BESCHLUSS ZB 16 . Januar Insolvenzeröffnungsverfahren IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Richter Dr. Raebel Kayser 16 . Januar beschlossen : Antrag Schuldners Durchführung Rechtsbeschwerde Beschluß 4 . Zivilkammer Landgerichts Siegen 30 . August Prozeßkostenhilfe bewilligen wird zurückgewiesen . Gründe : Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht Erfolg InsO . V.m . § . Rechtsbeschwerde § InsO wäre unzulässig . liegt Fälle § Abs. . . Ausführungen Landgerichts Unzulässigkeit sofortigen Beschwerde sind zutreffend . Notfrist Einlegung sofortigen Beschwerde § Abs. Satz . hat Schuldner Anforderungen § Abs. . entsprechende Beschwerdeschrift eingereicht . Fax 24 . August fehlte erforderliche Unterschrift § Nr. . Kayser Raebel