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85 lines
661 B

BESCHLUSS
ZB
8
.
Februar
Restschuldbefreiungsverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Raebel
Dr.
beschlossen
:
Wert
Gegenstands
anwaltlichen
Tätigkeit
wird
Rechtsbeschwerdeverfahren
festgesetzt
.
Gründe
:
Festsetzung
Gegenstandswerts
Rechtsanwaltsgebühren
kann
Verfahren
Rechtsbeschwerde
betreffend
Antrag
Gläubigers
Versagung
Restschuldbefreiung
§
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
Satz
Wert
herangezogen
werden
hier
genügende
tatsächliche
Anhaltspunkte
Schätzung
fehlen
vgl.
.
23
.
Januar
IX
ZB
;
Schneider/Herget
.
.
Kayser
Raebel
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
21.04.2005
Entscheidung
12
.
Aufl
.