern sei gelungen Ersatz finden zeigt gesetzlich vorgesehenen Bemühungen unternommen haben . kann dahingestellt bleiben beabsichtigte Rechtsverfolgung mutwillig aussichtslos erscheint . Kreft Kayser