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253 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
ZB
3
.
März
Insolvenzverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
3
.
März
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Insolvenzverwalters
wird
Beschluß
5
.
Zivilkammer
Landgerichts
4
November
aufgehoben
.
sofortige
Beschwerde
Insolvenzverwalters
wird
Beschluß
Amtsgerichts
23
Juli
folgt
abgeändert
:
Insolvenzverwalters
werden
weitere
Auslagen
Höhe
%
Umsatzsteuer
Lasten
Insolvenzmasse
festgesetzt
.
Kosten
Rechtsmittelverfahren
trägt
Insolvenzmasse
.
festgesetzt
.
Rechtsmittelverfahren
wird
Gründe
:
Rechtsbeschwerdeführer
ist
Verwalter
Insolvenzverfahren
Schuldnerin
.
beantragte
Tätigkeit
folgende
Vergütung
festzusetzen
:
Vergütung
7.650,00
Auslagenpauschale
Zuvor
hatte
Masse
Begleichung
Steuerberaterkosten
entnommen
.
waren
angefallen
Buchführungsarbeiten
Steuerberater
vergeben
hatte
.
Amtsgericht
hat
Vergütung
festgesetzt
.
hat
Vergütungsabschlag
%
vorgenommen
Auslagenpauschale
Betrag
abgezogen
Nettobetrag
Steuerberaterkosten
entspricht
.
Abzug
gerichtete
sofortige
Beschwerde
ist
Erfolg
geblieben
.
Hiergegen
richtet
Rechtsbeschwerde
.
II
.
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
Abs.
§
InsO
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
1
.
Insolvenzverwalter
hat
obliegenden
Verpflichtung
Rahmen
Vergütungsfestsetzungsantrags
aufgeführt
Buchführungsarbeiten
Steuerberater
vergeben
hatte
.
Amtsgericht
Landgericht
sind
zutreffend
ausgegangen
berechtigt
verpflichtet
waren
prüfen
Beauftragung
Externen
gerechtfertigt
war
.
11
November
IX
ZB
.
2
.
Vorinstanzen
haben
jedoch
Prüfung
Insolvenzverwalter
Abwicklung
Insolvenzverfahrens
Lasten
Masse
Steuerberater
beauftragen
darf
strenge
Maßstäbe
angelegt
.
Ist
Buchhaltung
vorliegenden
Fall
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
Schuldner-Unternehmens
erledigt
worden
ist
Insolvenzverwalter
zuzumuten
neue
Buchhaltung
anzulegen
eigenen
Mitarbeitern
führen
lassen
.
Schaltet
zusätzlich
Steuerberater
darf
mindernd
Vergütung
Auslagenpauschale
auswirken
.
11
November
aaO
;
22
Juli
IX
ZB
;
InsVV
.
.
Insolvenzgericht
Rechnungsbetrag
Auslagenpauschale
abgesetzt
hat
ist
entsprechender
Auslagenbetrag
zusätzlich
festzusetzen
.