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102 lines
756 B

BESCHLUSS
ZB
16
.
Januar
Insolvenzeröffnungsverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Dr.
Raebel
Kayser
16
.
Januar
beschlossen
:
Antrag
Schuldners
Durchführung
Rechtsbeschwerde
Beschluß
4
.
Zivilkammer
Landgerichts
Siegen
30
.
August
Prozeßkostenhilfe
bewilligen
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Rechtsverfolgung
bietet
hinreichende
Aussicht
Erfolg
InsO
.
V.m
.
§
.
Rechtsbeschwerde
§
InsO
wäre
unzulässig
.
liegt
Fälle
§
Abs.
.
.
Ausführungen
Landgerichts
Unzulässigkeit
sofortigen
Beschwerde
sind
zutreffend
.
Notfrist
Einlegung
sofortigen
Beschwerde
§
Abs.
Satz
.
hat
Schuldner
Anforderungen
§
Abs.
.
entsprechende
Beschwerdeschrift
eingereicht
.
Fax
24
.
August
fehlte
erforderliche
Unterschrift
§
Nr.
.
Kayser
Raebel